12.06.2020
Mandatsvertrag und Rechnungen Verfahren GDK Rechtsanwaltskanzlei Bratschi AG
In einem jahrelangen Rechtsstreit kämpfte der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch um Zugang zu den Traktandenlisten und Protokollauszügen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Das Verfahren führte der Verein mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, bei der sich die betreffenden Protokolle befanden. Diese erklärte sich für nicht zuständig und wies das Zugangsgesuch ab. An dieser Rechtsauffassung hielt sie bis vor Bundesgericht fest – mit externer Unterstützung: Für das Verfahren engagierte die Direktion die auf Öffentlichkeitsrecht spezialisierte Staats- und Verwaltungsrechtsprofessorin Isabelle Häner. Die Honorarnote für das bundesgerichtliche Verfahren, welche Öffentlichkeitsgesetz.ch gestützt auf das Zürcher Öffentlichkeitsgesetz (IDG) einforderte, belief sich auf 28’476.35 Franken. Dieser Betrag wurde mit Steuergeldern beglichen. Nachdem die Gesundheitsdirektion vor Bundesgericht unterlag, musste sie das Zugangsgesuch materiell prüfen. In einer zweiten Runde verweigerte sie jedoch weiterhin die Offenlegung der Protokolle. Erst nach einem weiteren Verfahren entschied das Zürcher Verwaltungsgericht Ende Oktober rechtskräftig, dass Traktandenlisten sowie in Protokollen festgehaltene Beschlüsse zugänglich gemacht werden müssen, sobald sich die Dokumente bei einer kantonalen Behörde befinden. Das Urteil gilt als Meilenstein für die Transparenzkultur in der Schweiz, weil es eine zentrale Lücke schliesst: Interkantonale Zusammenarbeit kann nicht länger dazu dienen, sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Erstmals wurde klar festgehalten, dass interkantonale Gremien kein rechtsfreier Raum sind. Nach dem jahrelangen Rechtsstreit gab die Gesundheitsdirektion die Unterlagen zwar heraus – jedoch verspätet und teilweise geschwärzt beziehungsweise grossflächig «geweisst».
2020-06-12_2020-06-12-Mandat-bratschi-GDK.pdf
Wir teilen von der Verwaltung losgeeiste Dokumente
Die Früchte, die wir mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes ernten konnten, gehören allen. Deshalb teilen wir hier Dokumente und Datensammlungen.Bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze gilt das Prinzip «access to one, access to all» – es gilt auch für uns.
Hier einreichen

















