{"id":8794,"date":"2018-01-18T06:32:04","date_gmt":"2018-01-18T05:32:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=8794"},"modified":"2018-01-18T08:22:55","modified_gmt":"2018-01-18T07:22:55","slug":"achtung-intransparenz-grippe-grassiert-in-der-verwaltung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2018\/01\/achtung-intransparenz-grippe-grassiert-in-der-verwaltung\/","title":{"rendered":"Achtung: Intransparenz-Grippe grassiert in der Verwaltung"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8802\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-8802 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/01\/Bundeskanzlei_oeffentlichkeitsgesetz.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"320\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/01\/Bundeskanzlei_oeffentlichkeitsgesetz.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/01\/Bundeskanzlei_oeffentlichkeitsgesetz-300x165.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> \u00abGrossz\u00fcgige Anwendung der Ausnahmebestimmung\u00bb: Die Spitze der Bundeskanzlei mit Bundeskanzler Walter Thurnherr (Mitte) bei einer Medienkonferenz zu E-Voting im April 2017. (Foto: Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Florian Imbach.\u00a0<\/em><strong>Im Umgang mit Journalisten haben Angestellte der Verwaltung eine robuste Abwehrhaltung entwickelt.\u00a0Sie setzen auf eine breite Palette an Gr\u00fcnden, weshalb genau dieses oder jenes Dokument nicht \u00f6ffentlich sein soll.\u00a0Ein Erfahrungsbericht.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde, mit denen der Zugang zu Dokumenten abgewehrt wird, nenne ich Intransparenta. Sie sind leider so erfolgreich wie Grippeviren in einem Altersheim.\u00a0Wer das \u00d6ffentlichkeitsgesetz nicht gut kennt, l\u00e4sst sich durch die erste Welle niederstrecken. Und wer das Gesetz kennt, weiss, wie lange ein Intransparenta-Ausbruch dauern kann, selbst wenn man mit dem Einsichtsgesuch ein wirkungsvolles Anti-Intransparentum einsetzt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Liste der Intransparenta ist lang. So kann die Beh\u00f6rde zu dem Schluss kommen, die \u00abwirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz\u00bb k\u00f6nnten gef\u00e4hrdet werden. Oder die Beamten finden, ihre \u00abfreie Meinungs- und Willensbildung\u00bb w\u00fcrde wesentlich beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Da ich seit Jahren mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz arbeite, dachte ich, alle Intransparenta zu kennen. Ich betrachtete mich als geimpft oder zumindest aufgekl\u00e4rt. Umso \u00fcberraschter war ich, als die Bundeskanzlei dieses Jahr einen mir unbekannten Strang Intransparenta einsetzte. <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/classified-compilation\/20022540\/index.html#a7\">Absatz 1 Bestimmung e des Artikels 7<\/a> des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes: \u00abDer Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschr\u00e4nkt, aufgeschoben oder verweigert, wenn durch seine Gew\u00e4hrung die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen oder zwischen Kantonen beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnen.\u00bb\u00a0<\/p>\n<p><strong>Beziehungskrise in der Bundeskanzlei?