Inakzeptabel, falsch und gefähr lich!» Verzögerung verärgert Hausbesitzer
Ruedi Studer, Blick, 16.05.2026
Die Abschaffung des Eigenmietwerts war ein eindeutiges Verdikt, womit der Weg für eine Umsetzung auf Anfang 2028 frei war. Umso grösser war die Überraschung, als der Bundesrat Anfang April ankündigte, die Abschaffung erst per 2029 vorzunehmen — zum Ärger vieler Hausbesitzer. Dokumente, die der Redaktion «Blick» dank des Öffentlichkeitsgesetzes vorliegen, zeigen, dass die Verschiebung auf Druck der Kantone erfolgte. Obwohl die Eidgenössische Steuerverwaltung und die nationalrätliche Wirtschaftskommission eine rasche Umsetzung forderten und 2028 vorschlugen, setzten sich die kantonalen Finanzdirektoren mit ihrem Wunsch nach mehr Zeit durch. Der Bundesrat folgte diesem Druck geschlossen; sämtliche Departemente seien «mit dem Geschäft einverstanden.» Kritiker sehen darin eine Verzögerung zulasten der Wohneigentümer und stellen die Notwendigkeit des Aufschubs infrage.




















