{"id":7090,"date":"2016-07-28T10:17:56","date_gmt":"2016-07-28T08:17:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7090"},"modified":"2016-10-10T09:23:18","modified_gmt":"2016-10-10T07:23:18","slug":"das-bundesgericht-erteilt-armasuisse-eine-abfuhr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/07\/das-bundesgericht-erteilt-armasuisse-eine-abfuhr\/","title":{"rendered":"Das Bundesgericht erteilt Armasuisse eine Abfuhr"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_7119\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-7119\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/07\/Appenzeller.jpg\" alt=\"Die Agenda des ehemaligen R\u00fcstungschef Ulrich Appenzeller ist ein amtliches Dokument. (Bild:VBS)\" width=\"582\" height=\"253\" \/> Der Terminkalender des ex-R\u00fcstungschefs Ulrich Appenzeller ist ein amtliches Dokument. (Bild:VBS)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll. <\/em><strong>Hartn\u00e4ckig<\/strong> <strong>versuchte das Bundesamt f\u00fcr R\u00fcstung (Armasuisse), die Agenda ihres ehemaligen Chefs geheim zu halten. Jetzt wurde es vom Bundesgericht zur Transparenz verpflichtet.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Justiz, der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und das Bundesverwaltungsgericht hatten f\u00fcr die Herausgabe des Outlook-Kalenders pl\u00e4diert. Nun stellt auch das Bundesgericht <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/07\/relevancy.bger_.ch_php_aza_http_index.pdf\">in seinem Urteil<\/a> fest, dass es sich bei der Agenda des R\u00fcstungschefs um ein amtliches Dokument handelt.<\/p>\n<div class=\"hinweis\">\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat das Verfahren finanziell unterst\u00fctzt und den Weiterzug erm\u00f6glicht. So konnte die Rechtspraxis beim Zugang zu Dokumenten gefestigt werden. <\/div><div class=\"clear\"><\/div>\n<p>Das R\u00fcstungsamt hatte sich unter anderem von Titularprofessor Hans Rudolf Tr\u00fceb, einem Wirtschafts- und Verwaltungsrechtler der Kanzlei WalderWyss, vertreten lassen. In <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/07\/2015_01_14_Beschwerde_armasuisse_Bundesgericht-2.pdf\" target=\"_blank\">ausgefeilten\u00a0Rechtsschriften <\/a>argumentierten die Armasuisse-Anw\u00e4lte etwa mit dem Bundesgesetz \u00fcber die Archivierung. Kalender, Agenden und Wochenprogramme m\u00fcssten dem Bundesarchiv nicht abgeliefert werden. Also w\u00fcrden diese Informationen auch nicht unter den Geltungsbereich des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes (BG\u00d6) fallen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>In seinem Urteil h\u00e4lt \u00a0das Bundesgericht jetzt allerdings fest, dass das \u00d6ffentlichkeitsgesetz andere Ziele wie das Archivgesetz verfolgt. Der Dokumentenbegriff des BG\u00d6 sei nicht deckungsgleich mit demjenigen der archivierungsw\u00fcrdigen Unterlagen.<\/p>\n<p>Laut den Bundesrichtern geben die Kalendereintr\u00e4ge einen Einblick in die Amtsaus\u00fcbung des ehemaligen R\u00fcstungschefs und in die Abl\u00e4ufe der milit\u00e4rischen F\u00fchrung. \u00abInsofern weisen sie einen informativen Gehalt auf\u00bb, heisst es im Urteil. Sie erteilen Armasuisse eine Abfuhr, die behauptete, bei den Kalendereintr\u00e4gen handle es sich um nicht relevante Informationen und es gehe dem Antragsteller nur darum, seine voyeuristischen Bed\u00fcrfnisse zu befriedigen.<\/p>\n<p>Zugang zum Terminkalender verlangt hatte der Westschweizer Journalist Titus Plattner (Le Matin Dimanche). Zwei Tage bevor Verteidigungsminister Ueli Maurer seinen R\u00fcstungschef in die W\u00fcste geschickt hatte, wollte er mehr \u00fcber die Amtsf\u00fchrung von Ulrich Appenzeller wissen.<\/p>\n<p><strong>Auswirkungen auf die Transparenz-Praxis der Verwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Armasuisse stellte Plattner \u00abohne Anerkennung einer Rechtspflicht\u00bb zwar einen Auszug aus der Outlook-Agenda des R\u00fcstungschefs zu, schw\u00e4rzte aber etliche Stellen und begr\u00fcndete die Schw\u00e4rzungen nur pauschal.