{"id":6478,"date":"2016-01-19T17:06:12","date_gmt":"2016-01-19T15:06:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6478"},"modified":"2016-01-20T11:16:40","modified_gmt":"2016-01-20T09:16:40","slug":"gericht-korrigiert-edob-mehr-infos-zum-pflanzenschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2016\/01\/gericht-korrigiert-edob-mehr-infos-zum-pflanzenschutz\/","title":{"rendered":"Gericht korrigiert ED\u00d6B: Mehr Infos zum Pflanzenschutz"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6496\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6496 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2016\/01\/Pest.jpg\" alt=\"Pest\" width=\"582\" height=\"326\" \/> Keine Wirtschaftsgeheimnisse: Das Landwirtschaftsamt des Bundes muss die Zahlen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln \u00a0zug\u00e4nglich machen. (Foto: Capy Thomson\/Getty Image)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi. <\/em><strong>Greenpeace hat vor Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) gewonnen: Das Bundesamt\u00a0muss die Verkaufszahlen von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln bekannt geben.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Freunde eines transparenten Verwaltungsf\u00fchrung haben im Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) einen guten F\u00fcrsprecher \u2013 zumindest mit dem Ende 2015 pensionierten Hanspeter Th\u00fcr war das so. Muss der ED\u00d6B eine Empfehlung erlassen, weil ein Gesuchsteller die Ablehnung seines Gesuchs um Zugang zu amtlichen Dokumenten nicht akzeptieren will, f\u00e4llt diese mehrheitlich zugunsten des Gesuchstellers aus. Meistens werden diese Empfehlungen von Gerichten gest\u00fctzt. Nun ist das BVGer in einem Fall aber sogar weiter gegangen als der ED\u00d6B \u2013 und das in grosser Deutlichkeit.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Geklagt hatte Greenpeace: Die Umweltorganisation wollte vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) Zahlen erhalten, die das BLW nicht rausr\u00fccken wollte \u2013 zu Recht, wie der ED\u00d6B befand. Das BVGer hat nun aber in einem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/das-gesetz\/urteile-bundesgerichte\/\">Urteil vom 26. November 2015<\/a> Greenpeace Recht gegeben. Es ging um die Frage, was als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu gelten habe \u2013 also um den Ausnahmegrund im \u00d6ffentlichkeitsgesetz, der von den Beh\u00f6rden besonders h\u00e4ufig angef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>2013 publizierte die BLW-eigene Forschungsanstalt Agroscope eine <a href=\"http:\/\/www.agroscope.admin.ch\/publikationen\/einzelpublikation\/index.html?lang=de&amp;aid=33229&amp;pid=33199\">Studie \u00fcber die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz<\/a>. Nicht publiziert wurden die dem Bericht zugrunde liegenden Rohdaten aus den Jahren 2009 und 2010. Greenpeace verlangte vom BLW gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz Zugang zu den Verkaufszahlen einer Reihe von Pflanzenschutzmitteln der Jahre 2009 und 2010. Hintergrund: Pflanzenschutzmittel scheinen f\u00fcr das Bienensterben der letzten Jahre (mit-) verantwortlich zu sein. Definitiv gekl\u00e4rt ist das nicht, die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln streiten einen Zusammenhang ab und sind an einer Aufkl\u00e4rung nicht interessiert.<\/p>\n<p>Das BLW hat das Zugangsgesuch von Greenpeace teilweise gutgeheissen: Es gab die Verkaufszahlen derjenigen Wirkstoffe bekannt, die von mehreren Herstellern angeboten werden. Bei den nur von einem Hersteller angebotenen Wirkstoffen erkannte das BLW aber m\u00f6gliche Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, k\u00f6nne aus den Zahlen doch abgeleitet werden, welcher Hersteller wie viel von einem bestimmten Produkt verkauft habe. Es h\u00f6rte die betroffenen Hersteller an, die sich \u2013 wenig erstaunlich \u2013 gegen die Offenlegung der Informationen aussprachen. Das BLW entschied im Sinne dieser Stellungnahmen, mit einer Ausnahme: Die Zahlen eines heute nicht mehr angebotenen Wirkstoffs gab das BLW trotz Einspruch des Herstellers bekannt. Greenpeace gelangte an den ED\u00d6B, der die Argumentation des BLW mit seiner <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/das-gesetz\/schlichtungen\/?jahr=2015\">Empfehlung vom 21. April 2015<\/a> vollumf\u00e4nglich st\u00fctzte.<\/p>\n<p>Die ED\u00d6B-Empfehlung erstaunte, und Greenpeace liess sich von ihr denn auch nicht abschrecken. Und bekam Recht: Von einer Verletzung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen wollte das BVGer gleich aus zwei Gr\u00fcnden nichts wissen. Erstens sei es nicht m\u00f6glich, von den Verkaufszahlen bestimmter Wirkstoffe auf die Menge verkaufter Produkte zu schliessen, enthielten diese Produkte doch Kombinationen verschiedener Wirkstoffe in unterschiedlichen Konzentrationen. Vor allem aber w\u00fcrde, zweitens, gar kein Gesch\u00e4ftsgeheimnis tangiert, wenn solche R\u00fcckschl\u00fcsse auch m\u00f6glich w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Damit eine Information als Gesch\u00e4ftsgeheimnis gilt, muss sie \u00abrelativ geheim\u00bb, das heisst nur einem kleinen Kreis von Personen bekannt sein und es muss ein subjektiver Geheimhaltungswille vorhanden sein. Beide Bedingungen waren vorliegend erf\u00fcllt. Als dritte Voraussetzung aber m\u00fcsste die Offenlegung der Information zu einer Marktverzerrung f\u00fchren. So hat der ED\u00d6B in einer anderen <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2015\/2015_07_10_Empfehlung_ETH_Bibliotheken.pdf\">Empfehlung vom 10. Juli 2015<\/a> beispielsweise Vertr\u00e4ge zwischen Bibliotheken und Zeitschriftenverlagen nicht als Gesch\u00e4ftsgeheimnisse gelten lassen, weil die Verlage Monopolstellungen inne h\u00e4tten, mithin gar kein Markt existiere, der verzerrt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Das BLW hat einfach festgestellt, Verkaufszahlen seien Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, und der ED\u00d6B hat die Argumentation \u00fcbernommen. Das BLW hat aber nicht dargelegt, inwiefern die Offenlegung der Information zu einer Marktverzerrung f\u00fchren k\u00f6nnte. Das gen\u00fcge nicht, befand nun das BVGer, und es sei kein Risiko einer Marktverzerrung ersichtlich \u2013 umso mehr, als die strittigen Daten bereits mehrere Jahre alt sind. Ob ein analoges Gesuch um Zugang zu aktuellen Daten gutzuheissen w\u00e4re, l\u00e4sst das Gericht offen: Das w\u00e4re zum gegebenen Zeitpunkt zu beurteilen.<\/p>\n<p>Das BVGer hat das Zugangsgesuch zu einer Neubeurteilung an das BLW zur\u00fcckgewiesen. Das BLW will sich dem Urteil f\u00fcgen, wie es gegen\u00fcber \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch mitteilt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Greenpeace hat vor Bundesverwaltungsgericht gegen das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) gewonnen: Das Bundesamt\u00a0muss die Verkaufszahlen von Wirkstoffen von Pflanzenschutzmitteln bekannt geben. &nbsp; Freunde eines transparenten Verwaltungsf\u00fchrung haben im Eidg. Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) einen guten F\u00fcrsprecher \u2013 zumindest mit dem Ende 2015 pensionierten Hanspeter Th\u00fcr war das so. 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