So stritt der Bundesrat ums Ständemehr
Christina Neuhaus, NZZ, 11.10.2025
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der institutionelle Teil des EU-Vertrags dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist. Laut Dokumenten, die die NZZ gestützt auf das BGÖ einsehen konnte, wurde in der Landesregierung intensiv über die Frage des Ständemehrs gestritten. Das Bundesamt für Justiz argumentierte, ein Ständemehr sei mit der Verfassung nicht vereinbar. Andere Ämter hielten dagegen, das Parlament könne das Vertragspaket freiwillig dem obligatorischen Referendum unterstellen – wie einst beim EWR-Beitritt. Die Fronten verliefen vor allem zwischen Beat Jans und Karin Keller-Sutter. Während Jans’ Bundesamt vor rechtlichen Problemen bei einer Abstimmung mit Ständemehr warnte, befand das Finanzdepartement von Keller-Sutter, ein obligatorisches Verfahren mit Ständemehr lasse sich verfassungsrechtlich rechtfertigen. Angesichts der Tragweite des Vertragswerks sei ein Ja von Volk und Ständen angebracht. Unterstützung erhielt Keller-Sutter von Wirtschaftsminister Guy Parmelin, dessen Departement ebenfalls empfahl, beide Varianten – Volksmehr und Volks- plus Ständemehr – in die Vernehmlassung zu schicken. Der Bundesrat könne später entscheiden.




















