Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Koang-You Lim
Schwarzenburgstrasse 1553003 Bern
Tel. 058 465 59 48
E-Mail: koangyou.lim@blv.admin.ch
Web
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home.html
Von 2007 bis 2024 wurden bei der Verwaltungseinheit
|
|
|||||||||
Gegen einen Zugangsentscheid des Amtes wehrten sich
|
||||||||||
Laut EDÖB und Gerichten hat das Amt das
|
||||||||||
| Datum | Thema | Gesuchsteller | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 07.10.2025 |
BVGer-Urteil A-3053/2025 : BLV
Der Vermerk "vertraulich" in einer E-Mail reicht nicht aus, um die Tra… Mehr… Der Vermerk "vertraulich" in einer E-Mail reicht nicht aus, um die Transparenz zu blockieren. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3053/2025 vom 7. Oktober 2025. Wer: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Was: Ein Journalist der RTS ersuchte das BAG um Akteneinsicht in Bezug auf die rechtswidrige Verwendung von Aktivkohlefiltern durch Nestlé Waters (Suisse) SA. Nestlé widersetzte sich der Offenlegung bestimmter Kommunikationsvorgänge, insbesondere einer E-Mail vom 13. Dezember 2021 und ihres Anhangs (einer PowerPoint-Präsentation). Nestlé argumentierte, dass diese E-Mail mit der Option "Vertraulich" in der E-Mail gesendet worden sei und dass der Text der Nachricht das BfV explizit auffordere, den Anhang vertraulich zu behandeln. Nachdem das OSAV entschieden hatte, den Zugang zu den Dokumenten (vorbehaltlich der persönlichen Daten) zu gewähren, legte Nestlé beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein und machte eine Verletzung der von der Behörde garantierten Geheimhaltung geltend. Artikel des BGÖ: Art. 7 Abs. 1 Bst. h BGÖ. Entscheidung: Die Beschwerde wird abgewiesen. Begründung: Das Gericht erinnert daran, dass für die Verweigerung des Zugangs auf der Grundlage von Art. 7 Abs. 1 Bst. h BGÖ drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die Information muss von einem Dritten freiwillig zur Verfügung gestellt werden und die Behörde muss deren Geheimhaltung garantiert haben. Im vorliegenden Fall hat Nestlé zwar die Vertraulichkeit verlangt, das BAG hat sie jedoch nie ausdrücklich garantiert. Das Gericht stellt klar, dass :
|
Medienschaffender | |
| 11.02.2020 |
Empfehlung BLV: Kontrolle Pelzdeklaration
Wer deklariert seinen Pelz korrekt? Mehr… Wer deklariert seinen Pelz korrekt? Wer: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Was: Pelzgeschäfte unterstehen in der Schweiz der Kontrolle durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), welches die Einhaltung der Pelzdeklarationsverordnung prüft. Über die Kontrollperiode 2018/2019 hat das BLV informiert (Bericht Kontrollergebnisse). Ein Journalist verlangte daraufhin die vollständigen Ergebnisse sowie die Namen der kontrollierten Verkaufsstellen und deren allfällige Verstösse. Das BLV verweigerte den Zugang, weil die privaten Interesse der Verkaufsstellen an Geheimhaltung höher wiegen würden als das öffentliche Interesse. Zudem sei das Thema "stark emotional besetzt", und die Verkaufsstellen müssten mit Protestaktionen rechnen. Aufgrund der bloss stichprobenartigen Kontrolle seien zudem bloss ein kleiner Teil aller Händlerinnen und Händler geprüft worden, weshalb die Ergebnisse "keinen relevanten Beitrag an die Wahrung von Treu und Glauben" leisten könnten. BGÖ-Artikel: Geschäfts-und Fabrikationsgeheimnis (Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ) – Bekanntgabe von Personendaten (Art. 7 Abs. 2 BGÖ, Art. 9 Abs. 2 BGÖ, Art. 19 Abs. 1bis DSG) Entscheid: Der Zugang soll gewährt werden. Begründung: Das BLV gewährte den Zugang zu einer detaillierten Liste, jedoch unter