{"id":8764,"date":"2018-01-11T12:19:35","date_gmt":"2018-01-11T11:19:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=8764"},"modified":"2018-01-12T18:37:18","modified_gmt":"2018-01-12T17:37:18","slug":"die-angst-der-swissmedic-vor-der-transparenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2018\/01\/die-angst-der-swissmedic-vor-der-transparenz\/","title":{"rendered":"Die Angst der Swissmedic vor der Transparenz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8782\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-8782\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/01\/Swissmedic_Schnetzer.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"339\" srcset=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/01\/Swissmedic_Schnetzer.jpg 582w, https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2018\/01\/Swissmedic_Schnetzer-300x175.jpg 300w\" sizes=\"auto, (max-width: 582px) 100vw, 582px\" \/> Wenig Mut bei der Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips: Swissmedic-Direktor J\u00fcrg Schnetzer. (Foto: Keystone\/Peter Klaunzer)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em> <strong>Bis vor Bundesgericht wehrte sich die Heilmittelbeh\u00f6rde Swissmedic dagegen, bekannt zu geben, welche Experten die Gutachten verfasst haben, die im Verfahren um die Zulassung eines Medikaments eine wichtige Rolle spielen.<\/strong><\/p>\n<p>Folotyn ist ein Krebsmedikament des Herstellers Mundipharma. 2013 entschied Swissmedic, Folotyn zuzulassen, obwohl die\u00a0Heilmittelbeh\u00f6rde selber in ihrer Fachinformation \u00fcber Folotyn schreibt: \u00abEin Nutzen im progessionsfreien \u00dcberleben oder Gesamt\u00fcberleben ist nicht belegt.\u00bb Die Zulassungsbeh\u00f6rde der USA hatten ebenso entschieden, w\u00e4hrend die EU die Zulassung verweigerte.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Urs P. Gasche von der Onlinezeitung <em>Infosperber<\/em> stellte im Januar 2014,\u00a0gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz, ein Zugangsgesuch.\u00a0Er wollte von Swissmedic wissen, welche Experten das Medikament im Auftrag von Mundipharma begutachtet hatten. Expertengutachten spielen im Zulassungsverfahren eine wichtige Rolle.\u00a0<\/p>\n<p>Obwohl bereits der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (ED\u00d6B) empfahl, den Zugang zu den Expertennamen zu gew\u00e4hren, lehnte Swissmedic das Gesuch ab und wehrte sich bis vor Bundesgericht. Alle Instanzen haben Gasche Recht gegeben, und im Dezember 2017 hat Swissmedic die verlangten Informationen endlich herausger\u00fcckt, <a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/Artikel\/Gesundheit\/Folotyn-Teures-unnutzes-Medikament-fur-todkranke-Patienten\">wie <em>Infosperber<\/em> berichtet.<\/a><\/p>\n<p>Swissmedic gew\u00e4hrte <em>Infosperber<\/em> 2014 Einsicht in den Zulassungsentscheid, aus dem hervorgeht, dass ein Nutzen des sehr teuren Medikaments nicht belegt sei. Die Beh\u00f6rde weigerte sich aber, die Namen und beruflichen Lebensl\u00e4ufe der Experten offenzulegen, denn diese seien keine Swissmedic-Experten und es sei ausgeschlossen, dass sie auf den Zulassungsentscheid Einfluss n\u00e4hmen. Es bestehe kein \u00f6ffentliches Interesse, die Experten zu kennen. Journalist Gasche beharrte darauf, dass die Experten wichtig seien, und der ED\u00d6B folgte seiner Argumentation in einem Schlichtungsentscheid.<\/p>\n<p>Swissmedic blieb jedoch bei ihrer Weigerung, wogegen sich Gasche wehrte. Im Februar 2016 gab das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Gasche <a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/data\/attachements\/160222.BVG_URTEIL.Folotyn.pdf\">vollumf\u00e4nglich Recht<\/a>: Die Namen und Lebensl\u00e4ufe der Experten seien kein Gesch\u00e4ftsgeheminis, aus dessen Kenntnis ein Konkurrent von Mundipharma einen Vorteil ziehen k\u00f6nnte. Dass die Experten keinen Einfluss auf den Zulassungsentscheid h\u00e4tten, wie Swissmedic behauptete, sei nicht plausibel. Swissmedic und Mundipharma zogen den Fall ans Bundesgericht weiter.<\/p>\n<p>Das Bundesgericht <a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/data\/attachements\/160627.BG.Urteil.Mundipharma.klein.pdf\">entschied<\/a>\u00a0gleich, aber weil es den Fall zun\u00e4chst wegen eines Verfahrensfehlers an die Vorinstanz zur\u00fcckgegeben hatte, verz\u00f6gerte sich die Sache weiter: Das BVGer hatte es vers\u00e4umt, die drei Experten anh\u00f6ren zu lassen. Dies sollte Swissmedic nun nachholen. Im Mai 2017 teilte Swissmedic mit, ein Experte sei mit der Offenlegung seines Namens und Lebenslaufs einverstanden, ein zweiter habe nicht geantwortet und der dritte sei unauffindbar. Man gebe deshalb lediglich die Informationen zum ersten Experten bekannt.<\/p>\n<p>Dagegen gelangte Gasche wieder an den ED\u00d6B. Dieser empfahl, auch die Informationen zum zweiten und dritten Experten offenzulegen: Die Anh\u00f6rungspflicht sei erf\u00fcllt. Im Dezember 2017 erhielt Gasche endlich die verlangten Informationen: Zwei Experten sind Vizepr\u00e4sidenten und der dritte ist Senior Director von Allos Therapeutics, der Firma, die die Rechte an Folotyn in den USA und Kanada besitzt.<\/p>\n<p>Gasche zieht aus der Sache das Fazit: \u00abDie Schweizer Medikamenten-Beh\u00f6rde sch\u00fctzt zuerst die Interessen der Pharmafirmen.\u00bb<\/p>\n<p><em>Dieser Blogbeitrag basiert auf dem ausf\u00fchrlichen Artikel \u00ab<a href=\"https:\/\/www.infosperber.ch\/Artikel\/Gesundheit\/Folotyn-Teures-unnutzes-Medikament-fur-todkranke-Patienten\">Teures unn\u00fctzes Medikament f\u00fcr todkranke Patienten<\/a>\u00bb von Urs P. Gasche auf Infosperber.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. 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