<\/strong><\/p>\n<p>Was war so gef\u00e4hrlich, dass es den innerhelvetischen Frieden gef\u00e4hrdete? Es ging um Antworten der kantonalen Staatskanzleien auf eine Umfrage der Bundeskanzlei zu E-Voting, dem Abstimmen per Internet. Ich plante <a href=\"https:\/\/www.srf.ch\/news\/schweiz\/digitale-demokratie-jungparteien-hinterfragen-das-e-voting\">einen Beitrag zum Thema f\u00fcr die Rundschau<\/a>\u00a0und hatte Hinweise, dass die Kantone erhebliche Vorbehalte haben gegen\u00fcber E-Voting \u2013 vor allem, was die hohen Kosten anbelangt. Und dies obschon sich gegen aussen kein Offizieller\u00a0getraut, die Bundeskanzlei f\u00fcr ihre E-Voting-Offensive zu kritisieren.<\/p>\n<p>In den Schreiben an die Bundeskanzlei fand ich viele der Vorbehalte dann schwarz auf weiss. Der Schwyzer Regierungsrat beispielsweise schreibt der Bundeskanzlei, er vermute, E-Voting werde einige Kantone \u00aban ihre fachlichen und technischen Grenzen bringen oder gar u\u0308berfordern\u00bb. Und die St.Galler Kollegen geben zu bedenken, dass die Vorteile f\u00fcr den B\u00fcrger nicht ersichtlich seien, wo doch mit dem brieflichen Kanal \u00abbereits eine etablierte Mo\u0308glichkeit zur raschen und einfachen Stimmabgabe\u00bb zur Verfu\u0308gung stehe.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Schaffhauser Regierungsrat noch diplomatisch von einem \u00abschlechten Kosten-Nutzen-Verha\u0308ltnis\u00bb spricht, rechnet der Kanton Innerrhoden der Bundeskanzlei vor, dass eine einzelne Abstimmungsteilnahme pro Auslandsschweizer 200 Franken kosten werde. Der Ratsschreiber kommt zum Schluss: \u00abKosten in dieser Gro\u0308ssenordnung stehen gemessen am Nutzen im Kanton in einem nicht vertretbaren Verha\u0308ltnis.\u00bb<\/p>\n<p>Ich kenne diese Aussagen heute, weil das \u00d6ffentlichkeitsprinzip am Ende siegte. Was ich auch bemerkte: Die heissesten Formulierungen fanden nicht Einzug in eine <a href=\"https:\/\/www.bk.admin.ch\/dam\/bk-intra\/de\/dokumente_alt\/2017\/04\/neues_planungsinstrument-auswertenderbericht.pdf.download.pdf\/neues_planungsinstrument-auswertenderbericht.pdf\">von der Bundeskanzlei verfasste Auswertung<\/a>.\u00a0Einmal mehr zeigt sich: Verlange und konsultiere immer die Originaldokumente und verlasse dich nicht auf Zusammenfassungen Dritter.<\/p>\n<p>Die Bundeskanzlei wollte die Dokumente anf\u00e4nglich nicht herausr\u00fccken. Ihre Juristen sahen die Beziehung des Bundes zu den Kantonen gef\u00e4hrdet. Oder wie ein Sprecher sinngem\u00e4ss erkl\u00e4rte: Die Umfrage basiere auf einem Vertrauensverh\u00e4ltnis. Wenn Antworten sp\u00e4ter publik w\u00fcrden, sei das Vertrauen nicht mehr da. Das ist bemerkenswert. Da tauschen sich staatliche Verwaltungsstellen in einer offiziellen staatlichen Umfrage zu einem staatlichen Gesch\u00e4ft aus \u2013 und diese Dokumente sollen nicht \u00f6ffentlich sein? F\u00fcr welche Dokumente soll denn das \u00d6ffentlichkeitsprinzip gelten, wenn nicht genau f\u00fcr solche? Meine Argumente liessen aber weder den Sprecher noch die Juristen der Bundeskanzlei erweichen. Nach mehreren erfolglosen Telefongespr\u00e4chen blieb mir nichts anderes, als ein Einsichtsgesuch einzureichen.<\/p>\n<p><strong>Ein Kanton weigert sich<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundeskanzlei machte dann, was sie offenbar am besten kann: Sie f\u00fchrte eine Umfrage durch. Sie fragte alle Staatskanzleien eigens nochmals an, ob diese mit der Ver\u00f6ffentlichung einverstanden seien. Ich gehe davon aus, dass die Bundeskanzlei mit ihrem Vorgehen Verantwortung delegieren wollte. Ein grosser Aufwand, um sich abzusichern. Und eine weitere Verz\u00f6gerung. F\u00fcr mich bedeutete das, dass ich weitere Tage warten musste.