Wenig Transparenz bei schwer belastenden Tierversuchen
Karin Gförer, SRF Kassensturz, 23.09.2025
«Kassensturz» verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in mehrere aktuelle Anträge zu Tierversuchen im höchsten Schweregrad. Die erhaltenen Unterlagen waren jedoch fast vollständig geschwärzt, sodass weder ersichtlich war, wo noch von wem die Versuche durchgeführt wurden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen begründete dies mit vertraulichen Informationen und Zeitmangel. Kritiker wie Gieri Bolliger von der Stiftung Tier im Recht bemängeln, dass dadurch wesentliche Angaben zu Ziel und Belastung der Tiere fehlen und eine öffentliche Meinungsbildung verunmöglicht wird. Ein Antrag betraf schwer belastende Versuche an sieben Affen, über deren Ziel nichts erkennbar ist. Ein anderer Antrag – teilweise lesbarer – behandelte den umstrittenen «Forced Swim Test» mit Mäusen, bei dem die Tiere sechs Minuten lang schwimmen müssen. Während Tierschützer den Erkenntnisgewinn bezweifeln und den Test als Tierquälerei kritisieren, wird er an Schweizer Hochschulen wie der ETH weiterhin durchgeführt und mit wissenschaftlichem Nutzen begründet.


















