Das Unispital Zürich verweigert Infos zu Herzklinik-Skandal

Gian Signorell, Beobachter.ch, 05.05.2025

Das Universitätsspital Zürich (USZ) zeigt im Umgang mit dem kantonalen Öffentlichkeitsgesetz wenig Kooperationsbereitschaft. Obwohl dieses Gesetz Transparenz bei amtlichen Informationen vorschreibt, muss der «Beobachter» jedes Dokument einzeln vor Gericht erstreiten. So wurde die Herausgabe eines Berichts der Kanzlei Walder Wyss erst nach einem Entscheid des Bundesgerichts erzwungen – obwohl das USZ zuvor öffentlich behauptet hatte, der Bericht entlaste die Klinikleitung. Tatsächlich war die Schlussfolgerung viel zurückhaltender. Auch bei dienstlicher Whatsapp-Korrespondenz zwischen Klinikleitung und Spitaldirektion stellte sich das USZ quer. Wieder musste der Beobachter vor Verwaltungsgericht, das ihm recht gab. Erst Monate später – deutlich nach Ablauf der gesetzlichen Frist – behauptete das USZ plötzlich, solche Nachrichten existierten nicht. Das erstaunt, da das Spital in früheren Stellungnahmen genau deren Geheimhaltung begründet hatte.

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