Anonymisierung der Verkaufsstellen. Das BLV befürchtet Wettbewerbsverzerrungen: weil es nur einen kleinen Teil der Verkaufstellen kontrolliere, könne ein Wettbewerbsnachteil für die kontrollierten beanstandeten, bzw. ein Wettbewerbsvorteil für die einwandfreien Verkaufsstellen gegenüber den nicht kontrollierten Verkaufsstellen entstehen. Jedoch handelt es sich bei den Kontrollergebnissen laut EDÖB um bereits relativ bekannte Informationen, weil grundsätzlich jede Person, mithilfe der Hinweise des BLV, eine solche Kontrolle durchführen könne. Es liegt deshalb keine besonder schützenswerte Geschäftsinformation vor. Da etwa unerwünsche öffentliche Aufmerksamkeit nicht bereits als Grund für eine Zugangsverweigerung reichen, und das BLV kein konkretes und ernsthaftes Schadensrisiko aufzeigen konnte, lehnt der EDÖB die Zugangsverweigerung aufgrund Geschäftsgeheimnissen ab. Zu prüfen bleibt noch der Schutz der Privatsphäre der betroffenen Verkaufsstellen. Die Personendaten stehen klar in Zusammenhang mit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe stehen, es ist aber fraglich, ob an den Personendaten ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. |
Medienschaffender | |
| 20.05.2016 |
Empfehlung Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Zulassungsverfahren von Lebensmittelprodukten
Beim Zulassungsverfahren kann sich eine Lebensmittelunternehmerin nich… Mehr… Beim Zulassungsverfahren kann sich eine Lebensmittelunternehmerin nicht pauschal auf das Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis berufen Empfehlung des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 20. Mai 2016 Wer: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Was: Die Zugangsgesuchstellerin (Unternehmen) verlangte beim BLV Herausgabe der Dokumenten zu Zulassungsverfahren von zwei Produkten eines Lebensmittelunternehmens. Letzteres verlangte die vollständige Verweigerung des Gesuchs und berief sich dabei auf das Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnis und auf die Zusicherung der Vertraulichkeit, welche Gründe für eine Einschränkung oder Abweisung der Herausgabe darstellen. Das BLV sah dagegen eine teilweise Zugangsgewährung vor. BGÖ-Artikel: Geschäftsgeheimnis (Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ) - Zusicherung der Vertraulichkeit (Art. 7 Abs. 1 Bst. h BGÖ) - Bekanntgabe von Personendaten (Art. 9 Abs. 1 BGÖ; Art. 9 Abs. 2 BGÖ; Art. 19 Abs. 1bis DSG; Art. 6 Abs. 2 Bst. b und c VBGÖ) Entscheid: Die Zugangsgesuchstellerin und das BLV erhalten recht, die Dokumente dürfen entsprechend des Schwärzungsvorschlages offengelegt werden. Begründung: Das BLV hat die detaillierten Beschreibungen zum Herstellungsprozess zu recht geschwärzt. Laut dem EDÖB ist es möglich, dass deswegen der Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verringert wird. Der EDÖB sieht aber keine weiteren Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse verletzt, weil das Lebensmittelunternehmen nicht darlegen konnte, inwiefern die Gewährung zu Marktverzerrungen oder Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Der Zugang kann weiter nicht aufgrund der Zusicherung nach Art. 7 Abs. 1 Bst. h BGÖ verweigert werden. Dies weil die Informationen nicht freiwillig an das BLV gelangten, sondern im Rahmen des Zulassungsverfahren vom BLV verlangt wurden. Die vom BLV beabsichtigte Bekanntgabe der Personendaten der Lebensmittelunternehmerin war rechtens. Wie auch der EDÖB anmerkte, überwiegt das öffentliche Interesse an der Kenntnis solcher Zulassungsverfahren von Lebensmitteln klar. Dabei ist natürlich unerlässlich, zu wissen, um welche Produkte bzw. welche Zulassungsinhaberin es sich dabei handelt. Sowieso werden die bewilligten Produkte aktiv vom BLV publiziert. Somit können die Personendaten, also namentlich Firma und Adresse, offengelegt werden. |
