{"id":7795,"date":"2017-03-19T10:13:44","date_gmt":"2017-03-19T09:13:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7795"},"modified":"2017-03-19T10:13:44","modified_gmt":"2017-03-19T09:13:44","slug":"der-geheimdienst-strapaziert-die-transparenzregeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2017\/03\/der-geheimdienst-strapaziert-die-transparenzregeln\/","title":{"rendered":"Der Geheimdienst strapaziert die Transparenzregeln"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7799\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-7799 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/03\/ndb.jpg.jpg\" alt=\"Legenede (Foto: NDB)\" width=\"582\" height=\"310\" \/> Will unabh\u00e4ngig vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz bestimmen, wann er Zugang zu Informationen gibt: Der Schweizer Geheimdienst in seinen B\u00fcros in Bern. (Foto: NDB)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Ruedi Studer. <strong>A<\/strong><\/em><strong>m Anfang stand eine Routine-Anfrage. Angesichts der latenten Terror-Thematik wollte ich als \u00abBlick\u00bb-Journalist im Januar vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wissen, wie viele Asylgesuche er im Jahr 2016 \u00fcberpr\u00fcft und wie viele davon zur Ablehnung empfohlen hatte.<\/strong><\/p>\n<p>Dieselbe Auskunft hatte ich schon ein Jahr zuvor verlangt. Damals folgte die Antwort mit den Zahlen f\u00fcr 2015 innert weniger Stunden.\u00a0Nicht so dieses Mal: Statt die Zahlen wie im Vorjahr rasch und unb\u00fcrokratisch zu liefern, verwies der NDB diesmal auf den Gesch\u00e4ftsbericht des Bundesrats. Dort w\u00fcrden die Zahlen offiziell publiziert, wurde ich auf M\u00e4rz vertr\u00f6stet.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die gleiche Anfrage, zwei unterschiedliche R\u00fcckmeldungen. Ich war erstaunt und irritiert. Ich insistierte. Da schaltete sich die Bundeskanzlei ein, die sich als f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbericht zust\u00e4ndig erkl\u00e4rte.<\/p>\n<p>Ich insistierte erneut, es gehe mir nicht um den Gesch\u00e4ftsbericht, sondern analog um jene Zahlen aus dem NDB-Bereich, die ich im Vorjahr ja erhalten hatte. Dabei handle es sich um ein amtliches Dokument, welches allenfalls \u00abdurch einen einfachen elektronischen Vorgang aus aufgezeichneten Informationen erstellt werden\u00bb kann (BG\u00d6 Art.5 Abs. 2). Doch ich blitzte erneut ab, mit der Erkl\u00e4rung dass ich die Zahlen im Januar 2016 \u00abeigentlich nicht h\u00e4tte erhalten d\u00fcrfen\u00bb.<\/p>\n<p><strong>Kann die Verwaltung bestimmen, wann sie das Gesetz anwendet?<\/strong><\/p>\n<p>Hier kommen wir zur Grundsatzfrage: Umstritten war nicht, ob die Daten publik werden d\u00fcrfen, sondern wann. Damit stellen sich folgende Fragen: Wer entscheidet, was wann ver\u00f6ffentlicht wird? Wer verf\u00fcgt \u00fcber die Informationshoheit? Kann die Verwaltung den Zugang zu amtlichen Dokumenten verweigern mit dem Hinweis, in zwei Monaten w\u00fcrden sie ja eh publiziert? Oder in sechs Monaten? Oder in einem Jahr? Oder irgendwann? Oder halt einfach dann, wenn es der Verwaltung eben gerade passt?<\/p>\n<p>Damit w\u00fcrde Sinn und Zweck des BG\u00d6 schlichtweg unterwandert. Die Medienarbeit, die sich auf m\u00f6glichst aktuelle Informationen st\u00fctzt, w\u00fcrde behindert. Ein R\u00fcckschritt in die Dunkelkammer.<\/p>\n<p>Deshalb wandte ich mich Anfang Februar an den Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz-und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) Adrian Lobsiger. Dieser reagierte rasch: Per 3. M\u00e4rz 2017 lud er zur Schlichtungsverhandlung, bei welcher je ein Vertreter von Bundeskanzlei und NDB dabei waren. Wobei der NDB-Mann vom ED\u00d6B zur Teilnahme verdonnert werden musste.