{"id":7142,"date":"2016-08-26T19:19:57","date_gmt":"2016-08-26T17:19:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7142"},"modified":"2016-09-20T20:20:39","modified_gmt":"2016-09-20T18:20:39","slug":"sbb-co-verlieren-vor-bundesverwaltungsgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/08\/sbb-co-verlieren-vor-bundesverwaltungsgericht\/","title":{"rendered":"SBB &amp; Co. verlieren vor Bundesverwaltungsgericht"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7141\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-7141 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/08\/sbb.jpg\" alt=\"Hauptbahnhof Z\u00fcrich. (Foto: RDB\/Ex-Press\/RDB\/Markus Forte)\" width=\"582\" height=\"325\" \/> Welche Bahnunternehmen \u00fcberfahren Signale, wer wartet das Rollmaterial schlecht? Zugverkehr im Hauptbahnhof Z\u00fcrich. (Foto: RDB\/Ex-Press\/RDB\/Markus Forte)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll. <strong>Satte<\/strong> <strong>38 233 Franken haben SBB, BLS und der Verband \u00f6ffentlicher Verkehr \u00a0f\u00fcr den Kampf gegen die Transparenz einem Anwalt bezahlt. Die Bahnen und ihr Verband wehrten sich zusammen mit ihrer Aufsichtsbeh\u00f6rde gegen die Einsicht in nicht anonymisierte Ereignismeldungen. <\/strong><\/em><\/p>\n<p>In seinem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/08\/A-4571_2015.pdf\" target=\"_blank\">k\u00fcrzlich gef\u00e4llten Urteil <\/a>hat sich das Bundesverwaltungsgericht deutlich f\u00fcr den Zugang zu den Daten der nationalen Ereignisdatenbank (NEDB)\u00a0ausgesprochen.\u00a0<\/p>\n<div class=\"hinweis\">\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterst\u00fctzt und den Weiterzug erm\u00f6glicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Verwaltungsdaten gefestigt werden. <\/div><div class=\"clear\"><\/div>\n<p>Laut den Richtern m\u00fcssen die Verursacher von Zwischenf\u00e4llen im \u00f6ffentlichen Verkehr jetzt offengelegt werden. Das Bundesamts f\u00fcr Verkehr (BAV), welches f\u00fcr die Einhaltung der Sicherheitsregeln im \u00d6V sorgen muss, wollte sie geheim halten.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im September 2013 hatte ich Zugang zur Datenbank verlangt. Ich wollte wissen, welche Bahnunternehmen im dichten Schweizer Zugverkehr Signale \u00fcberfahren oder bei wem es wegen ungen\u00fcgend gewartetem Rollmaterial zu Betriebsst\u00f6rungen kommt. Das BAV wies mein Zugangsgesuch per Verf\u00fcgung ab. Dagegen beschwerte ich mich vor dem Bundesverwaltungsgericht.<\/p>\n<p><strong>Mit viel Geld k\u00e4mpft die Verwaltung gegen Transparenz<\/strong><\/p>\n<p>Im Rechtsstreit auf die Barrikaden stiegen auch die grossen Schweizer Transportunternehmen und ihr Verband: SBB, BLS und der Verband \u00f6ffentlicher Verkehr (V\u00d6V). Gemeinsam engagierten sie den Z\u00fcrcher Titularprofessor Hans Rudolf Tr\u00fceb. Der Partner der grossen Anwaltskanzlei WalderWyss hatte bereits das Bundesamt f\u00fcr R\u00fcstung (Armasuisse) im Streit um den Zugang zur Agenda des ex-R\u00fcstungschefs Ulrich Appenzeller <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/07\/das-bundesgericht-erteilt-armasuisse-eine-abfuhr\/\" target=\"_blank\">(erfolglos) vertreten<\/a>.<\/p>\n<p>Der Fall zeigt eneut, wie aufwendig Verwaltung und verwaltungsnahe Betriebe ihren Kampf gegen die Transparenzregeln f\u00fchren. Das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) hatte im letzten Jahr einer St. Galler Anw\u00e4ltin f\u00fcr den Gang durch die Instanzen 66 453 Steuerfranken bezahlt. Der von Beginn an recht aussichtslose Kampf von Armasuisse kostete die \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr Verwaltungs- und Bundesgericht 27 310 Franken. Im aktuellen Fall betr\u00e4gt <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/08\/Honrarnote.pdf\" target=\"_blank\">die Honorarnote an SBB &amp; Co.