War Baubewilligung nicht rechtmässig?

Philipp Zimmermann, Aargauer Zeitung, 20.06.2023

War die Baubewilligung für das Bird-Life-Naturzentrum im Schutzgebiet des Klingnauer Stausees nicht rechtmässig? Bei der Realisierung des Naturzentrums ist es zu einem grösseren Neubau und zu grösseren Terrainveränderungen im Dekretgebiet gekommen. Die «Aargauer Zeitung» hat, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, die Baubewilligung und den Vorentscheid samt Zustimmung des Kantons eingesehen. In diesen Unterlagen wird auf die eigens geschaffene Spezialzone Aarelandschaft verwiesen. Doch die Vorschriften eines Schutzdekrets gelten als kantonaler Nutzungsplan und gehen den kommunalen Nutzungsplänen vor. Ein Hinweis zum Dekret des Klingnauer Stausees findet sich nicht.

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