{"id":7766,"date":"2017-03-07T06:30:17","date_gmt":"2017-03-07T05:30:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7766"},"modified":"2020-05-04T09:16:22","modified_gmt":"2020-05-04T08:16:22","slug":"wie-die-bundeskanzlei-das-offentlichkeitsprinzip-sabotiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2017\/03\/wie-die-bundeskanzlei-das-offentlichkeitsprinzip-sabotiert\/","title":{"rendered":"Wie die Bundeskanzlei das \u00d6ffentlichkeitsprinzip sabotiert"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7785\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 596px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-7785\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/03\/Ausriss-1.png\" alt=\"Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Geb\u00fchren: Kritik des \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten an der Praxis der Bundeskanzlei.\" width=\"586\" height=\"133\" \/> Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Geb\u00fchren: Kritik des \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten an der Praxis der Bundeskanzlei.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Christian Br\u00f6nnimann.<\/em> <strong>Die Bundeskanzlei, das Vorzimmer des Bundesrats, ist nicht f\u00fcr ihren Hang zur Transparenz bekannt. Was sie jetzt bei der Bearbeitung eines Gesuchs um Zugang zu Beschaffungsdaten abgeliefert hat, ist ein Trauerspiel. Es wird deutlich, wie die Verwaltung die heutige Rechtslage ausn\u00fctzen kann, um mit Taktik und happigen Geb\u00fchrenforderungen das \u00d6ffentlichkeitsprinzip zu sabotieren.<\/strong><\/p>\n<p>Darum geht es: Vor einem Jahr reichte ich bei allen sieben Departementen der Bundesverwaltung ein Gesuch um eine Liste der freih\u00e4ndigen Vergaben im Wert \u00fcber 230 000 Franken von 2014 ein. Beschaffungen also, die nicht im Wettbewerb ausgeschrieben wurden, sondern unter der Hand direkt an einen Anbieter gingen. Exakt die selben Gesuche hatte ich bereits in den Vorjahren eingereicht und \u2013 nach anf\u00e4nglich z\u00e4hem Ringen \u2013 auch unentgeltlich beantwortet erhalten. Nur dank ihnen war es 2014 m\u00f6glich, im Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft einen grossen Korruptionsskandal aufzudecken.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nun aber hiess es pl\u00f6tzlich seitens der Bundeskanzlei, welche hinter den Kulissen ungefragt die Koordination der Gesuche \u00fcbernommen hatte: Die Erstellung der Listen sei mit einem Aufwand von 56 Stunden verbunden, was mit 2800 Franken verrechnet werde. Selbstverst\u00e4ndlich im Wissen darum, dass keine Zeitungsredaktion dieses Landes eine solche Summe \u00e0 fonds perdu aufwerfen wird.<\/p>\n<p><b>Koordination verhindert Aktenzugang<\/b><\/p>\n<p>Also versuchte ich herauszufinden, wie sich der hohe Aufwand genau zusammensetzt, um allenfalls direkt mit einzelnen Verwaltungsstellen das Gespr\u00e4ch zu suchen. Doch \u2013 wenig \u00fcberraschend \u2013 die Bundeskanzlei blockte alle weiteren Anfragen ab. Da die 2800 Franken ein un\u00fcberwindbares Hindernis zum Zugang zu den Informationen sind, wandte ich mich sodann mit einem Schlichtungsantrag an den Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten ED\u00d6B.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/03\/Empfehlung_BK.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Nun liegt seine Empfehlung vor.<\/a> Und die deckt die Taktik der Bundeskanzlei zur Vergr\u00e4mung der Journalisten schonungslos auf. Der Aufwand von 56 Stunden verteilt sich n\u00e4mlich nicht gleichm\u00e4ssig auf die sieben Departemente. Vielmehr rechnet ein einziges Bundesamt mit 40 Stunden, also mehr als zwei Dritteln des Aufwands: das Bundesamt f\u00fcr Polizei. Die restlichen 16 Stunden verteilen sich je h\u00e4lftig auf das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik f\u00fcr die Erstellung und auf die Bundeskanzlei und die Departemente f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Listen.<\/p>\n<div id=\"attachment_7787\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 591px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-7787\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/03\/Ausriss_2.png\" alt=\"Eine Woche Arbeit f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung eines Dokuments: Voranschlag des Bundesamts f\u00fcr Polizei (Fedpol).\" width=\"581\" height=\"170\" \/> Eine Woche Arbeit f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung eines Dokuments: Voranschlag des Bundesamts f\u00fcr Polizei (Fedpol).<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Das heisst \u00fcbersetzt: h\u00e4tte sich die Bundeskanzlei nicht eingeschaltet um die Gesuche zentral zu koordinieren, h\u00e4tten wohl sechs der sieben Departemente ihre Liste unentgeltlich und z\u00fcgig liefern k\u00f6nnen \u2013 weil der Aufwand f\u00fcr deren Erstellung nur gering ist. Der ED\u00d6B zweifelt denn auch daran, dass die Bundeskanzlei angemessen gehandelt hat. \u00abF\u00fcr den Beauftragten ist es aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich, dass die BK federf\u00fchrende Beh\u00f6rde (&#8230;) ist\u00bb, schreibt er in seiner Empfehlung. Und weiter: \u00abDurch die so erfolgte Beh\u00f6rdenkoordination wurde dem Antragsteller der Zugang zu den Listen der anderen Verwaltungsstellen mutmasslich bereits im Stadium der Geb\u00fchrenank\u00fcndigung blockiert.\u00bb Unmissverst\u00e4ndlich weist er die Bundeskanzlei an, die Kosten f\u00fcr die Bearbeitung der Gesuche nun \u00abdeutlich tiefer\u00bb zu veranschlagen.<\/p>\n<p><b>Die Politik hat das Problem erkannt <\/b><\/p>\n<p>Ein solch dreistes Vorgehen kann nur unterbunden werden, wenn die Kostenregelung im \u00d6ffentlichkeitsgesetz angepasst wird. Zum Gl\u00fcck hat die Politik das Problem bereits erkannt. Die zust\u00e4ndigen Kommissionen beider Parlamentskammern haben fast einstimmig einem Vorstoss zugestimmt, der das Gesetz dahingehend \u00e4ndern will, dass die Verwaltung Gesuche um Offenlegung amtlicher Dokumente \u2013 Ausnahmen vorbehalten \u2013 k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich unentgeltlich behandeln soll.<\/p>\n<p>Ein kleines Detail zum Schluss: Das Bundesamt f\u00fcr Polizei vergab in den vergangenen Jahren durchschnittlich sechs (6!) Auftr\u00e4ge \u00fcber 230 000 Franken freih\u00e4ndig. Wenn 2014 kein Ausnahmejahr war, will es also einen Beamten eine ganze Woche lang allein damit besch\u00e4ftigen, zu pr\u00fcfen, ob rudiment\u00e4re Informationen zu einer Handvoll Beschaffungen publik werden sollen oder nicht. Ist das wirklich im Sinne der Steuerzahler?<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Christian Br\u00f6nnimann. Die Bundeskanzlei, das Vorzimmer des Bundesrats, ist nicht f\u00fcr ihren Hang zur Transparenz bekannt. 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