{"id":7568,"date":"2016-12-28T08:50:03","date_gmt":"2016-12-28T07:50:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7568"},"modified":"2016-12-28T08:50:03","modified_gmt":"2016-12-28T07:50:03","slug":"immer-wieder-gab-es-fur-die-verwaltung-einen-ruffel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/12\/immer-wieder-gab-es-fur-die-verwaltung-einen-ruffel\/","title":{"rendered":"Immer wieder gab es f\u00fcr die Verwaltung einen R\u00fcffel"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7573\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 1175px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-7573 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/12\/Bergdiagramm_angepasst_02.png\" alt=\"(Grafik: Isabelle Schwab)\" width=\"1165\" height=\"462\" \/> 27 Journalistinnen und Journalisten wehrten sich beim \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten oder Gerichten. Diese r\u00fcgten in 28 F\u00e4llen eine falsche oder teilweise falsche Umsetzung. (Grafik: Isabelle Schwab)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Auch zehn Jahren nach der Einf\u00fchrung setzen Verwaltungsstellen des Bundes das \u00d6ffentlichkeitsprinzip falsch um. Das zeigt eine Auswertung von Empfehlungen und Urteilen des letzten Jahres.<\/strong><\/p>\n<p>Vor allem Medienschaffende wehrten sich 2016 vor dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (ED\u00d6B) und den Bundesgerichten f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Diese gaben ihnen in der Mehrzahl der F\u00e4lle Recht und stellten fest, dass die Verwaltung das \u00d6ffentlichkeitsgesetz falsch angewendet hatte.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der ED\u00d6B, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht f\u00e4llten im letzten Jahr 45 Entscheide, welche die Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips betrafen. 28 Mal befasste sich der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte mit Klagen von Medienschaffenden, Interessenvertreten und Privatpersonen, denen der Zugang zu amtlichen Informationen verweigert worden war. 13 F\u00e4lle kamen vor Bundesverwaltungsgericht und 4 vor Bundesgericht. Bei 28 Dossiers kamen Richter und Schlichtungsbeh\u00f6rden zum Schluss, dass die Verwaltung das \u00d6ffentlichkeitsprinzip ganz oder teilweise falsch umgesetzt hatte. Nur in 17 F\u00e4llen attestierten sie der Verwaltung einen korrekten Umgang.<\/p>\n<p>Vor allem Medienschaffende wehrten sich gegen eine falsche Auslegung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes und fochten eine Verweigerung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten an. 60 Prozent der F\u00e4lle (27) stammten von Journalistinnen und Journalisten. Je neun F\u00e4lle wurden von Interessenvertreter und Privatpersonen weitergezogen.<\/p>\n<p>Die Auswertung der Urteile und Empfehlungen zeigt, dass die Verwaltung auch zehn Jahre nach Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes keinen gefestigten Umgang mit dem Gesetz hat.<\/p>\n<p>Mehrmals musste beispielsweise das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) seine Zugangspraxis in Schlichtungsverhandlungen erkl\u00e4ren. So hatte ein Journalist die Herausgabe einer Liste mit 26 Haushaltselektroger\u00e4ten verlangt, welche vom BFE gepr\u00fcft worden waren. Der Journalist wollte wissen, wo das Amt Massnahmen oder Bussen verf\u00fcgt hatte. Den Zugang zu den Informationen verweigerte das BFE. Der ED\u00d6B r\u00fcgte diese Praxis. Im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten solle m\u00f6glichst rasch \u00fcber mangelhafte Ger\u00e4te informiert werden.<\/p>\n<p><strong>Mit teuren Anw\u00e4lten Zugangsgesuche bek\u00e4mpft<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiterer Fall drehte sich um die Bewertung von Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds f\u00fcr Atomkraftwerke. Nachdem die Kraftwerkbetreiber dem BFE signalisiert hatten, dass sie hier keine Transparenz wollen, verweigerte das BFE den Zugang. Die \u00d6ffentlichkeit m\u00fcsse wissen d\u00fcrfen, ob bei der Fondsbuchhaltung allenfalls buchhalterischer Kniffe angewendet werden, kritisierte der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte.<\/p>\n<p>Auch das Bundesamt f\u00fcr R\u00fcstung (Armasuisse) bewies einen unprofessionellen Umgang mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz des Bundes. Es schw\u00e4rzte Dienstleistungsvertr\u00e4ge ein ohne dem Journalisten eine Begr\u00fcndung daf\u00fcr zu liefern. In seiner Empfehlung machte der ED\u00d6B klar, dass Armasuisse das \u00d6ffentlichkeitsgesetz zu fahrig umsetzt und Angaben zu Vertragspartnern und zum Kostendach eines Auftrags von \u00f6ffentlichem Interesse sind.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter wies auch das Bundesgericht die notorisch \u00f6ffentlichkeitsscheue R\u00fcstungsbeh\u00f6rde in die Schranken. Armasuisse hatte den Zugang zur Agenda des ex-R\u00fcstungschefs Ulrich Appenzeller verweigert, auch nachdem das Bundesamt f\u00fcr Justiz, der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und das Bundesverwaltungsgericht f\u00fcr die Herausgabe pl\u00e4diert hatten. Armasuisse argumentierte, bei den Kalendereintr\u00e4gen handle es sich nicht um relevante Informationen. Dem Antragsteller gehe es nur darum, seine voyeuristischen Bed\u00fcrfnisse zu befriedigen. Laut den Bundesrichtern geben die Kalendereintr\u00e4ge allerdings einen Einblick in die Amtsaus\u00fcbung des ehemaligen R\u00fcstungschefs und in die Abl\u00e4ufe der milit\u00e4rischen F\u00fchrung. Sie seien deshalb von \u00f6ffentlichem Interesse.<\/p>\n<p>Ein anderer Journalist wollte den Zulassungsentscheid eines teuren Krebsmedikaments ausleuchten. Die Heilmittelbeh\u00f6rde Swissmedic verweigerte den Zugang zu Dokumenten von Firmenexperten. Diese Privatexpertisen seien f\u00fcr den Zulassungsentscheid unwichtig, argumentierte Swissmedic. Dem widersprach das Bundesverwaltungsgericht.<\/p>\n<p>Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) verheimlichte einem Medienschaffenden eine Liste mit problematische Informatikprojekte des Bundes. Auch bezeichnete der ED\u00d6B das Vorgehen als unstatthaft.<\/p>\n<p>In ihren Kampf gegen die Transparenz engagierte die Bundesverwaltung auf Kosten der Steuerzahler immer wieder auch externe Anwaltsb\u00fcros. F\u00fcr einen Rekurs vor Gericht bezahlte Armasuisse 27 310 Franken. Im Jahr zuvor hatte das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik einer externen Anw\u00e4ltin 65 596 Franken bezahlt. Diese hatte im Auftrag der Verwaltung erfolglos versucht, den Zugang zu Beschaffungsdaten des Bundes zu verhindern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Auch zehn Jahren nach der Einf\u00fchrung setzen Verwaltungsstellen des Bundes das \u00d6ffentlichkeitsprinzip falsch um. Das zeigt eine Auswertung von Empfehlungen und Urteilen des letzten Jahres. Vor allem Medienschaffende wehrten sich 2016 vor dem \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten des Bundes (ED\u00d6B) und den Bundesgerichten f\u00fcr den Zugang zu amtlichen Dokumenten. 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