Bundesamt für Wohnungswesen (BWO)
Felix König
Hallwylstrasse 43003 Bern
Tel. 058 480 91 31
E-Mail: felix.koenig@bwo.admin.ch
Daniel Stähli
Hallwylstrasse 43003 Bern
Tel. 058 480 91 63
E-Mail: daniel.staehli@bwo.admin.ch
Web
http://www.bwo.admin.ch/
Von 2007 bis 2024 wurden bei der Verwaltungseinheit
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Gegen einen Zugangsentscheid des Amtes wehrten sich
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Laut EDÖB und Gerichten hat das Amt das
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| Datum | Thema | Gesuchsteller | Ergebnis |
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| 09.08.2012 |
Empfehlung Bundesamt für Wohnungswesen: Unterlagen Bietverfahren
Bundesamt für Wohnungswesen soll Unterlagen zu einem Bietverfahren off… Mehr… Bundesamt für Wohnungswesen soll Unterlagen zu einem Bietverfahren offen legen Empfehlung des eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 9. August 2012 Wer: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) Was: Die bundeseigene Sapomp Wohnbau AG (SWAG) verkauft ein Liegenschaftenportefeuille, das sie während der Immobilienkrise der 1990er Jahre erworben hatte. Die im Bietverfahren unterlegene Partei verlangt Offenlegung der für das Verfahren relevanten Dokumente; die siegreiche Partei beantragt, diese Dokumente nicht offen zu legen. BGÖ-Artikel: Art. 7 Abs. 1 Bst. g, Art. 8 Abs 4., Art. 9 Abs. 2, Art. 11 BGÖ Entscheid: Offenlegung empfohlen Begründung: Das BWO beauftragt Ernst&Young, ein Bietverfahren durchzuführen zum Verkauf eines Immobilienportefeuilles, das die bundeseigene SWAG in den 1990er Jahren erworben hat. Das BWO nimmt mit den beiden Höchstbietenden, X. und der Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG, Verkaufsverhandlungen auf. Die Pensionskasse erhält am 16. Dezember 2010 den Zuschlag. Darauf verlangt X. beim BWO die Herausgabe der für das Bietverfahren relevanten Dokumente. Das BWO ist bereit, die Dokumente offen zu legen, holt aber eine Stellungnahme der Pensionskasse ein (Art 11 BGÖ). Diese macht Geschäftsgeheimnisse nach Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ sowie Schutz von Personendaten nach Art. 9 BGÖ geltend und verweist gemäss Art. 8 Abs. 4 BGÖ darauf, dass der Vollzug des Verkaufs noch ausstehend sei. Sie beantragt, die Dokumente seien nicht offen zu legen. Am 11. Februar 2011 beantragt die Pensionskasse, am 14. Februar X. beim EDÖB einen Schlichtungsantrag. Der EDÖB lehnt die Gründe für eine Verweigerung der Offenlegung, wie sie die Pensionskasse geltend macht, ab. Zwar seien Kalkulationsdaten «Geschäftsdaten, für welche ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse zu bejahen ist», doch sei «nicht ersichtlich, dass in den fraglichen Dokumenten solche enthalten sein sollten». Es sei «nicht erkennbar», «inwieweit die Kenntnis der Tatsachen geeignet sind dem Antragsteller 2 einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen». Auch den Schutz der Personendaten lehnt der EDÖB ab: «In Bezug auf das Verkaufsgeschäft der SWAG erfüllen [Mitarbeitende der SWAG und der Ernst&Young] eine Verwaltungsaufgabe des Bundes, für welches sie mit Steuergeldern bezahlt werden. Sie können wie Mitarbeitende der Bundesverwaltung nicht umfassend den Schutz ihrer Privatsphäre geltend machen. Es entspricht u.a. auch dem Ziel des Öffentlichkeitsgesetzes, dass sich der Bürger und die Bürgerin selbst ein Bild machen kann, wie vom Bund bezahlte Privatpersonen eventuell Einfluss auf die Verwaltungstätigkeit nehmen können.» Und schliesslich seien die Verkaufsverhandlungen abgeschlossen, auch wenn der Verkauf an sich noch nicht voll abgewickelt sei. |
Unklar |
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Aylin Erol, Watson, 15.04.2024 Comment les lobbies ont torpillé le plan contre la pénurie de logementsAmbitionslos. So lautet die allgemeine Kritik am «Aktionsplan Wohnungsknappheit», den Bundesrat Guy Parmelin kürzlich vorstellte. Dabei waren der Interessenvertretungen der Mieter aktiv an der Ausarbeitung des Aktionsplans beteiligt. So kommunizierte es zumindest das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unter Parmelin. Was ist da schiefgelaufen? «Watson» verlangte mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes zahlreiche Protokolle, Entwürfe des Aktionsplans und E-Mails, die Parmelin und sein Departement mit Lobbyisten austauschten. Das Ergebnis: Parmelin wollte von Anfang an den Ernst der Lage nicht anerkennen und es der Immobilien- und Baulobby recht machen. Am runden Tisch des Bundesrats sassen 14 Vertreter der Bau- und Immobilienbranche sechs Vertreter der Mieterschaft. Zahlreiche Formulierungen im Plan wurden wortwörtlich den Vorschlägen und Forderungen der Immobilienlobby anpasst. |
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Aylin Erol, Watson, 09.04.2024 Interne Dokumente zeigen: So diktierte die Baulobby den «Aktionsplan Wohnungsknappheit»Ambitionslos. So lautet die allgemeine Kritik am «Aktionsplan Wohnungsknappheit», den Bundesrat Guy Parmelin kürzlich vorstellte. Dabei waren der Interessenvertretungen der Mieter aktiv an der Ausarbeitung des Aktionsplans beteiligt. So kommunizierte es zumindest das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unter Parmelin. Was ist da schiefgelaufen? «Watson» verlangte mithilfe des Öffentlichkeitsgesetzes zahlreiche Protokolle, Entwürfe des Aktionsplans und E-Mails, die Parmelin und sein Departement mit Lobbyisten austauschten. Das Ergebnis: Parmelin wollte von Anfang an den Ernst der Lage nicht anerkennen und es der Immobilien- und Baulobby recht machen. Am runden Tisch des Bundesrats sassen 14 Vertreter der Bau- und Immobilienbranche sechs Vertreter der Mieterschaft. Zahlreiche Formulierungen im Plan wurden wortwörtlich den Vorschlägen und Forderungen der Immobilienlobby anpasst. |
Einstieg in die Geschäftsverwaltung der Behörde
Das hier dargestellte Ordnungssystem (OS) dient als Einstiegspunkt in die Geschäftsverwaltung (GEVER) der Verwaltungseinheit und ermöglicht die gezielte Suche nach Dokumenten. Mehr zu GEVER




















