{"id":7225,"date":"2016-10-16T08:57:51","date_gmt":"2016-10-16T06:57:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7225"},"modified":"2016-10-16T09:06:43","modified_gmt":"2016-10-16T07:06:43","slug":"kein-grund-zur-angst-vor-der-offentlichkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/10\/kein-grund-zur-angst-vor-der-offentlichkeit\/","title":{"rendered":"Kein Grund zur Angst vor der \u00d6ffentlichkeit"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7230\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-7230 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/10\/Gemeindepras_St_Gallen.jpg\" alt=\"Gemeindepras_St_Gallen\" width=\"582\" height=\"255\" \/> Haben eingelenkt: Die Gemeindepr\u00e4sidenten im Linthgebiet legen nach \u00f6ffentlichem Druck ihre L\u00f6hne offen. (Foto: Reto Schneider)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Conradin Knabenhans. <\/em><strong>Die Gemeindepr\u00e4sidenten im St. Galler Linthgebiet haben den Schritt gewagt und ihre L\u00f6hne offengelegt. Der Sturm der Entr\u00fcstung in der Bev\u00f6lkerung blieb aus, die blutr\u00fcnstigen Schlagzeilen ebenfalls. Es zeigt, dass B\u00fcrger und Medien durchaus in der Lage sind zu differenzieren, einzuordnen und einem Thema vertiefte Aufmerksamkeit zu schenken<\/strong><em>.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie viel verdienen Gemeindepr\u00e4sidenten und Gemeinder\u00e4te im Kanton St. Gallen? Bisher war dies in den meisten Gemeinden ein gut geh\u00fctetes Geheimnis. Das d\u00fcrfte sich nun \u00e4ndern. Die Gemeinde Gommiswald muss der \u00abZ\u00fcrichsee-Zeitung\u00bb Lohndaten des Gemeindepr\u00e4sidenten und der Gemeinder\u00e4te offenlegen. Dies geht aus einem Entscheid des St. Galler Innendepartements hervor. Die ZSZ hatte im vergangenen Jahr einen Entscheid der Gemeinde angefochten, weil der Gommiswalder Gemeinderat trotz geltendem \u00d6ffentlichkeitsgesetz, eine Auskunft \u00fcber die L\u00f6hne verweigerte.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Das St. Galler Departement des Innern schreibt im Entscheid: \u00abBeh\u00f6rdenmitglieder befinden sich insofern in einer speziellen Situation, als dass sie ihre Arbeitsleistung im Dienst der \u00d6ffentlichkeit ausf\u00fchren.\u00bb Ihr \u2018Arbeitgeber\u2019 sei sozusagen die \u00d6ffentlichkeit. \u00abDementsprechend muss auch hinsichtlich ihrer Entl\u00f6hnung Transparenz herrschen.\u00bb Dieses Allgemeininteresse an der Verwendung \u00f6ffentlicher Mittel \u00fcberwiege das Private Interesse an der Geheimhaltung der Entsch\u00e4digungen. \u00abDie \u00d6ffentlichkeit hat Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Geld in welches Amt fliesst\u00bb. Bei Gemeinder\u00e4ten billigt das Departement des Innern der 5000-Einwohner-Gemeinde Gommiswald jedoch zu, dass dies auch ohne Namensnennung des zust\u00e4ndigen Ratsmitgliedes geschehen kann. \u00abEs versteht sich aber von selbst, dass R\u00fcckschl\u00fcsse auf die einzelnen Personen m\u00f6glich sind.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Bekanntgabe von L\u00f6hnen ohne Zusammenhang mit Budgetentscheiden<\/strong><\/p>\n<p>Nicht gelten l\u00e4sst das Departement des Innern die Argumentation der Gemeinde Gommiswald, die Herausgabe der Lohndaten an die \u00abZ\u00fcrichsee-Zeitung\u00bb h\u00e4tte einen \u00abunverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand\u00bb zur Folge. Die Daten m\u00fcssten aus den Lohnabrechnungen und der Lohnbuchhaltung der Gemeinde ersichtlich sein.<\/p>\n<p>Bei Gommiswald handelt es sich um einen Pr\u00e4zedenzfall im Kanton St. Gallen. Es ist das erste Mal, dass eine Gemeinde L\u00f6hne nur aufgrund des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes und ohne direkten Zusammenhang zu Budgetentscheiden \u00f6ffentlich machen muss. Der Entscheid des Departements des Innern ist offiziell noch nicht rechtskr\u00e4ftig, die Gemeinde Gommiswald hat jedoch angek\u00fcndigt auf einen Rekurs verzichten zu wollen.<\/p>\n<p>Im Nachgang an den Entscheid des Departements des Innern haben die Gemeindepr\u00e4sidenten im Linthgebiet gemeinsam entschieden, ihre L\u00f6hne offenzulegen. Explizit berufen sich die Gemeindepr\u00e4sidenten jedoch darauf, die L\u00f6hne freiwillig &#8211; aber ohne Verfahren nach \u00d6ffentlichkeitsprinzip der Bev\u00f6lkerung zu kommunizieren.<\/p>\n<p><strong>Im Kanton St. Gallen ist der Paradigmenwechsel noch nicht passiert<\/strong><\/p>\n<p>Das zeigt die Schwierigkeit des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes im Kanton St. Gallen gut auf: Grunds\u00e4tzlich sind Dokumente der Verwaltung \u00f6ffentlich, Ausnahmen m\u00fcssen begr\u00fcndet werden. Dieser Paradigmenwechsel ist im Kanton noch nicht angekommen. Insbesondere, weil im St. Galler Gesetz nach wie vor ein kostenloses Schlichtungsverfahren fehlt. Werden sich Gesuchsteller und Beh\u00f6rde nicht einig, k\u00f6nnte in dieser kostenlosen Schlichtung wie auf Bundesebene diskutiert werden, unter welchen Bedingungen Zugang zu einem amtlichen Dokument gew\u00e4hrt wird. Jetzt ist nur der Rechtsweg m\u00f6glich. Und der ist teuer: Mehrere hundert Franken hat im Falle der Lohntransparenz die Verf\u00fcgung der Gemeinde gekostet. Dazu kommt ein Kostenvorschuss f\u00fcr das Rechtsverfahren. Nach dem Entscheid des St. Galler Innendepartements wird dieser tiefere vierstellige Betrag nun immerhin zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Alter, Erfahrung und Ausbildung spielen bei der Bemessung der L\u00f6hne von Gemeinepr\u00e4sidenten eine Rolle:\u00a0Die Berichterstattung zu den offengelegten Daten der Z\u00fcrichsee-Zeitung ist <a href=\"https:\/\/knabenhans.com\/2016\/10\/11\/gemeindepraesidenten-schaffen-nun-doch-lohntransparenz\/\" target=\"_blank\">hier abrufbar<\/a>.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Conradin Knabenhans. Die Gemeindepr\u00e4sidenten im St. Galler Linthgebiet haben den Schritt gewagt und ihre L\u00f6hne offengelegt. 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