Schelte für den Gemeinderat Mellingen
Benedikt Nüssli, Reussbote, 08.01.2021
Die Bewilligung und der Betrieb der Sommerbeiz an der Reuss zwischen Iberg und Alterszentrum (AG) führte zu einer Aufsichtsbeschwerde einer Bürgerin gegen den Gemeinderat Mellingen. Der «Reussbote» verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in das Schreiben des Kantons an den Gemeinderat. Die Rechtsabteilung des zuständigen Departements Bau, Verkehr und Umwelt tadelt in ihrem Schreiben Gemeinderat und Verwaltung: Der Gemeinderat hätte den Betrieb der Sommerterrasse an diesem Standort, nicht bewilligen dürfen. Und er hätte den Betrieb ausschreiben müssen. Der Gemeinderat ging damals fälschlicherweise davon aus, dass eine zweimonatige Testphase ohne Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens rechtens sei.




















