So dreist treiben es die Maghrebiner wirklich bei uns

Daniel Ballmer, Blick, 20.08.2026

80,5 Prozent aller nordafrikanischen Asylsuchenden wurden während ihres Verfahrens oder nach dem negativen Entscheid einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt. Das zeigen Dokumente, die der Redaktion «Blick» dank des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes vorliegen. Diese Zahlen lassen die Zahlen in der Kriminalstatistik der Asylsuchenden hochschnellen. «Nur ein Fünftel dieser Personengruppe fiel während ihres Aufenthalts in der Schweiz nicht straffällig auf», schreibt das SEM in dem internen Papier. Zum Vergleich: Bei den Asylsuchenden aus allen übrigen Herkunftsstaaten belief sich der Anteil der nach Strafgesetz beschuldigten Personen auf 12,3 Prozent. Die Behörde von SP-Asylminister Beat Jans (62) hat daher die Schraube angezogen und 2024 ein 24-Stunden-Verfahren für Asylsuchende aus Nordafrika eingeführt. Betroffene haben aber weiterhin die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, was Rückführungen wieder verzögern kann. «Allerdings hat praktisch kein Asylsuchender aus diesen Ländern Anspruch auf den Schutz der Schweiz», sagt SEM-Sprecher Bach. Entsprechend hätten sie keine Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt. «Kriminell werden also vor allem Personen, die ohnehin wieder gehen müssen.»

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