{"id":9424,"date":"2018-06-20T09:03:41","date_gmt":"2018-06-20T08:03:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=9424"},"modified":"2020-05-04T09:13:01","modified_gmt":"2020-05-04T08:13:01","slug":"jetzt-wird-die-gebuhrenpraxis-der-verwaltung-untersucht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2018\/06\/jetzt-wird-die-gebuhrenpraxis-der-verwaltung-untersucht\/","title":{"rendered":"Jetzt wird die Geb\u00fchrenpraxis der Verwaltung untersucht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_9425\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-9425\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/06\/Seydoux.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"327\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/06\/Seydoux.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/06\/Seydoux-300x169.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Geb\u00fchren-Missbrauch der Verwaltung im Blick: GPK-Pr\u00e4sidentin Seydoux-Christe.\u00a0 (Foto: Keystone\/Anex)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Julia Rippstein.\u00a0<\/em><strong>Mit teils exzessiv hohen Geb\u00fchren hat die Verwaltung in der Vergangenheit den Zugang zu amtlichen Dokumenten behindert. Jetzt hat das Parlament eine \u00dcberpr\u00fcfung eingeleitet.<\/strong><\/p>\n<p>Unter dem Titel \u00abEinschr\u00e4nkungen des \u00d6ffentlichkeitsprinzips\u00bb steht die Untersuchung auf dem Jahresprogramm 2018 der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) des St\u00e4nderates. Laut GPK-Pr\u00e4sidentin Anne Seydoux-Christe (CVP\/JU) wird untersucht, ob die verlangten Geb\u00fchren den Zugang zu amtlichen Dokumenten einschr\u00e4nken.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Ganz zuf\u00e4llig kommt die GPK-Untersuchung nicht. Sie ist das Resultat zahlreicher Klagen von Medienschaffenden. Um Einsicht in Dokumente zu bekommen, mussten diese in den vergangenen Jahren immer wieder unsinnig hohe Geb\u00fchren bezahlen.\u00a0 So beispielsweise ein Beobachter-Journalist, der Zugang zu einer Liste von Milchverarbeitern verlangt hatte, die monatlich mehr als 100 000 Franken Subventionen erhalten. Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft verlangte daf\u00fcr die absurde Geb\u00fchr von<br \/>\n275 000 Franken.<\/p>\n<p>Der eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeitsbeauftrage intervenierte in diesem Fall im Rahmen einer Schlichtung beim Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft. Auch die eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) verlangte in der Vergangenheit hohe Geb\u00fchren und wurde vom \u00d6ffentlichkeitsbeauftragen aufgefordert, den Geb\u00fchrenbetrag zu \u00fcberdenken. Die EFK stellte 8000 bis 10 000 Franken f\u00fcr ein 43-seitiges Dokument in Rechnung. Inzwischen pflegt die Kontrollbeh\u00f6rde einen bessern Umgang mit dem Transparenzgesetz und geh\u00f6rt zu den Transparenz-Musterknaben der Verwaltung.<\/p>\n<p><strong>Anpassung nach Bundesgerichtsurteil<\/strong><\/p>\n<p>Mit \u00fcberh\u00f6hten Geb\u00fchren besch\u00e4ftigte sich immer wieder auch Richter. Wegen einer Geb\u00fchrenforderung von 700 Franken ging das Konsumentenschutzmagazin \u00abSaldo\u00bb bis vor Bundesgericht. Die Richter in Lausanne kamen zum Schluss, dass bei Einsichtsgesuchen von Medienschaffenden grunds\u00e4tzlich von einem \u00f6ffentlichen Interesse ausgegangen werden muss. Deshalb sei eine Geb\u00fchrenbefreiung oder eine Reduktion der Geb\u00fchren angebracht.<\/p>\n<p>Seit 2014 sieht die Verordnung zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz vor, die Geb\u00fchren bei einem Zugangsgesuch eines Medienschaffenden um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Pikantes Detail: kurz vor der Inkraftsetzung der neuen Regelung hat die Bundeskanzlei die Verwaltung dazu gedr\u00e4ngt, bei BG\u00d6-Anfragen k\u00fcnftig Geb\u00fchren \u00absystematisch\u00bb zu erheben.<\/p>\n<p>Damit Transparenz mithilfe von Geb\u00fchren nicht ausgehebelt werden kann, hat SP-Nationalr\u00e4tin Edith Graf-Litscher 2016 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Diese fordert einen geb\u00fchrenfreien Zugang zu amtlichen Dokumenten. Nur bei Ausnahmen soll eine Geb\u00fchr erhoben werden. Der Vorschlag f\u00fcr eine Gesetzes\u00e4nderung wurde von Dutzenden Parlamentariern aller Parteien unterzeichnet. Die Kommissionen beider Kammer haben ihn deutlich angenommen.\u00a0<\/p>\n<p>Die Ergebnisse der jetzt laufenden \u00dcberpr\u00fcfung der Geb\u00fchrenpraxis will die GPK Anfang 2019 bekannt gegeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Julia Rippstein.\u00a0Mit teils exzessiv hohen Geb\u00fchren hat die Verwaltung in der Vergangenheit den Zugang zu amtlichen Dokumenten behindert. Jetzt hat das Parlament eine \u00dcberpr\u00fcfung eingeleitet. Unter dem Titel \u00abEinschr\u00e4nkungen des \u00d6ffentlichkeitsprinzips\u00bb steht die Untersuchung auf dem Jahresprogramm 2018 der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK) des St\u00e4nderates. 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