<\/p>\n<p><strong>Laut dem ED\u00d6B muss zur Zugang \u00abunverz\u00fcglich\u00bb erfolgen<\/strong><\/p>\n<p>Um es vorweg zu nehmen: Wir wurden uns nicht einig. NDB und Bundeskanzlei beharrten darauf, dass ich vorzeitig Einsicht in den bundesr\u00e4tlichen Gesch\u00e4ftsbericht erhalten wolle. Dieser erscheine am 8. M\u00e4rz sowieso. Ich blieb dabei, dass es eben nicht um den Gesch\u00e4ftsbericht gehe.<\/p>\n<p>Da Lobsiger dieses Szenario offenbar erwartet hatte, hatte er seine Empfehlung bereits vorbereitet: In dieser gab er mir vollumf\u00e4nglich recht. Lobsiger hielt klar fest, dass der NDB als Beh\u00f6rde f\u00fcr die angefragten Daten zust\u00e4ndig sei und der Zugang zu diesen \u00abunverz\u00fcglich \u2013 das heisst noch vor der geplanten Ver\u00f6ffentlichung des Gesch\u00e4ftsberichts des Bundesrats\u00bb gew\u00e4hrt werden m\u00fcsse. Und: \u00abDer Nachrichtendienst des Bundes ist gehalten, auch in Zukunft entsprechend zu verfahren.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Der Nachrichtendienst l\u00e4sst es auf eine gerichtliche Beurteilung abkommen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr einen Artikel im \u00abBlick\u00bb bat ich Lobsiger ein paar Tage sp\u00e4ter um die Beantwortung einiger Fragen. F\u00fcr Medienschaffende, die mit BG\u00d6-F\u00e4llen arbeiten, sind die Antworten sehr aufschlussreich.<\/p>\n<p>Zum Beispiel bez\u00fcglich der Frage, weshalb der in meinem Fall um gut zwei Monate verz\u00f6gerte Informationszugang dem BG\u00d6 widerspricht. Lobsigers Antwort: \u00abDie Verwaltung kann die Herausgabe nur unter Anrufung von Gr\u00fcnden verz\u00f6gern, die vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz gedeckt sind. Die im konkreten Fall vorgebrachten Gr\u00fcnde haben mich nicht \u00fcberzeugt, zumal weder ein dauerndes noch vor\u00fcbergehendes Geheimhaltungsinteresse f\u00fcr die Verz\u00f6gerung genannt werden konnte.\u00bb<\/p>\n<p>Ebenso interessant ist Lobsigers Antwort, inwiefern der Zeitfaktor grunds\u00e4tzlich eine Rolle spielt: \u00abDas BG\u00d6 enth\u00e4lt kurze Fristen f\u00fcr die Bearbeitung von Gesuchen. Der gesetzgeberische Wille verlangt somit nach einem raschen Zugang. (&#8230;) Wir wollen nun versuchen, die Kl\u00e4rung der Zugangsfragen und -modalit\u00e4ten im Schlichtungsverfahren zu beschleunigen.\u00bb Weiter f\u00fchrt er aus, dass das BG\u00d6 durchaus noch Spielraum lasse, \u00abden Zugang zum Service public zu beschleunigen statt zu verz\u00f6gern\u00bb.<\/p>\n<p>Schliesslich erkl\u00e4rt Lobsiger zu meinem Fall: \u00abDie Argumente der Verwaltung w\u00fcrden in letzter Konsequenz den Zugang zu s\u00e4mtlichen Informationen, die in irgendeiner Weise in den Gesch\u00e4ftsbericht des Bundesrates einfliessen, bis zu dessen Publikation verz\u00f6gern. Weder sehe ich daf\u00fcr einen rechtlich \u00fcberzeugenden Grund, noch wem das etwas n\u00fctzen k\u00f6nnte.\u00bb<\/p>\n<p>Losbigers Antworten machen durchaus deutlich, dass ihm ein rascher Zugang zu amtlichen Dokumenten am Herzen liegt. F\u00fcr uns Medienschaffende eine gute Nachricht!<\/p>\n<p>Der NDB weigerte sich \u00fcbrigens, der ED\u00d6B-Empfehlung nachzukommen. Damit wird das Bundesverwaltungsgericht als n\u00e4chste Instanz \u00fcber den Fall entschieden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Ruedi Studer. Am Anfang stand eine Routine-Anfrage. Angesichts der latenten Terror-Thematik wollte ich als \u00abBlick\u00bb-Journalist im Januar vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wissen, wie viele Asylgesuche er im Jahr 2016 \u00fcberpr\u00fcft und wie viele davon zur Ablehnung empfohlen hatte. Dieselbe Auskunft hatte ich schon ein Jahr zuvor verlangt. 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