Skandalanwalt H.: Explizite Texte und «ein Pakt mit dem Teufel»

Robin Blanck, Schaffhauser Nachrichten, 15.04.2026

Gegen den Schaffhauser Anwalt H. wurde ein Berufsverbot verhängt – nach wiederholten Verstössen im Berufsalltag. Ein Urteil des Obergerichts aus dem Dezember 2025, das die «Schaffhauser Nachrichten» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnten, zeigt die Hintergründe: H. war bereits mehrfach verwarnt worden, unter anderem wegen Auftritten in alkoholisiertem Zustand und unsorgfältiger Mandatsführung. Weiter bestehen anhaltende Zweifel an seiner Urteilsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit. Das Urteil dokumentiert zudem ein unangemessenes Verhalten gegenüber einer Mandantin sowie mutmassliche Verstösse gegen zentrale Berufspflichten wie das Berufsgeheimnis. Auch von ihm veröffentlichte Videos wurden als unzulässige Anwaltswerbung eingestuft. Insgesamt stuften die Behörden die Pflichtverletzungen als wiederholt und schwerwiegend ein – entsprechend wurde das Berufsverbot verhängt.

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