Surveillance insuffisante des rayonnements

Sébastien Sautebin, bonasavoir, 13.03.2024

Viele Handys halten die gesetzlichen Grenz­werte für Strahlung nicht ein. In der Schweiz gibt es keine Behörde, welche die Einhaltung der Strahlengrenzwerte überprüft. Darum setzte der Bund vor vier Jahren eine Arbeitsgruppe ein. Der «K-Tipp» verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Unterlagen dazu. Die Dokumente zeigen, wie der Bund die Kontrolle der Strahlenwerte auf die lange Bank schiebt.  

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