19.01.2017
Traktandenliste und Protokolle des GDK-Vorstandes
Öffentlichkeitsgesetz.ch kam zu den Traktandenlisten und Protokollauszügen erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Zürcher Gesundheitsdirektion. Zunächst versuchte die Direktion, den Zugang zu GDK-Dokumenten bis vor Bundesgericht zu verhindern. Nachdem sie dabei vollständig unterlag, musste sie das Gesuch inhaltlich prüfen. In einer zweiten Runde verweigerte sie weiterhin die Offenlegung von Protokollen. Erst nach einem weiteren Verfahren entschied das Zürcher Verwaltungsgericht Ende Oktober rechtskräftig, dass Traktandenlisten sowie in Protokollen festgehaltene Entscheide zugänglich gemacht werden müssen, sobald die Dokumente bei einer kantonalen Behörde vorliegen. Dieses Urteil gilt als Meilenstein für die Transparenzkultur in der Schweiz, weil es eine zentrale Lücke schliesst: Interkantonale Zusammenarbeit kann nicht länger genutzt werden, um demokratische Kontrolle zu umgehen. Damit wurde erstmals klar festgehalten, dass interkantonale Gremien kein rechtsfreier Raum sind.
Die Gesundheitsdirektion die Unterlagen nach dem jahrelangen Rechtsstreit zwar heraus, jedoch erst verspätet und teilweise geschwärzt bzw. grossflächig «geweisst».
2017-01-19_2026-01-06-Aktenzuigang-GD-Zuerich-Traktandenlisten-Protokolle-GDK.pdf
Wir teilen von der Verwaltung losgeeiste Dokumente
Die Früchte, die wir mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes ernten konnten, gehören allen. Deshalb teilen wir hier Dokumente und Datensammlungen.Bei der Umsetzung der Öffentlichkeitsgesetze gilt das Prinzip «access to one, access to all» – es gilt auch für uns.
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