{"id":8077,"date":"2017-08-10T14:58:54","date_gmt":"2017-08-10T13:58:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=8077"},"modified":"2017-08-21T15:00:44","modified_gmt":"2017-08-21T14:00:44","slug":"bundesgericht-stoppt-gemeindewillkur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2017\/08\/bundesgericht-stoppt-gemeindewillkur\/","title":{"rendered":"Bundesgericht stoppt Gemeindewillk\u00fcr"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8076\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-8076 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/08\/Gemeidrat-Steinhausen.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"328\" \/> Mit falschen Argumenten gegen Transparenz: Gemeinderat Steinhausen. (Foto: Gemeinde Steinhausen)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Das Bundesgericht zwingt Steinhausen zu einer konsequenten Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips. Der Fall zeigt exemplarisch, dass dieses bei Gemeinden nicht verwurzelt ist.<\/strong><\/p>\n<p>Stefan Th\u00f6ni, Co-Pr\u00e4sident der Piratenpartei Schweiz, pochte hartn\u00e4ckig auf sein Recht. Von seiner Wohngemeinde Steinhausen (ZG) verlangte der Softwareentwickler Zugang zu 38 Protokollen des Gemeinderats.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>2014 f\u00fchrte Zug als einer der letzten Schweizer Kantone das \u00d6ffentlichkeitsprinzip ein und versprach eine offensive, b\u00fcrgernahe Umsetzung. In der Causa Th\u00f6ni f\u00fchrte die Verwaltung jedoch Argumente ins Feld, von denen sie wusste, dass sie kaum stichhaltig sind: Obwohl Th\u00f6ni klar deklarierte, worin er Einblick haben wollte (die 38 Protokolle), behauptete die Beh\u00f6rde, das Gesuch des Piraten sei zu unbestimmt. Es handle sich um eine \u00abfishing expedition\u00bb, die vom Gesetz nicht abgedeckt sei. Th\u00f6ni k\u00f6nne nicht Protokolle mit 500 Beschl\u00fcssen verlangen, sondern er m\u00fcsse klar definieren, welche Gesch\u00e4fte ihn interessierten.<\/p>\n<p>Die Gemeinde verlangte eine Pr\u00e4zisierung des Gesuchs und der Zuger Regierungsrat und das Verwaltungsgericht sch\u00fctzten die Paragrafen-Akrobatik: Es sei nicht das Ziel des Transparenzgebots, unspezifische Information \u00fcber die T\u00e4tigkeit der Verwaltung zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p><strong>Auch nach dem klaren Urteil wenig Einsicht<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/08\/act.-39-Urteil-des-Bundesgerichts-vom-17.-Juli-2017.pdf\">Jetzt r\u00fcgte das Bundesgericht<\/a> den grenzwertigen Verwaltungsakt Zugs mit klaren Worten als willk\u00fcrlich: Es sei unhaltbar, dem Beschwerdef\u00fchrer vorzuwerfen, sein Gesuch sei undifferenziert und beziehe sich nicht auf ein spezifisches Dokument, heisst es im Urteil.<\/p>\n<p>Ganz offensichtlich wollte Zugs Verwaltung verhindern, dass eine T\u00fcre aufgestossen wird. Selbst nach dem Urteil zeigt sie sich uneinsichtig. \u00abDas Urteil des Bundesgerichts besagt lediglich, dass auch sehr umfangreiche Gesuche dem Grundsatz nach zul\u00e4ssig sind. Welcher Erfolg dem Gesuch von Stefan Th\u00f6ni beschieden sein wird, steht indes noch nicht fest\u00bb, sagt Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger. Zudem stellt der ehemalige Co-Generalsekret\u00e4r der Zuger Direktion des Innern, Thomas S\u00e4gesser, eine Anpassung des Zuger \u00d6ffentlichkeitsgesetzes zur Debatte: \u00abDer Kantonsrat kann sich der Sache\u00a0annehmen und das Gesetz beispielsweise so anpassen, dass f\u00fcr Gesuchsteller eine Mitwirkungspflicht bei breiten Einsichtsgesuchen besteht\u00bb, sagte er im Interview mit der Zuger Zeitung.<\/p>\n<p><strong>Gemeindeverwaltungen diskutieren \u00fcber Schattenprotokolle<\/strong><\/p>\n<p>Nach dem Verdikt aus Lausanne diskutieren Gemeindeschreiber zudem, wie sie in Zukunft ihre Protokolle abfassen wollen. \u00abWir \u00fcberlegen uns, k\u00fcnftig wo m\u00f6glich nur noch knappe Beschlussprotokolle von Gemeinderatssitzungen zu erstellen\u00bb, sagt ein Gemeindeschreiber zu <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch.<\/em> M\u00f6glich sei, dass jetzt einzelne Gemeinden auch Schattenprotokolle ihrer Sitzungen anfertigten.<\/p>\n<p>Solche Reaktionen zeigen, dass das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in den Gemeinden noch nicht angekommen ist. Dominierend ist die Angst vor der gl\u00e4sernen Verwaltung.<\/p>\n<p>Statt imagesch\u00e4digende Ausweichman\u00f6ver zu planen, w\u00fcrden sich die Gemeindebeh\u00f6rden jetzt besser daranmachen, ihre Gesetze zur Verwaltungstransparenz in den Alltag zu integrieren.\u00a0Konkret m\u00fcssen sich Gemeinden in einem ersten Schritt bewusst werden, welche Dokumente bei ihnen anfallen \u2013 und welche sie auf der Webseite ver\u00f6ffentlichen k\u00f6nnen. Dazu k\u00f6nnten auch Gemeinderatsprotokolle geh\u00f6ren.\u00a0Nach dem Bundesgerichtsurteil ist klar: Jetzt m\u00fcssen die Verwaltungen von Gemeinden, Kantonen und des Bundes ihre Hausaufgaben machen und auch die Dokumentenverwaltungssysteme auf Transparenz trimmen. So k\u00f6nnen Verwaltungsdokumente mit wenig Aufwand und fast auf Knopfdruck freigegeben werden.<\/p>\n<p>Wie das geht demonstriert Norwegen seit Jahren: Im <a href=\"https:\/\/www.oep.no\/\">Katalog der norwegischen Bundesverwaltung<\/a>\u00a0k\u00f6nnen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u2212\u00a0in einer beh\u00f6rdlich gef\u00f6rderten \u00abfishing expedition\u00bb\u2212 selbst\u00e4ndig nach interessanten Dokumenten suchen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/08\/170821_oeffentlichkeits_gesetz.mp3\">Der Fall Steinhausen \u00fcberlastet Gemeinde<\/a>, <em>Morgenjournal, Radio SRF, 21. August 2017<\/em><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/08\/woz_20170810_0_0_2.pdf\">Ein Pirat macht die Schweiz transparenter\u00bb,<\/a>\u00a0<em>Die Wochenzeitung vom\u00a010. August 2017<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Von Martin Stoll. 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