Unternehmen |
|
Matthias Benz, Janique Weder, NZZ am Sonntag, 07.06.2026 Das war nah an einer VersorgungskriseAm Vormittag des 11. Februar 2026 erreicht die Bundesbehörden die Nachricht, dass ein Säugling in St. Gallen nach dem Konsum von Babymilch der Firma Danone gestorben ist – Verdacht auf den Giftstoff Cereulid. Dokumente, welche die Redaktion «NZZ am Sonntag» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes einsehen konnte, zeigen das Protokoll der darauffolgenden Krisensitzung: Die Behörden drängten Danone zu einer vollständigen Analyse sämtlicher Produkte und drohten, andernfalls am Folgetag alle Babymilch sicherzustellen und die Bevölkerung zu informieren. Hätten sie diese Drohung wahr gemacht, wären die Regale in den Schweizer Supermärkten halb leer gewesen. Am nächsten Tag kam jedoch die Entwarnung. Zugleich wird sichtbar, dass Danone im Vergleich zu anderen Herstellern später reagierte und höhere Cereulid-Werte tolerierte. |
|
Isabelle Ducret, RTS, 25.03.2026 La dépollution du triazole coûtera des millions: buvez-vous de l\'eau du Léman? Notre carteDas Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat den Stoff 1,2,4-Triazol im März 2025 in die Liste der relevanten Metaboliten im Grund- und Trinkwasser aufgenommen, wie aus Dokumenten hervorgeht, die die RTS gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhalten hat. Diese Einstufung bedeutet, dass der Gehalt im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten darf. Untersuchungen des Trinkwassers aus dem Genfersee hatten im September 2025 ergeben, dass der Grenzwert für 1,2,4-Triazol in Proben überschritten wurde. Die Kosten für die Säuberung dürften gemäss RTS hoch ausfallen. |
|
Rahel Künzler, K-Tipp, 22.01.2026 Fertigprodukte: Nur Aldi reduziert den SalzgehaltDas Konsumentenmagazin «K-Tipp» konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz interne Unterlagen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit einsehen. Diese Dokumente zeigen, dass sich die meisten grossen Detailhändler und Hersteller gegen freiwillige Ziele zur Salzreduktion bei Fertigprodukten gewehrt haben. Ursprünglich wollte der Bund eine Reduktion des Salzgehalts um 20 Prozent bis 2028, kam den Herstellern aber auf 10 Prozent entgegen. Trotzdem verweigerten fast alle die Zusage – einzig Aldi verpflichtete sich zu einer Reduktion. Die veröffentlichten Unterlagen belegen zudem, dass Hersteller die Bedeutung des Salzproblems herunterspielten, obwohl laut Bundesamt über drei Viertel des Salzes aus verarbeiteten Lebensmitteln stammen. |
|
Jacqueline Büchi, Michael Gann Treuhardt, Mathias Lutz, 24 heures, 29.11.2025 Santé publique: Moins de sucre et de sel dès 2028 dans nos assiettesDer Bund verhandelt derzeit mit der Lebensmittelindustrie über neue, deutlich strengere Ziele zur Reduktion von Zucker und Salz bis 2028. Dokumente, die «24 heures» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, zeigen was der Bund fordert: Bis Ende 2028 soll der Zucker um weitere 10 % in allen bereits von der Vereinbarung betroffenen Produkten reduziert werden. Joghurts und Quark sollen damit 20 % weniger Zucker enthalten als zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Erklärung, ebenso Erfrischungs- und Milchgetränke. Bei Frühstückscerealien liegt das Ziel bei einer Reduktion um ein Viertel. Zucker darf nicht durch künstliche Süssstoffe ersetzt werden. Besonders zuckerreiche Produkte benötigen eine spezielle Kontrolle, ebenso Unterkategorien, die das Ziel Ende 2023 nicht erreicht haben. Nach dem Zucker ist nun das Salz an der Reihe: Sein Gehalt in Fertiggerichten und Pizzas soll bis Ende 2028 um 20 % sinken. Der Bund verhandelt derzeit mit den Herstellern, die bis Juni Zeit haben, ihre Teilnahme zu bestätigen oder abzulehnen. |
