{"id":7078,"date":"2016-07-26T11:54:04","date_gmt":"2016-07-26T09:54:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=7078"},"modified":"2016-07-26T19:22:32","modified_gmt":"2016-07-26T17:22:32","slug":"7078","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/07\/7078\/","title":{"rendered":"So hebelt sich das \u00d6ffentlichkeitsgesetz aus"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Pascal Tischhauser.\u00a0<\/em><strong>Die Sonntagszeitung hat vor Bundesverwaltungs-<br \/>gericht recht erhalten. Es lehnt die Beschwerde gegen die Ver\u00f6ffentlichung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung zum einstigen BFS-Chef ab. Die \u00d6ffentlichkeit soll sich von den Vorg\u00e4ngen im Bundesamt selbst ein Bild machen k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_7065\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 271px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-7065\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/07\/Bildschirmfoto-2016-07-26-um-11.28.55.png\" alt=\"\u00abGeschichtsschreibung ist nicht Aufgabe der Medien\u00bb: Nach drei Jahren ein Entscheid des Gerichts zu Transparenz im Statistikamt. (Foto: BFS)\" width=\"261\" height=\"305\" \/> \u00abGeschichtsschreibung ist nicht Aufgabe der Medien\u00bb: Nach drei Jahren ein Gerichtsentscheid zu Transparenz im Statistikamt. (Foto: BFS)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/07\/Urteil_A-8073_2015.pdf\" target=\"_blank\">Das Urteil<\/a> ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Es k\u00f6nnte ans Bundesgericht weitergezogen werden. So oder so: Die Transparenz kommt viel zu sp\u00e4t. Wenn dereinst der Schlussbericht vorliegt, wird das Medieninteresse an den Vorg\u00e4ngen gering sein, denn der BFS-Chef hat sein Amt vor drei Jahren zur Verf\u00fcgung gestellt. Und weil sie so lang her sind, werden die Medien auch derart zur\u00fcckhaltend dar\u00fcber berichten m\u00fcssen, um die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des einstigen Amtschefs nicht zu verletzen, dass die Mediennutzer kaum mehr nachvollziehen k\u00f6nnen, welche Verfehlungen sich im Statistikamt erh\u00e4rten liessen und welche nicht. So hebelt sich das\u00a0\u00d6ffentlichkeitsgesetz\u00a0selbst aus.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Und auch das Parlament hat sich im BFS-Fall nicht gerade mit Ruhm bekleckert: Nachdem die Sonntagszeitung die Vorw\u00fcrfe zur BFS-F\u00fchrung publik gemacht hatte, zitierten ein Journalist der \u00abNeuen Z\u00fcrcher Zeitung\u00bb und einer des \u00abNewsnet\u00bb aus einem vertraulichen Protokoll der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission (GPK). Dieses zeigte, dass die Vorw\u00fcrfe bereits im Herbst 2012 zwischen der GPK und dem Innendepartement (EDI) ein Thema waren. Diese Ver\u00f6ffentlichung ahndete die GPK mit einer Strafanzeige gegen die beiden Journalisten wegen Amtsgeheimnisverletzung.<\/p>\n<p>Der BFS-Fall zeigt exemplarisch, dass die geltenden Transparenzregeln untauglich sind. Die Journalisten h\u00e4tten ihren Job nicht gemacht, h\u00e4tten sie das Protokoll verschwiegen. Und es wird sich die Frage stellen, wie stark die Medien die Pers\u00f6nlichkeitsrechte des einstigen Amtschefs ritzen m\u00fcssen, um die Vorg\u00e4nge im BFS verst\u00e4ndlich zu machen. Abhilfe kann hier der Gesetzgeber schaffen. Es braucht eine \u00dcberarbeitung des Kommissionsgeheimnisses und schnellere Verfahren beim \u00d6ffentlichkeitsprinzip. Denn: Aktuelle Dokumentation und nicht Geschichtsschreibung ist Aufgabe der Medien.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Pascal Tischhauser\u00a0Bundeshausredaktor der Sonntagszeitung.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Pascal Tischhauser.\u00a0Die Sonntagszeitung hat vor Bundesverwaltungs-gericht recht erhalten. Es lehnt die Beschwerde gegen die Ver\u00f6ffentlichung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung zum einstigen BFS-Chef ab. Die \u00d6ffentlichkeit soll sich von den Vorg\u00e4ngen im Bundesamt selbst ein Bild machen k\u00f6nnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. 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