{"id":8008,"date":"2017-07-07T07:50:39","date_gmt":"2017-07-07T06:50:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=8008"},"modified":"2017-07-07T07:57:44","modified_gmt":"2017-07-07T06:57:44","slug":"manche-iv-stellen-verweigern-die-transparenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2017\/07\/manche-iv-stellen-verweigern-die-transparenz\/","title":{"rendered":"Manche IV-Stellen verweigern die Transparenz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_8012\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-8012 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/07\/RDB_GES_Christian-Lanz.jpg\" alt=\"\" width=\"582\" height=\"288\" \/> Bleiben in einigen Kantonen anonym: \u00c4rzte der IV. (Foto: RDB\/GES\/Christian Lanz)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Daniel B\u00fctler.<\/em> <strong>Anw\u00e4lte fordern auf Basis des BG\u00d6 von der IV Informationen zu ihren Gutachtern. Einige IV-Stellen verweigern sich mit fragw\u00fcrdigen Gr\u00fcnden.<\/strong><\/p>\n<p>Zwischen Patienten-Anw\u00e4lten und der IV herrscht dicke Luft. In mehreren Kantonen fordern Anw\u00e4lte mehr Transparenz zu den medizinischen Abkl\u00e4rungsstellen (Medas), die im Auftrag der IV \u00e4rztliche Gutachten ausstellen. Diese sind oft entscheidend daf\u00fcr, ob man eine IV-Rente bekommt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Laut Anw\u00e4lten urteilen manche Medas h\u00e4ufig im Sinn ihres Auftraggebers IV und sprechen Patienten keine oder nur eine geringe Rente zu. Eine Ursache daf\u00fcr sei die wirtschaftliche Abh\u00e4ngigkeit von der IV. In der Tat zeigen Daten des Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) enorme Differenzen: Manche Gutachter attestieren nur 20 Prozent der Patienten eine IV-Rente, andere bis zu 60 Prozent.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentliche Listen br\u00e4chten \u00abkeinen Mehrwert\u00bb, argumentiert Luzern<\/strong><\/p>\n<p>Ein Schritt zu mehr Transparenz sind Listen der beauftragten Gutachter. Die IV-Stellen Z\u00fcrich, Bern, Aargau, Solothurn und St. Gallen publizieren diese. Anderswo beissen Anw\u00e4lte auf Granit. Luzern gibt keine Daten zu IV-Gutachtern heraus. Da Luzern als einer der letzten Kantone kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz hat, fehlt eine gesetzliche Grundlage, um entsprechende Dokumente einzufordern. An Transparenz ist der Direktor der IV Luzern, Donald Locher, nicht interessiert: Eine Gutachterliste bringe \u00abkeinen objektiven Mehrwert f\u00fcr die Parteirechte\u00bb. Dass Anw\u00e4lte daraus \u00abpauschale Vermutungen ableiten k\u00f6nnten, stellt kein \u00f6ffentliches Interesse dar\u00bb.<\/p>\n<p>Die IV-Stelle Zug schrieb Anwalt Rainer Deecke, sie f\u00fchre keine Gutachterliste. Ihre Datenbank sei nach einzelnen Versicherungsf\u00e4llen strukturiert, eine Liste k\u00f6nne nicht durch einen einfachen elektronischen Vorgang erstellt werden. Somit best\u00fcnden keine Dokumente im Sinn des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes. \u00abDie IV-Stelle ist nicht verpflichtet, amtliche Dokumente, welche nicht existieren, zu erstellen.\u00bb<\/p>\n<p>Laut Sch\u00e4tzungen vergibt die IV Zug jedes Jahr Gutachterauftr\u00e4ge f\u00fcr Hunderttausende Franken \u2013 ohne ein Dokument mit den Gutachter-Koordinaten? Hanspeter Th\u00fcr, der fr\u00fchere eidgen\u00f6ssische Datenschutzbeauftragte, ist \u00absehr erstaunt, dass die IV Zug keine solche Liste haben will. Woher nimmt sie die Adressen der Gutachter? Aus dem Telefonbuch?\u00bb Anwalt Deecke hat sein Begehren vor die n\u00e4chste Instanz gezogen. Die IV-Aufsichtsbeh\u00f6rde BSV unterst\u00fctzt \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Gutachterlisten.<\/p>\n<p><strong>\u00d6ffentlichkeitsgesetze m\u00fcssen Diskussionen erm\u00f6glichen<\/strong><\/p>\n<p>Gespannt blickt die Fachwelt auch nach Solothurn. Anwalt R\u00e9my Wyssmann m\u00f6chte von der IV Solothurn die Resultate der Begutachtungen gewisser Medas-Stellen erfahren. Entgegen der Empfehlung der kantonalen Datenschutzbeauftragten will die IV Solothurn die Daten nicht herausgeben. Sie argumentiert, die kantonale Datenschutzbeauftragte sei gar nicht zust\u00e4ndig. Kantonale IV-Stellen w\u00fcrden unter das BG\u00d6 fallen. Das sah der ED\u00d6B anders und verneinte gegen\u00fcber der solothurnischen Datenschutzbeauftragten seine Zust\u00e4ndigkeit. Die Zust\u00e4ndigkeitsfrage ist nicht gekl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Inhaltlich argumentiert die IV Solothurn, sie f\u00fchre keine Statistik der Gutachterentscheide und k\u00f6nne eine solche nicht mit vertretbarem Aufwand erstellen. Ein \u00f6ffentliches Interesse fehle, die Herausgabe der Gutachtensresultate f\u00fchre \u00ablediglich zur Erstellung von nutzlosen Statistiken\u00bb. Dieses Argument l\u00e4sst die Solothurner Datenschutzbeauftragte nicht gelten: Das \u00d6ffentlichkeitsprinzip verl\u00f6re seine Bedeutung, \u00abwenn Fakten und Zahlen nicht bekannt gegeben werden d\u00fcrften, nur, weil sie interpretiert werden.\u00bb Anwalt Wyssman hat den Fall vor das kantonale Verwaltungsgericht gezogen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Dieser Text basiert auf einem <a href=\"https:\/\/www.beobachter.ch\/wirtschaft\/gutachter-wenn-die-iv-mauert\">Beobachter-Artikel.<\/a><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Daniel B\u00fctler. 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