|
Karin Gförer, SRF Kassensturz, 23.09.2025 Wenig Transparenz bei schwer belastenden Tierversuchen«Kassensturz» verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in mehrere aktuelle Anträge zu Tierversuchen im höchsten Schweregrad. Die erhaltenen Unterlagen waren jedoch fast vollständig geschwärzt, sodass weder ersichtlich war, wo noch von wem die Versuche durchgeführt wurden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen begründete dies mit vertraulichen Informationen und Zeitmangel. Kritiker wie Gieri Bolliger von der Stiftung Tier im Recht bemängeln, dass dadurch wesentliche Angaben zu Ziel und Belastung der Tiere fehlen und eine öffentliche Meinungsbildung verunmöglicht wird. Ein Antrag betraf schwer belastende Versuche an sieben Affen, über deren Ziel nichts erkennbar ist. Ein anderer Antrag – teilweise lesbarer – behandelte den umstrittenen «Forced Swim Test» mit Mäusen, bei dem die Tiere sechs Minuten lang schwimmen müssen. Während Tierschützer den Erkenntnisgewinn bezweifeln und den Test als Tierquälerei kritisieren, wird er an Schweizer Hochschulen wie der ETH weiterhin durchgeführt und mit wissenschaftlichem Nutzen begründet. |
|
Jacqueline Büchi, Tages-Anzeiger, 12.05.2025 Wie viel Zucker ist zu viel? Joghurts und Getränke sollen noch weniger süss werdenDer Bund hat neue Zucker- und Salzreduktionsziele bis 2028 in Arbeit. Dokumente, die einer Redaktion gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz offengelegt wurden, zeigen: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) strebt eine weitere Reduktion des Zuckergehalts um 10 Prozent bei Joghurts, Quark, Erfrischungs- und Milchmischgetränken sowie Frühstückscerealien an – zusätzlich zur bisherigen Reduktion. Damit sollen gewisse Produkte bis 2028 rund 20 bis 25 Prozent weniger Zucker enthalten als ursprünglich. Die neuen Ziele wurden Anfang März an einem runden Tisch mit der Industrie präsentiert. Besonders zuckerreiche Produkte sollen zusätzlich geprüft werden. Der Einsatz von Süssstoffen als Ersatz bleibt weiterhin ausgeschlossen. Auch beim Salz plant der Bund Reduktionsvorgaben – zum Beispiel 20 Prozent weniger Salz in Fertigmahlzeiten und Pizzen. |
|
Thomas Angeli, Beobachter, 26.04.2024 Branche bangt um VerkaufsschlagerDer Bundesrat will das Lebensmittelgesetz revidieren und unter anderem Werbung für ungesunde Nahrungsmittel verbieten, die sich an Kinder richtet. Millionenumsätze mit den Fett- und Zuckerbomben für Kinder und Jugendliche wären ernsthaft in Gefahr. Daraufhin wurde die parlamentarische Gruppe mit dem unverfänglichen Namen «Genuss und Verantwortung» gegründet. Anfang März trafen sich auf Einladung der Lobbyagentur Farner rund 30 Personen zur Gründungsversammlung: vorwiegend bürgerliche Nationalrätinnen und Ständeräte, dazu Vertreter und Vertreterinnen unter anderem des Schokolade-Interessenverbands Chocosuisse, des Detailhandelsverbands Swiss Retail Federation und von Gastrosuisse. Michael Beer, Vizedirektor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), war für einen Vortrag eingeladen. Von ihrem Gast aus dem BLV wollte die Lebensmittel-Lobby vor allem hartnäckig wissen, was denn konkret im noch nicht publizierten und somit vertraulichen Gesetzesentwurf steht, wie der «Beobachter» dank eines Einsichtsgesuchs nach Öffentlichkeitsgesetz erfuhr. |
|
