Bundesamt für Strassen (ASTRA)
René Sutter
Mühlestrasse 23063 Ittigen
Tel. 058 465 78 92
E-Mail: rene.sutter@astra.admin.ch
Web
http://www.astra.admin.ch/
Von 2007 bis 2024 wurden bei der Verwaltungseinheit
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Gegen einen Zugangsentscheid des Amtes wehrten sich
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Laut EDÖB und Gerichten hat das Amt das
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| Datum | Thema | Gesuchsteller | Ergebnis |
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| 22.10.2020 |
Empfehlung ASTRA: Informationssystem Verkehrszulassung
Das ASTRA ist noch am Arbeiten Mehr… Das ASTRA ist noch am Arbeiten Wer: Bundesamt für Strassen (ASTRA) Was: Zulassung und Kontrollwesen im Strassenverkehr werden über das «Informationssystem Verkehrszulassung» abgewickelt. Die Verantwortung dafür trägt das ASTRA, welches auch ein Bearbeitungsreglement zu erlassen hat, insbesondere um darin «die technischen Schnittstellen und die Verfahren zum Datenabgleich» zu definieren (Art. 3 Abs. 5 IVZV). Eine Privatperson hat nun beim ASTRA um ebendieses Bearbeitungsreglement angefragt. Das ASTRA verweigerte jedoch den Zugang, weil das Dokument noch selbst in Bearbeitung sei. Die Privatperson fragte beim EDÖB an, er solle prüfen, «ob ein Bearbeitungsreglement gemäss Verordnung existiert, und um zu überprüfen, ob die gemachten Aussagen (insb. betreffend Protokollierung) wahrheitsgemäss waren». Der EDÖB nahm dies als Schlichtungsgesuch an und erliess im Anschluss an die Anhörung des ASTRAS eine Empfehlung. BGÖ-Artikel: Nicht fertig gestelltes Dokument (Art. 5 Abs. 3 Bst. b BGÖ i.V.m. Art. 1 Abs. 2 VBGÖ) Entscheid: Das ASTRA erhält recht. Begründung: Das ASTRA stellte dem EDÖB den Entwurf zum Bearbeitungsreglement zu. Gemäss EDÖB ergeht daraus klar, dass noch gar keine finalisierte Version vorliegt, der gesuchstellenden Privatperson also gar keine alte Version davon ausgehändigt werden kann. Er anerkennt, dass das Dokument noch in Bearbeitung ist, weil es erst intern zur Revision und Ergänzung ausgetauscht wurde, die Genehmigung sowie Unterzeichnung noch ausstehen. Es sei davon auszugehen, dass diese Version noch für keinen Adressatenkreis gedacht sei, der sie bereits als Entscheidgrundlage hinzuziehen würde. Somit durfte das ASTRA den Zugang verweigern. Die Behörde ist seit über zwei Jahren daran, dieses Bearbeitungsreglement zu erstellen - sollte aber bald fertig sein: Im Zeitpunkt der Dokumente-Zustellung im Oktober 2020 lag davon die Version 0.94 vor. |
Privatperson |
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Mario Poletti, Matieu Klee, SRF Rundschau, 22.10.2025 Debakel im Strassentunnel – Auch Baufirma warnte vor Blockade der Bohrmaschine im GotthardNach nur gerade 192 Metern blieb die Tunnelbohrmaschine «Paulina» Anfang Sommer im zerklüfteten Gestein stecken. Davor gab es schon zahlreiche Warnungen von verschiedenen Experten. Nun zeigt eine Recherche der Rundschau, die mithilfe des Öffentlichkeitsgesetz erfolgte: Selbst das Bauunternehmen warnte mehrmals davor, dass die Tunnelbohrmaschine im Gestein stecken bleiben könnte. Mehrmals meldete die Bauunternehmung Probleme bei den Bohrungen. Das ASTRA ordnete jedoch jeweils an, weiterzubohren. Auch als das Bauunternehmen forderte eine Krisensitzung einzurufen, lässt das ASTRA weiterbohren. Kurz darauf bliebt die Bohrmaschine stecken - bis heute. |
