Surveillance insuffisante des rayonnements
Sébastien Sautebin, bonasavoir, 13.03.2024
Viele Handys halten die gesetzlichen Grenzwerte für Strahlung nicht ein. In der Schweiz gibt es keine Behörde, welche die Einhaltung der Strahlengrenzwerte überprüft. Darum setzte der Bund vor vier Jahren eine Arbeitsgruppe ein. Der «K-Tipp» verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Unterlagen dazu. Die Dokumente zeigen, wie der Bund die Kontrolle der Strahlenwerte auf die lange Bank schiebt.


