Daniel Bütler, Saldo, 17.04.2024 Zensur: Bund schwärzte Texte auf Druck von CoopDas Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) liess sich die Zuckerreduktion-Ziele in Getränken von der Industrie nicht nur diktieren, sondern auch bei der Frage, was die Öffentlichkeit über die Korrespondenz zwischen Bundesamt und Getränkeindustrie erfahren sollte, kam das Bundesamt den Unternehmen sehr entgegen: Es bot ihnen an, Passagen einzuschwärzen – obwohl es selbst entscheiden sollte, welche Informationen es publiziert. Das zeigt die Korrespondenz zwischen dem Bundesamt und den Firmen, die «Saldo» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz erhielt. Coop wollte als einziger Süssgetränkehändler seine E-Mails ans Amt nicht herausgeben, weil sie angeblich Geschäftsgeheimnisse enthielten. |
|
Roland Gamp, Tages-Anzeiger, 21.08.2023 «Es ist Leiden par excellence. Es ist kein schöner Tod»Der Bund gibt zwar Millionen aus, um besonders schwere Experimente zu reduzieren – trotzdem nehmen sie seit Jahren zu: Neue Recherchen zeigen verschiedene Missstände im Umgang mit Labortieren. Die Entwicklung sollte – auch gemäss offizieller Aussagen des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) – in eine ganz andere Richtung gehen. Dennoch steigt die Zahl der besonders belastenden Versuche. Der «Tages-Anzeiger» konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Anträge des Jahres 2021 aus verschiedenen Kantonen einsehen. Das BLV hat verschiedene Teile geschwärzt – um Geschäftsgeheimnisse zu wahren, so die Begründung. Aber auch so offenbaren die Dokumente Missstände im Labor. Sie schildern das qualvolle Verenden der Tiere, prekäre Platzverhältnisse und Tötungen unbeschadeter Tiere nach Experimenten. |
|
Roger Müller, K-Tipp, 21.06.2023 Eingesperrte Freilandhühner: Behörden liessen Label-Bluff zuVerpackungen von Lebensmitteln dürfen Kunden nicht täuschen: So steht es im Gesetz. Vor Ostern jedoch hebelte ein Bundesamt den Täuschungsschutz aus. Das zeigt die Korrespondenz zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und der Eierbranche. Der «K-Tipp» hatte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in E-Mails und Protokolle der Monate Februar bis April 2023 verlangt. Darin wurde über die korrekte Deklaration der Freilandeier diskutiert. Seit Ende November 2022 durfte Geflügel in der Schweiz nämlich nicht mehr auf die Weide – um die Vogelgrippe einzudämmen. Geflügelhalter konnten die Freiland-Kriterien also nicht einhalten, durften die Eier aber weiter unter dem Label «Freiland» verkaufen. |
|
Thomas Schlittler, Sonntagsblick, 16.10.2022 Migros arbeitet an der Fleisch-RevolutionMigros liebäugelt mit dem Export von Labor-Fleisch in die USA. Das zeigt eine Recherche von «Sonntagsblick». Die Zeitung konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in eine E-Mail Korrespondenz mit dem Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) aus 2021 nehmen. So erkundigte sich die Migros beim BLV über die Voraussetzungen, die in der EU gegeben sein müssen, damit in der Schweiz produziertes Kulturfleisch in die USA exportiert werden kann. Sofern die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen der USA eingehalten würden, wäre die Ausfuhr auch ohne Zulassung in Europa möglich, teilte das BLV der Migros mit. Zu Informationen über den Zeitplan über den Verkauf im Inland und dem Ausland hält sich das Unternehmen bisher eher bedeckt. Im Fokus steht aber offenbar die Kultivierung von Pouletfleisch in Zusammenarbeit mit einem israelischen Foodtech-Unternehmen. Das Partnerunternehmen schätzt, in zwei oder drei Jahren kultiviertes Poulet anbieten zu können. |
|
