Holzprodukte: Händler prüfen Holzherkunft zu wenig
Daniel Bütler, K-Tipp, 11.02.2025
Seit 2022 müssen Holzhändler beim Verkauf von Holz nachweisen, dass die Herkunft des Holzes legal ist, da in verschiedenen Ländern Wälder illegal gerodet werden. Nachgewiesen werden muss, wer den Baum wo gefällt hat und um welche Baumart es sich handelt. Ein Prüfbericht des Bafu, den K-Tipp gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, zeigt, dass diese Vorschriften nicht eingehalten werden. So verkaufte Obi Holz, bei welchem nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um illegal gerodetes Holz handelt. Eine andere Unternehmung prüfte die Herkunft des Holzes gar nicht.




