<\/p>\n<p>Am Ende stellte sich das Verh\u00e4ltnis der Kantone zum Bund als stabiler heraus, als die Bundeskanzlei bef\u00fcrchtet hatte. Von allen Kantonen wehrte sich lediglich der Kanton Thurgau gegen eine Ver\u00f6ffentlichung (nicht zum ersten Mal). Und da dieser Kanton als einer der letzten St\u00e4nde noch kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz kennt, bleibt es wohl auch sein Recht, sich weiterhin in die Geheimnish\u00f6hle zu verkriechen.<\/p>\n<p>Es war nicht das erste Mal, dass die Bundeskanzlei das Kantons-Intransparentum anwendete. Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes musste darum zuhanden der Bundeskanzlei in einer Empfehlung bereits festhalten, \u00abdass mit einer zu grosszu\u0308gigen Anwendung der Ausnahmebestimmung (Art. 7 Abs. 1 Bst. e BGO\u0308) die Gefahr von pauschalen Zugangsverweigerungen einhergehen ko\u0308nnte, sobald einzelne Informationen einen Zusammenhang mit Kantonen aufweisen\u00bb.<\/p>\n<p>F\u00fcr meine Publikation hatte das Intransparentum leider einen Effekt. Ich konnte die Informationen f\u00fcr meine Recherche nicht mehr angemessen ber\u00fccksichtigen. Doch ergaben sich aus den Stellungnahmen Anhaltspunkte f\u00fcr weitere Recherchen. Und wir wissen nun f\u00fcr zuk\u00fcnftige F\u00e4lle, dass sich die Kantone nicht daran st\u00f6ren, wenn der Bund solche Umfrageantworten ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Also: Nutzt Anti-Intransparenta, auch wenn es vielleicht f\u00fcr eure Recherche nicht mehr reicht. Denn nur so k\u00f6nnen wir dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip zum Durchbruch verhelfen.<\/p>\n<p>PS: Auch wenn ich den Entscheid der Verantwortlichen bei der Bundeskanzlei als falsch erachte, die Dokumente erst auf Gesuch hin zu ver\u00f6ffentlichen und vor der Ver\u00f6ffentlichung eine Umfrage durchzuf\u00fchren, m\u00f6chte ich festhalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeskanzlei mein Gesuch speditiv und professionell beantworteten. Und am Ende bekam ich \u2013 wenn auch mit Verz\u00f6gerung \u2013 die Dokumente, die ich ben\u00f6tigte.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Florian Imbach ist Journalist und arbeitet als Reporter beim Nachrichtenmagazin Rundschau des Schweizer Fernsehens in Z\u00fcrich.\u00a0 <a href=\"mailto:&#102;lo&#114;i&#97;&#110;.&#105;&#109;b&#97;&#99;&#104;&#64;s&#114;&#102;&#46;&#99;h\">&#102;lo&#114;i&#97;&#110;.&#105;&#109;b&#97;&#99;&#104;&#64;s&#114;&#102;&#46;&#99;h<\/a>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>\u00c4hnliche Erfahrungen gemacht hat der Rechtsanwalt Martin Steiger. Geschildert hat er diese in einem <a href=\"https:\/\/www.direktedemokratie.com\/2011\/07\/18\/geheimsache-e-voting-in-der-schweiz\/\">Blogbeitrag<\/a> auf\u00a0DirekteDemokratie.com.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Florian Imbach.\u00a0Im Umgang mit Journalisten haben Angestellte der Verwaltung eine robuste Abwehrhaltung entwickelt.\u00a0Sie setzen auf eine breite Palette an Gr\u00fcnden, weshalb genau dieses oder jenes Dokument nicht \u00f6ffentlich sein soll.\u00a0Ein Erfahrungsbericht.\u00a0 Die Gr\u00fcnde, mit denen der Zugang zu Dokumenten abgewehrt wird, nenne ich Intransparenta. 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