Verwässert und weichgespült

Lukas Stoffel, Republik, 13.08.2025

Mit der Revision des Zivildienst­gesetzes will der Bundesrat den Zivildienst unattraktiver machen. Gestützt auf das BGÖ erhielt der Schweizerische Zivildienstverband Einsicht in die Dokumente der Stellungnahmen. Diese Dokumente liegen der Republik vor. Mit der Gesetzesrevision soll folgende Massnahme eingeführt werden: Eine Person muss, unabhängig davon, wie lange sie bereits Militärdienst geleistet hat, 150 Tage Zivildienst leisten. Das BJ bezeichnete diese Massnahme als völkerrechtlich höchstbedenklich und nicht vereinbar mit der Bundesverfassung. Das ZIVI wollte sich den Einschätzungen des BJ aber nicht fügen. Deshalb wurde das Geschäft auf die Führungsebene des Amtes eskaliert und schliesslich auf die politische Ebene des GS-EJPD. Schliesslich wurden die Bedenken des BJ stark verwässert in die Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes aufgenommen. Aus der klaren Warnung an den Bundesrat («völkerrechtlich höchst bedenklich») wurde in der Botschaft des Bundesrats an das Parlament, es stelle sich «die Frage der Vereinbarkeit». Lautete die Botschaft an den Bundesrat klar: Die Massnahmen «genügen den rechtlichen Anforderungen nicht», so wiegelte der Bundesrat dem Parlament gegenüber ab: Es «bestehen gewisse verfassungsrechtliche Bedenken».

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