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Markus Fehlmann, Dominique Schlund, K-Tipp, 30.09.2025 Autos mit schweren Mängeln: Späte Rückrufe gefährden die Sicherheit der LenkerDer K-Tipp hat gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz vom Bundesamt für Strassen eine Liste aller offenen Rückrufe erhalten. Darauf sind seit 2024 rund 170 Fälle von Autos mit schweren Mängeln aufgeführt – etwa explodierende Takata-Airbags, defekte Bremsen bei BMW und Porsche oder fehlerhafte Sicherheitsgurte bei VW. Zehntausende Fahrzeuge in der Schweiz sind damit ein potenzielles Risiko im Strassenverkehr. Das Problem: Die Hersteller begründen die nicht erledigten Reparaturen damit, dass keine Ersatzteile verfügbar seien. Vom Bundesamt für Strassen haben sie wenig zu befürchten. Es setzt keine Frist, bis wann die Defekte behoben sein müssen. Einzige Vorgabe: Das müsse «so schnell wie möglich» geschehen. Die Behörde kontrolliert aber nur stichprobenartig, ob die Hersteller ihre Kunden über gefährliche Mängel informieren. |
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Catherine Duttweiler, Berner Zeitung, 10.02.2025 Ein Sitzungszimmer für 3,8 MillionenDer 3,8 Millionen Franken teure Besucherpavillon des Astra steht nach der Ablehnung mehrerer Autobahnprojekte weitgehend ungenutzt da. Interne Dokumente, die der Tages-Anzeiger gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz einsehen konnte, zeigen, dass das Astra trotz des drohenden Referendums den Bau des Pavillons voran getrieben hat. Ursprünglich für zehn Jahre geplant, soll der Pavillon nun 30 Jahre genutzt werden, um die hohen Kosten zu rechtfertigen. Während im Pavillon eigentlich vier Autobahnprojekte visualiert werden sollten, werden stand heute bereits drei der vier Projekte nicht mehr umgesetzt. Die Dokumente zeigen auch, dass das Astra Millionen in PR-Massnahmen investierte. Wichtige Unterlagen wurden bis nach der Abstimmung zurückgehalten. Die Finanzkontrolle rügte das Astra mehrfach wegen intransparenter Vergaben an externe Berater. |
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Catherine Duttweiler, Aargauer Zeitung, 15.10.2024 Wie PR-Agenturen die Kommunikation des Bundesamtes für Strassen prägenAllein das Büro Farner hat in den letzten Jahren für das Astra Aufträge in der Höhe von 8,2 Millionen Franken ausgeführt. Das zeigen die Auftragslisten, in welche CH Media letzte Woche mit Berufung auf das Öffentlichkeitsprinzip Einblick nehmen konnte. Farner Consulting hat das Astra unter anderem beim umstrittenen Ausbau der A1 auf acht Spuren sowie beim Bypass Bern beraten, wie aus internen Dokumenten hervorgeht. Doch Farner ist nur eine Agentur von vielen, die vom Astra profitieren. Auch andere kümmern sich intensiv um die Öffentlichkeitsarbeit der Strassenbauer. Auf Anfrage bestätigt das Astra jährliche Gesamtausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit von über fünf Millionen Franken, Tendenz steigend. Das Ergebnis der teuren Arbeiten sind Sprachregelungen und Tricks – nicht nur bezüglich «Sicherheitsgewinn». |
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Christian Rensch, SRF 10vor10, 08.10.2024 Verkehrsplaner üben Kritik an Ausbauplänen des AstraIm November stimmt die Schweiz über sechs neue Autobahn-Ausbauprojekte für rund fünf Milliarden Franken ab. Verkehrsplaner haben sich per Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Projekt-Unterlagen verschafft und sind dabei auf erstaunliche Details gestossen, die den Nutzen dieser Projekte in Frage stellt. Denn das ASTRA geht von einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis aus. Das ASTRA stellt sich auf den Standpunkt, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht das einzige relevante Kriterium ist. |
Einstieg in die Geschäftsverwaltung der Behörde
Das hier dargestellte Ordnungssystem (OS) dient als Einstiegspunkt in die Geschäftsverwaltung (GEVER) der Verwaltungseinheit und ermöglicht die gezielte Suche nach Dokumenten. Mehr zu GEVER


















