Wie Bundesrat Rösti das neue Plattformgesetz verwässert
Adrienne Fichter, Republik, 20.01.2026
Eigentlich hätte der Bundesrat das Plattformgesetz bereits im Herbst 2024 verabschieden wollen. Damit sollen Schweizer Bürgerinnen und Bürger künftig gegen Deepfakes rechtlich vorgehen können. Es lehnt sich in seinen Grundzügen an den «Digital Services Act» der EU an, der seit 2024 in Kraft ist – der seinerseits den Zorn der US-Regierung auf sich gezogen hat. Nicht zuletzt aufgrund der ablehnenden Haltung der US-Regierung veröffentlichte der Bundesrat seinen Entwurf zum Plattformgesetz lange nicht. Rund drei Monate nach dem sogenannten Zollhammer am 1. August 2025 war es dann so weit: Der Bundesrat eröffnete am 29. Oktober die Vernehmlassung zur Plattformregulierung; diese dauert noch bis zum 16. Februar 2026. Recherchen der «Republik» gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz zeigen, dass der Bundesrat das Plattformgesetz im Verlauf der Arbeiten bewusst abgeschwächt hat. Interne Aussprachepapiere des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) aus dem November 2022 zeigen, dass die Verwaltung ursprünglich eine deutlich stärkere Regulierung empfahl. Vorgesehen war unter anderem, Plattformen zur Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden zu verpflichten und sie nicht nur zu einer Analyse, sondern auch zu konkreten Massnahmen gegen Risiken wie Desinformation oder Betrug zu verpflichten. Diese Linie (Option 2) wurde vom Gesamtbundesrat im Dezember 2022 ausdrücklich gutgeheissen. Nach der Departementsübergabe von Simonetta Sommaruga (SP) an Albert Rösti (SVP) folgte ein Kurswechsel. Das Bakom arbeitete die Vorlage auf eine Minimalvariante zurück, strich den ganzen Teil zur Rechtsdurchsetzung und verzichtete auf Meldepflichten oder ein Schweizer Zustelldomizil für Betroffene.




















