{"id":7595,"date":"2017-02-16T21:18:31","date_gmt":"2017-02-16T20:18:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7595"},"modified":"2017-02-17T09:31:31","modified_gmt":"2017-02-17T08:31:31","slug":"beschaffungen-sollen-zur-geheimsache-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2017\/02\/beschaffungen-sollen-zur-geheimsache-werden\/","title":{"rendered":"Beschaffungen sollen zur Geheimsache werden"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7605\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-7605 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/02\/Ueli-Maurer.jpg\" alt=\"Will nichts \u00fcber Beschaffungsskandale lesen: Finanzminister Ueli Maurer. (Foto:RDB\/SIReichenbach)\" width=\"582\" height=\"345\" \/> Will nichts \u00fcber Beschaffungsskandale lesen: Finanzminister Ueli Maurer. (Foto:RDB\/SI\/Reichenbach)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Alle Dokumente von Beschaffungsverfahren sollen k\u00fcnftig zu Geheimakten des Staates werden. Den R\u00fcckfall ins l\u00e4ngst ausger\u00e4umte Geheimhaltungsprinzip strebt der Bundesrat mit einer \u00dcberarbeitung des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) an.<\/strong><\/p>\n<p>Mit einer Medienmitteilung protestiert Adrian Lobsiger, der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes, gegen diesen Vorschlag der Regierung. \u00abDas Beschaffungswesen muss transparent bleiben\u00bb, verlangt der ED\u00d6B. W\u00fcrde das Parlament die Vorlage durchwinken, k\u00f6nnten Bev\u00f6lkerung und Medien k\u00fcnftig nicht mehr nachzuvollziehen, wie die Verwaltung mit Steuergeldern einkauft.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat die neue Dunkelkammer <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/02\/Bericht_BR_BoeB.pdf\" target=\"_blank\">in seine Botschaft<\/a> zum revidierten Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) eingebaut.\u00a0Im Vernehmlassungsverfahren war eine solche Wegsperrklausel nicht verlangt worden. Ausgearbeitet wurde der Vernehmlassungsentwurf von Bundesrat Ueli Maurers Finanzdepartement.<\/p>\n<p><strong>Das Ziel der Vorlage ins Gegenteil \u00a0verkehrt<\/strong><\/p>\n<p>Artikel 49 des <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2017\/02\/Gesetzesentwurf_BoeB_de.pdf\" target=\"_blank\">vorgeschlagenen Gesetzes<\/a> sieht jetzt vor, dass nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens neu alle Unterlagen der Anwendung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes entzogen werden. Vorbehalten bliebe einzig eine Auskunftspflicht gegen\u00fcber Beh\u00f6rden. Das heutige Zugangsrecht der \u00d6ffentlichkeit soll wegfallen. \u00abDas deklarierte Transparenzziel des revidierten B\u00f6B w\u00fcrde durch diese Aush\u00f6hlung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes ins Gegenteil verkehrt\u00bb, kritisiert der ED\u00d6B in seiner Mitteilung. \u00abDas ist ein R\u00fcckschritt in die Steinzeit. Es w\u00e4re ehrlicher, wenn der Bundesrat gleich auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz verzichten w\u00fcrde\u00bb, sagte Lobsiger dem Tages-Anzeiger.\u00a0<\/p>\n<p>Der nach dem Willen des Bundesrates abzuschaffende Zugang zu Beschaffungsdokumenten hat in der Vergangenheit zur Aufdeckung von gravierenden Beschaffungspannen des Bundes gef\u00fchrt. Gest\u00fctzt auf Vergabenlisten der Verwaltung deckte beispielsweise der Tages-Anzeiger einen grosser Korruptionsfall im Staatssekretariat f\u00fcr Wirtscaft (Seco) auf. Bei der Aufarbeitung des Informatikskandals \u00abInsieme\u00bb wurde klar, dass zahlreiche freih\u00e4ndige Vergaben \u00fcber dem gesetzlichen Schwellenwert get\u00e4tigt worden waren. Der Schaden war hier \u00fcber 100 Millionen Franken. Gerade im besonders sensiblen Bereich des Beschaffungswesens sei es unumg\u00e4nglich, die uneingeschr\u00e4nkte Geltung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes beizubehalten, fordert der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte.<\/p>\n<p><strong>Bundesrat droht mit unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigem Aufwand<\/strong><\/p>\n<p>In seinem Bericht <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/7624-2\/\" target=\"_blank\">baut der Bundesrat eine eigentliche Drohkulisse<\/a> auf: M\u00fcssten Beschaffungsdokumente von der Verwaltung zuhanden von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern oder Medienschaffenden aufbereitet werden, m\u00fcsste \u00abeine Vielzahl neuer Stellen f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeitsarbeit\u00bb geschaffen werden, heisst es darin. Ein solcher \u00abkeinen Mehrwert generierenden Aufwand\u00bb sei \u00a0nicht gerechtfertigt.\u00a0In der Vergangenheit haben Regierung und Verwaltung immer wieder mit unrealistisch hohen Aufwand-Prognosen versucht, Transparenzanliegen auszuhebeln. In seiner Medienmitteilung zur Revision des Beschaffungsrechts erw\u00e4hnte der Bundesrat den Transparenzabbau nicht. Es gehe darum, Beschaffungserlasse von Bund und Kantonen zu harmonisieren.\u00a0<\/p>\n<p>Bereits heute existiert im Beschaffungswesen keine grenzenlose Transparenz: Gesch\u00e4ftsgeheimnisse oder Preiskalkulationen m\u00fcssen nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. \u00a0\u00abDiese Akten dem Zugang der Bev\u00f6lkerung zu entziehen, erweist sich somit als schwer nachvollziehbar, zumal auch im Vernehmlassungsverfahren von keiner Seite entsprechende Anliegen ge\u00e4ussert worden sind\u00bb, schreibt der ED\u00d6B.<\/p>\n<p>In der Vergangenheit haben sich Bundesrat und Verwaltung mit viel Aufwand dagegen gewehrt, dass Licht in den Beschaffungsfilz kommt. Eine Liste mit den Hauptlieferanten des Bundes wollten sie geheim halten. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/12\/lausanne-schafft-transparenz-bei-lieferanten-des-bundes\/\" target=\"_blank\">Das Bundesgericht machte klar,<\/a> dass die \u00d6ffentlichkeit wissen darf, wer von der Vergabe \u00f6ffentlicher Gelder profitiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Alle Dokumente von Beschaffungsverfahren sollen k\u00fcnftig zu Geheimakten des Staates werden. Den R\u00fcckfall ins l\u00e4ngst ausger\u00e4umte Geheimhaltungsprinzip strebt der Bundesrat mit einer \u00dcberarbeitung des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) an. 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