<\/p>\n<p>Eine bloss summarische Begr\u00fcndung von Schw\u00e4rzungen reiche nicht aus, h\u00e4lt das Bundesgericht fest. Da der Verwaltungsstelle bei der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmebestimmungen \u00abein nicht unerheblicher Entscheidungsspielraum\u00bb zukomme, w\u00fcrden strengere Anforderungen an die \u00a0Begr\u00fcndungspflicht gelten.<\/p>\n<p>Insbesondere m\u00fcsse eine Beh\u00f6rde aufzuzeigen, welcher Ausnahmetatbestand anwendbar ist und welche Gr\u00fcnde sie dazu bewogen haben, die Interessen an der Geheimhaltung st\u00e4rker zu gewichten als das Transparenzinteresse.<\/p>\n<p>Im Urteil gibt das Bundesgericht Armasuisse konkrete Handlungsanweisungen, wie eine Begr\u00fcndung aussehen m\u00fcsste. Eine eingeschw\u00e4rzte Stelle sei zu umschreiben, zum Beispiel so: \u00abGespr\u00e4ch mit einem ausl\u00e4ndischen Amtstr\u00e4ger, im Rahmen der R\u00fcstungskooperation; Name und Telefonnummer eines Fahrers\u00bb.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einsichtspraxis der Bundesverwaltung hat das Urteil weitreichende Konsequenzen. Bislang begn\u00fcgten sich viele Verwaltungsstellen mit pauschalen Begr\u00fcndungen. In Zukunft muss die Bundesverwaltung exakter argumentieren.<\/p>\n<p>Wie teuer den Steuerzahler die von Armasuisse engagierten Rechtsanw\u00e4lte zu stehen kommen, will Armasuisse-Sprecher Kaj-Gunnar Sievert (noch) nicht sagen. M\u00f6glicherweise werde damit in gesch\u00fctzte Rechte Dritter eingegriffen. Die betroffenen Anw\u00e4lte m\u00fcssten jetzt angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>[Aktualisierung vom 14. August 2016]<\/em><\/strong><br \/><em>Die Delegation der Rechtsvertretung von Armasuisse an das Anwaltsb\u00fcro Walder Wyss AG hat f\u00fcr das Bundesverwaltungsgericht 13\u2019758 Franken und f\u00fcr das Bundesgericht 13\u2019552 Franken gekostet, Mehrwertsteuer und Auslagen nicht inbegriffen, teilt\u00a0<em>Kaj-Gunnar Sievert,\u00a0<\/em>Sprecher von Armasuisse, mit.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>\u00abEs ist nicht akzeptabel, dass ein Bundesamt erhebliche Finanzmitttel einsetzt um einem Medienschaffenden Dokumente zu verwehren, auf die er offensichtlich ein Anrecht hat\u00bb, sagt der Freiburger SP-Nationalrat Jean-Fran\u00e7ois\u00a0Steiert. Er gilt wegen seiner Anstellung\u00a0bei der waadtl\u00e4nder Erziehungsdirektion als verwaltungsnah.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>[Aktualisierung vom 9\u00a0Oktober 2016]<\/strong><\/em><br \/> <em>Am 22.September 2016, zwei Wochen, nachdem der Mediendienst des Verteidigungsdepartements (VBS) eine letzte Vermittlung zwischen dem Antragsteller und Armasuisse durchgef\u00fchrt hatte, \u00fcbermittelte das Amt die Agenda von Ulrich Appenzeller dem Journalisten. Um den Aufwand f\u00fcr die Beh\u00f6rde klein zu halten, beschr\u00e4nkte sich der Journalist f\u00fcr sein Zugangsgesuch auf einen Zeitraum zwischen dem 28. April und dem 25. Mai 2014. Zu diesem Zeitpunkt ging es nur noch darum, eine Prinzipienfrage zu kl\u00e4ren, da durch die L\u00e4nge der Gerichtsverfahren inhaltliche Aspekte in den Hintergrund ger\u00fcckt waren. Armasuisse behandelte das Zugangsgesuch nunmehr mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit. In der Mediation durch das VBS hatte Titus Plattner auch Zugang zur Agenda des neuen R\u00fcstungschefs f\u00fcr eine Dauer von einem Monat verlangt (18. Januar bis 14. Februar 2016). Dieses Zugangsgesuch wurde in einer Rekordzeit von nur zwei Wochen erledigt. Beide Dokumente wurden in einer maschinenlesbaren Form \u00fcbermittelt und alle Schw\u00e4rzungen wurden einzeln begr\u00fcndet, so wie es das Bundesgericht verlangt hatte. Ist bei Armasuisse eine neue Transparenz-\u00c4ra angebrochen? <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Hartn\u00e4ckig versuchte das Bundesamt f\u00fcr R\u00fcstung (Armasuisse), die Agenda ihres ehemaligen Chefs geheim zu halten. Jetzt wurde es vom Bundesgericht zur Transparenz verpflichtet.\u00a0 Das Bundesamt f\u00fcr Justiz, der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes und das Bundesverwaltungsgericht hatten f\u00fcr die Herausgabe des Outlook-Kalenders pl\u00e4diert. 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