Kilian Küttel, Luzerner Zeitung, 15.10.2020 Tierisches Leid, vom Menschen gemachtSeit zwei Jahren gehen die Zentralschweizer Strafverfolger weniger Tierschutzdelikten nach. Aktuelle Justizdokumente, welche die «Luzerner Zeitung» beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVET) mit Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, geben nun einen Einblick in Ställe und Privatwohnungen, in denen Tragisches passiert. Während sich die Behörden über die Abnahme von Verfahren zu Tierschutzdelikten freuen, interpretieren Tierschützer abnehmende Zahlen als mögliches Zeichen, dass Verstössen gegen das Tierschutzgesetz nicht konsequent genug nachgegangen wird. |
|
Martin Stoll, Sonntagszeitung, 27.09.2020 Gequält, vernachlässigt, getötetStaatsanwaltschaften, Gerichte und Veterinärämter haben 2019 in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte verfolgt, wie seit langem nicht mehr. Laut einer Auswertung der ergangenen Urteile und Strafbefehle - die «Sonntagszeitung» konnte diese gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen - nahm die Zahl der Verurteilungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 Prozent zu. In den 1918 Strafverfahren tauchen immer häufiger Fälle von Tier-Messies auf. So büssten die Berner Strafverfolger gesundheitlich angeschlagene Tierhalter, bei denen 30 Vogelkadaver entdeckt wurden. |
|
Roland Gamp, Catherine Boss, Sylvain Besson, Sven Cornehls, Tages-Anzeiger, 26.02.2020 Fehlbare Beizer kommen mit tiefen Bussen davon500 Franken für Schmutz und Ungeziefer: Die Bussen für Verstösse gegen die Hygienevorschriften und Etikettenschwindel in Schweizer Beizen fallen regelmässig tief aus. Das Tamedia Recherchedesk erhielt gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip Einsicht in über 270 anonymisierte Strafentscheide nach Lebensmittelgesetz. Die Daten der kantonalen Inspektionen zeigen ausserdem: Einige Kantone kontrollieren Gastrobetriebe nicht so häufig, wie es der Bund eigentlich vorschreibt. |
|
Roland Gamp, Catherine Boss, Sylvain Besson, Sven Cornehls, Tages-Anzeiger, 24.02.2020 Wenn die Seezunge nur Pangasius istPangasius statt Seezunge, «Schweizer Fleisch» aus Brasilien, gefälschte Weinetiketten: Die Zahl der Betrüger und Etikettenschwindler in Schweizer Restaurants ist hoch, wie eine Analyse 270 anonymisierter Strafbefehle nach Lebensmittelgesetz zeigt. Diese hat das Tamedia-Recherchedesk gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erhalten. Hohe Strafzahlungen werden selten verhängt. |
|
Roland Gamp, Catherine Boss, Sylvain Besson, Sven Cornehls, Sonntagszeitung, 23.02.2020 Zwischen Schimmel und HölleVerdorbenes Fleisch, verschimmelte Küchen, krabbelndes Ungeziefer: Die kantonalen Lebensmittelinspektoren erleben in Schweizer Beizen zuweilen ekelerregende Szenen. Das Tamedia-Recherchedesk erhielt von den Bundesbehörden – gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip – Einsicht in mehr als 270 anonymisierte Strafentscheide nach Lebensmittelgesetz. |
|
Martin Stoll, Sonntagszeitung, 04.11.2018 Resistenter Schweinekeim breitet sich in der Schweiz ausIn Schweizer Schweineställen grassiert ein multiresistenter Keim, der auch für Menschen zum Problem werden kann. Die «Sonntagszeitung» hat, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, von den Veterinärbehörden Daten dazu verlangt. Weil Tiere zunehmend betroffen sind, fordern Tiermediziner und Infektiologen von den Behörden konkrete Schritte, um die weitere Verbreitung zu stoppen. |
Einstieg in die Geschäftsverwaltung der Behörde
Das hier dargestellte Ordnungssystem (OS) dient als Einstiegspunkt in die Geschäftsverwaltung (GEVER) der Verwaltungseinheit und ermöglicht die gezielte Suche nach Dokumenten. Mehr zu GEVER




















