{"id":8299,"date":"2017-09-27T17:56:54","date_gmt":"2017-09-27T16:56:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=8299"},"modified":"2017-09-27T20:33:59","modified_gmt":"2017-09-27T19:33:59","slug":"ein-urteil-gegen-kontroll-filz-ein-klares-signal-an-die-politik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2017\/09\/ein-urteil-gegen-kontroll-filz-ein-klares-signal-an-die-politik\/","title":{"rendered":"Ein Urteil gegen Kontroll-Filz, ein klares Signal an die Politik"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8350\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-8350 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/09\/Fu\u0308.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"301\" \/> Hartn\u00e4ckig gegen Transparenz: Peter F\u00fcglistaler, Direktor des Bundesamts f\u00fcr Verkehr.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.\u00a0<\/em><strong>Nachdem das h\u00f6chste Schweizer Gericht die Verwaltung zu einer transparenten \u00d6V-Aufsicht verpflichtet hat, muss die Politik reagieren und eine geplante Wegsperrklausel aus dem Bahngesetz streichen.<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV), SBB, BLS und der Verband \u00f6ffentlicher Verkehr versuchten seit 2013, Informationen \u00fcber Zwischenf\u00e4lle im \u00f6ffentlichen Verkehr geheim zu halten. Dagegen wehrte sich die SonntagsZeitung von Tamedia und der Verein <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch.<\/em><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mit 5:0 Stimmen haben die Richter des Bundesgerichts das BAV jetzt dazu verpflichtet, die Datenbank mit den Zwischenf\u00e4llen vollumf\u00e4nglich zu \u00f6ffnen. Eine wirksame Kontrolle der staatlichen Beh\u00f6rde sei nur gew\u00e4hrleistet, wenn offen gelegt werde, bei welchen Transportunternehmen es zu wie vielen und zu welchen Zwischenf\u00e4llen auf welchen Strecken gekommen ist, schreibt das Gericht in einer Stellungnahme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kein Kumpel-System bei staatlichen Kontrollen<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil ist wichtig, weil es einen Schulterschluss zwischen Kontrollierten und zu Kontrollierenden und so einen Kontroll-Filz verhindert. Die Bundesverwaltung wollte ein System etablieren, in dem Defizite und Missst\u00e4nde zwischen den Direktbeteiligten unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit verhandelt werden kann. Dazu kommt es jetzt nicht.<\/p>\n<p>Das eindeutige Verdikt ist ein Signal auch an die Politik. Denn parallel zum Rechtsstreit hat das BAV dem Parlament eine Gesetzesbestimmung vorgelegt, welche Daten zu Zwischenf\u00e4llen und Berichte \u00fcber Betriebskontrollen zur Verschlusssache erkl\u00e4ren w\u00fcrde. Das betreffende Gesetz \u00fcber die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI)\u00a0 soll Anfang November in der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen beraten werden.<\/p>\n<p>Diese Geheimhaltungsbestimmung m\u00fcsse nach dem h\u00f6chstrichterlichen Urteil \u00a0aus dem Gesetz gestrichen werden, fordert <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/09\/Medienmitteilung-Urteil-Bundesgericht-BAV_korr.pdf\">in einer Stellungnahme<\/a> zum Ausgang des Rechtsstreits.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Trotz schlechter Argumente weitergezogen<\/strong><\/p>\n<p>In der Neuen Ereignisdatenbank (NEDB) sind Unf\u00e4lle und besondere Ereignisse von Bahnen, st\u00e4dtischen Verkehrsbetrieben, Schifffahrtsgesellschaften und Seilbahnen registriert. Die Verkehrsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet Zwischenf\u00e4lle \u00fcber ein Online-Formular in die Datenbank zu melden.\u00a0Welche Bahnunternehmen im dichten Schweizer Zugverkehr Signale \u00fcberfahren, wie oft es wegen schlecht gewartetem Rollmaterial zu Betriebsst\u00f6rungen kommt oder wie h\u00e4ufig schlecht ausgebildetes Personal Fahrzeuge falsch bedient, sollte die \u00d6ffentlichkeit nicht wissen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Im Rechtsstreit argumentierten die Transparenz-Gegner, Verkehrsbetriebe w\u00fcrden bei einer Offenlegung ihrer Meldungen zu Zwischenf\u00e4lle k\u00fcnftig verheimlichen, obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind, diese ihrer Konzessionsbeh\u00f6rde mitzuteilen.\u00a0Eine m\u00f6gliche Umgehung der Meldepflicht sei kein sch\u00fctzenswertes Interesse und d\u00fcrfe nicht als Argument f\u00fcr eine Geheimhaltung dienen, entgegeneten SonntagsZeitung und <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Bereits das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die Bev\u00f6lkerung in Sicherheitsbelangen ein Anrecht auf Transparenz und Informationen hat. Es bestehe \u00abein erhebliches Interesse\u00bb der \u00d6ffentlichkeit an der Offenlegung. Transportunternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs m\u00fcssten sich eine \u00aberh\u00f6hte Beobachtung\u00bb gefallen lassen.<\/p>\n<p><strong>Scharfe Kritik von Bundesrichten an der Verwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Um den Zugang zu den Daten zu verhindern, bediente sich das Amt auch offensichtlich haltloser Argumente. Es behauptete beispielsweise, bei den in der Datenbank abgelegten Informationen handle es sich um keine amtlichen Informationen.\u00a0Die Anw\u00e4lte der Transporztunternehmen argumentierten sogar mit terroristischen Gefahren: Anschl\u00e4ge auf die Bahninfrastruktur in Madrid (2004) und London (2005) zeigten, wie vordringlich der Schutz \u00d6V-Infrastruktur sei. Die Rechnung \u00fcber 38 233.70 f\u00fcr die anwaltschaftliche Vertretung durch die renommierte Anwaltskanzlei Walder Wyss bezahlten die Transportunternehmen mit \u00f6ffentlichen Mitteln. \u00a0<\/p>\n<p>In der m\u00fcndlichen Verhandlung vor Bundesgericht w\u00e4hlten die Richter klare Worte und kritisierten die Abwehrhaltung des BAV. Teile der Verwaltung h\u00e4tten bis heute nicht begriffen, was die Abwendung vom Geheimhaltungsprinzip bedeute, sagte \u00a0beispielsweise der vorsitzende Bundesrichter Thomas Merkli. Das heute geltende \u00d6ffentlichkeitsprinzip erm\u00f6gliche es interessierten und auch spezialisierten Bev\u00f6lkerungskreisen eine Art Parallelaufsicht wahrzunehmen. In der Folge seien Diskussionen m\u00f6glich, die der Verwaltung und regierenden Stellen nicht angenehm seien. \u00a0 \u00a0<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Martin Stoll ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch. Das Zugangsgesuch zu den BAV-Daten hat er als Journalist f\u00fcr die SonntagsZeitung gestellt.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll.\u00a0Nachdem das h\u00f6chste Schweizer Gericht die Verwaltung zu einer transparenten \u00d6V-Aufsicht verpflichtet hat, muss die Politik reagieren und eine geplante Wegsperrklausel aus dem Bahngesetz streichen. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV), SBB, BLS und der Verband \u00f6ffentlicher Verkehr versuchten seit 2013, Informationen \u00fcber Zwischenf\u00e4lle im \u00f6ffentlichen Verkehr geheim zu halten. 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