Jetzt ist sogar Brüssel zu streng: Beat Jans’ Migrationsamt weicht eine EU-Asylregel auf – mit Zutun von SP und Grünen
Joan Meier, Weltwoche, 24.07.2026
Der Bundesrat setzte im Juni Teile des neuen EU-Migrations- und Asylpakts in Kraft. Nun zeigen interne Dokumente, die der Redaktion «Weltwoche» dank des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes vorliegen: Das Staatssekretariat für Migration schwächte einen Teil der Brüsseler Regelungen ab – zugunsten von Asylsuchenden und entgegen eigenen Warnungen aus dem Justizdepartement. Konkret geht es um die Dublin-Befragung. Der EU-Migrationspakt schreibt vor, dass der zuständige Mitgliedstaat «eine Tonaufzeichnung der Anhörung» anfertigt. Bestehen später Zweifel an den Aussagen, so ist laut Verordnung die Tonaufzeichnung «massgebend». In der Asylverordnung, die seit dem 12. Juni in Kraft ist, ist nun festgehalten, dass auf die Aufnahme verzichtet werden kann, wenn die asylsuchende Person es ausdrücklich verlangt – oder wenn sie sich «aufgrund von Haft, Hospitalisierung oder eines Flughafenverfahrens nicht in einem Zentrum des Bundes aufhält». Sollte sich ein technisches Problem ergeben, das die Aufnahme länger als fünf Tage verhindert, könne man sie ebenfalls ganz weglassen.




















