Hier lagern beschlagnahmte Schätze

Christian Brönnimann, Roland Gamp, Tages-Anzeiger, 24.06.2024

In einem Lagerraum im zweiten Untergeschoss eines Büroblocks im Berner Monbijouquartier hat sich das Bundesamt für Kultur (BAK) eingemietet – eingequetscht zwischen alten Akten der eidgenössischen Finanzkontrolle und der Bundeskunstsammlung. Dort lagern Kulturgüter aus illegaler Herkunft, die nach einer strafrechtlichen Verurteilung beschlagnahmt und eingezogen wurden. Ein sechsköpfiges Team vom BAK kümmert sich um die fachgerechte Aufbewahrung der teils delikaten Güter. Die Schweiz ist gesetzlich verpflichtet, Kulturgüter zurückführen. Allerdings gelingt eine Rückgabe längst nicht immer. Das Gesetz lässt offen, was passiert, wenn sich die Herkunft gar nicht eruieren lässt. Der «Tages-Anzeiger» wollte wissen, wie oft das geschieht. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz ersuchte sie um Einsicht in die Inventarliste des Lagerraums. Darauf sind aktuell 409 Objekte verzeichnet. Es fällt auf, dass etwa die Hälfte der Objekte schon seit mehr als sieben Jahren gelistet sind, eines sogar schon seit mehr als elf Jahren.

Link zum Beitrag


Weitere Geschichten