Gift im See, Lücke im Gesetz
Davide De Martis, St. Galler Tagblatt, 17.04.2025
Der Fall Amcor zeigt exemplarisch eine Gesetzeslücke bei Umweltdelikten von Unternehmen. Bekannt wurde dank Akten und Recherchen, dass Amcor 2020/21 krebserregende PFAS-Chemikalien in Bodensee und Thur einleitete. Trotzdem kam der Konzern mit einer Busse von lediglich 5000 Franken davon. Möglich war dies, weil die Staatsanwaltschaft eine Sonderregelung des Verwaltungsstrafrechts anwandte, die eigentlich für Bagatellfälle gedacht ist und keine eigentliche Unternehmensstrafe darstellt. Die strengere «Lex Schweizerhalle», die Bussen bis zu 5 Millionen Franken erlaubt, kam nicht zur Anwendung und wird laut Bundesstatistik praktisch nie eingesetzt. Fachleute halten das Gesetz für kontraproduktiv: Es erleichtert schnelle Abschlüsse, verhindert aber vertiefte Ermittlungen zu Verantwortlichkeiten und Organisationsmängeln in Unternehmen. So bleiben gravierende Umweltverschmutzungen rechtlich weitgehend folgenlos.




















