{"id":7277,"date":"2016-10-31T15:01:28","date_gmt":"2016-10-31T13:01:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7277"},"modified":"2016-10-31T16:36:15","modified_gmt":"2016-10-31T14:36:15","slug":"gericht-heisst-beschwerde-gegen-hinterzimmerpolitik-gut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/10\/gericht-heisst-beschwerde-gegen-hinterzimmerpolitik-gut\/","title":{"rendered":"Gericht heisst Beschwerde gegen Hinterzimmerpolitik gut"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Claudio Kuster.<\/em><strong> Amtliche Akten unterstehen in Schaffhausen seit 2003 dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip, grunds\u00e4tzlich auch Protokolle der kantonsr\u00e4tlichen Kommissionen. Das B\u00fcro das Kantonsrats jedoch lebte bisher diesem Prinzip noch nicht nach. Jetzt verpflichtet das Obergericht das Parlament zu mehr Transparenz.\u00a0<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_7283\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 272px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-7283 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/10\/Schaffhausen.jpg\" alt=\": Der historische Kantonsratssaal in Schaffhausen. (Foto: RDB\/Ex-Press)\" width=\"262\" height=\"280\" \/> Richter erteilen Abschottungsstrategien eine Absage: Der historische Kantonsratssaal in Schaffhausen. (Foto: RDB\/Ex-Press)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Vor Jahresfrist haben der Journalist Mattias Greuter und ich unabh\u00e4ngig voneinander Einsichtsgesuche in Protokolle von kantonsr\u00e4tlichen Kommissionen gestellt. Greuter interessierte sich f\u00fcr die Hintergr\u00fcnde der damaligen Revision des Spitalgesetzes, welche die Gesundheitskommission vorberiet und einige umstrittene Fragen unbeantwortet liess. Ich w\u00fcnschte Einsicht in diverse Kommissionprotokolle der letzten Jahre, welche die \u00abReorganisation des Kantons Schaffhausen (Strukturreform)\u00bb betrafen. Bereits bereits 2014 hatte ich mich vor Bundesgericht erfolgreich gegen eine illegale Abstimmungsvorlage ebendieser Kommission gewehrt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das allgemeine Einsichtsrecht in staatliche Akten wurde im Kanton Schaffhausen mit der \u00abneuen\u00bb Kantonsverfassung 2003 eingef\u00fchrt. Seither gilt nicht mehr das Geheimhaltungsprinzip, sondern grunds\u00e4tzlich das \u00d6ffentlichkeitsprinzip. Jedem B\u00fcrger muss daher Einsicht in beh\u00f6rdliche Akten gew\u00e4hrt werden, ausser es stehen \u00f6ffentliche oder private Schutzinteressen dagegen. Es ist grunds\u00e4tzlich unbestritten, dass seither auch die Kommissionsprotokolle \u00f6ffentlich sind. Dennoch lehnte das B\u00fcro des Kantonsrats die beiden Einsichtsgesuche ab. Zum einen behauptete das B\u00fcro, Kommissionsprotokolle d\u00fcrften erst\u00a0<em>nach\u00a0<\/em>einer etwaigen Volksabstimmung respektive\u00a0<em>nach\u00a0<\/em>Ablauf der Referendumsfrist eingesehen werden. Und zweitens: Die Einsichtnahme in die Papiere d\u00fcrfe nur vor Ort in den Amtsstuben gew\u00e4hrt werden; dabei sei es verboten, Kopien, Fotografien oder Scans zu t\u00e4tigen. Die Protokolle, die durchaus als handliche PDF-Dateien vorliegen w\u00fcrden, w\u00fcrden daher auch nicht per E-Mail zugestellt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/10\/Entscheid-OG-v.-20.09.16-betr.-Einsicht-in-Kommissionsprotokolle.pdf\" target=\"_blank\">Das Obergericht hat nun entschieden<\/a> und allen beiden kantonsr\u00e4tlichen Abschottungsdispositiven eine Absage erteilt. Aus dem Kantonsratsgesetz und seinen Materialien geht klar hervor, dass mit der \u00abErledigung\u00bb der Abschluss der entsprechenden Kommissions- und Parlamentsberatungen gemeint war. Damit ist auch fortan garantiert, dass zwar die Kommissionsberatungen weiterhin im vertraulichen Rahmen abgehalten werden k\u00f6nnen. Sobald eine Vorlage jedoch vom Kantonsratsplenum verabschiedet wird, soll das \u00d6ffentlichkeitsprinzip aufleben. Und die Protokolle der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden, mithin noch\u00a0<em>vor\u00a0<\/em>einer etwaigen Volksabstimmung.<\/p>\n<p>Auch die restriktive Art der Einsicht hat das Obergericht zur\u00fcckgewiesen, es widerspricht der Grundidee des \u00d6ffentlichkeitsprinzips. Die Protokolle d\u00fcrfen fortan gescannt oder fotografiert werden, es bestehe ein \u00abRechtsanspruch auf Anfertigung oder Aush\u00e4ndigung von Kopien\u00bb, der \u00fcberdies rechtsgleich und willk\u00fcrfrei allen B\u00fcrgern zur Verf\u00fcgung stehen m\u00fcsse.\u00a0In der Vergangenheit wurden solche Einsichtsgesuche \u00e4usserst ungleich und damit willk\u00fcrlich gehandhabt. Einzig der Antrag, die Protokolle seien den Gesuchstellern als PDF-Dateien zuzustellen, wurde vom Gericht abgelehnt.<\/p>\n<p>Dieser Pr\u00e4zedenzfall in Sachen prohibitive Art der Einsicht betrifft jedoch nicht nur Kommissionsprotokolle, sondern jegliche Akten, die schlechterdings Journalistinnen und B\u00fcrger \u00fcberhaupt einsehen k\u00f6nnten (so etwa jegliche Berichte, Gutachten, Beschl\u00fcsse, Protokolle, Leistungsvereinbarungen, Gesetzesvorlagen, Vertr\u00e4ge, Korrespondenz, Pl\u00e4ne usw.). Grunds\u00e4tzlich besteht daher im Kanton Schaffhausen und seinen Gemeinden als Ausfluss des verfassungsm\u00e4ssigen \u00d6ffentlichkeitsprinzips nunmehr ein genereller \u00abRechtsanspruch auf Kopien\u00bb.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Claudio Kuster (Schaffhausen, parteilos) ist politischer Sekret\u00e4r von St\u00e4nderat Thomas Minder und engagiert sich auf Kantons- und Bundesebene f\u00fcr mehr Transparenz in der Politik und Verwaltung.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Claudio Kuster. Amtliche Akten unterstehen in Schaffhausen seit 2003 dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip, grunds\u00e4tzlich auch Protokolle der kantonsr\u00e4tlichen Kommissionen. Das B\u00fcro das Kantonsrats jedoch lebte bisher diesem Prinzip noch nicht nach. 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