Vandalenakt in der Einsiedler Gnadenkapelle: Täter rechtskräftig verurteilt
Niklaus Herzog, swiss-cath.ch, 12.09.2025
Vor den Augen zahlreicher Gläubiger stieg ein Jugendlicher im November 2024 an einem Samstagnachmittag wortlos auf den Altar der Gnadenkapelle, riss der Schwarzen Madonna die Kleider vom Leib, setzte sich ihre Krone auf sein Haupt, nahm ihr Zepter in die Hand und fuchtelte damit herum. Die Kantonspolizei Schwyz war schnell vor Ort und führte den Madonna-Schänder in Handschellen ab. Es handelt sich um einen 17-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Jetzt hat die Jugendanwaltschaft Zürich den Mann wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit verurteilt. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz des Kantons Zürich erhielt das Onlineportal swiss-cath.ch teilweise Einsicht in den rechtskräftigen Strafbefehl. Welches Strafmass sie verhängte, teilte die Jugendanwaltschaft nicht mit. Denkbar ist gemäss Jugendstrafrecht etwa eine persönliche Leistung zugunsten einer sozialen Einrichtung. Auch erzieherische Massnahmen kommen infrage.


