<\/a>\u00a0alleine f\u00fcr das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht 38 233 Franken.<\/p>\n<p><strong>Gerade bei der Sicherheit besteht ein Anrecht auf Information <\/strong><\/p>\n<p>Die teilweise weit hergeholten und teuer eingekauften Entgegnungen verfingen vor Gericht nicht. Unter anderem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/08\/2016_04_11_BVGER_BAV_NEDEB_Beschwerdeantwort_BAV.pdf\" target=\"_blank\">argumentierten das angeheuerte Anwaltsb\u00fcro zusammenhanglos mit Terroranschl\u00e4gen<\/a> auf Z\u00fcge in Madrid und London. Zudem m\u00fcssten die Transportunternehmen Imagesch\u00e4den und negative Folgen f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsergebnis gew\u00e4rtigen.<\/p>\n<p>Das BAV sagte, eine Offenlegung der Ereignismeldungen k\u00f6nnte ihre Aufsichtst\u00e4tigkeit erschweren.<\/p>\n<p>Dass Transparenz die Arbeit \u00a0von Inspektions- und Revisionsstellen behindere, wurde in der Vergangenheit immer wieder behauptet. Die Eintracht zwischen den Pr\u00fcfern und den Gepr\u00fcften werde stark gest\u00f6rt, monierte bereits 2011 Kurt Gr\u00fcter, der ehemalige Chef der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle \u2013 und verlangte vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen zu werden.<\/p>\n<p>Aktuell versucht das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl), mit einer Gesetzesrevision Berichte zur Flugsicherheit zur Geheimsache zu machen. Auch das BAV will mit einem neuen Passus im \u00abBundesgesetz \u00fcber die Organisation der Bahninfrastruktur\u00bb Audits, Berichte \u00fcber Betriebskontrollen und Inspektionen vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausnehmen. Selbst \u00a0die Daten, welche laut dem neusten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts jetzt zug\u00e4nglich sein m\u00fcssen, w\u00fcrden bei einer Gesetzesrevision wieder in der Versenkung verschwinden.<\/p>\n<p>In ihrer Einordnung haben die Bundesverwaltungsrichterinnen und -Richter indessen betont, dass die Bev\u00f6lkerung gerade in Sicherheitsbelangen ein Anrecht auf Transparenz und Informationen hat. Es bestehe \u00abein erhebliches Interesse\u00bb der \u00d6ffentlichkeit an der Offenlegung. Die Meldungen w\u00fcrden m\u00f6glicherweise betr\u00e4chtlichen Sach- oder Personensch\u00e4den betreffen. Transportunternehmen des \u00f6ffentlichen Verkehrs, deren Dienstleistungen tagt\u00e4glich von einem grossen Teil der Bev\u00f6lkerung in Anspruch genommen werden, m\u00fcssten sich eine \u00aberh\u00f6hte Beobachtung\u00bb gefallen lassen.<\/p>\n<p>Ob die Betreiber und Kontrolleure des \u00f6ffentlichen Verkehrs der Schweiz das Urteil vor Bundesgericht anfechten, ist noch offen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Martin Stoll ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch und Journalist bei der SonntagsZeitung. <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>[Aktualisierung vom 20.\u00a0September 2016]<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Das Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat sich auf Antrag des Bundesamts f\u00fcr Verkehr (BAV) entschlossen, den Fall vor Bundesgericht zu bringen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. 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