{"id":6441,"date":"2015-12-30T09:19:49","date_gmt":"2015-12-30T07:19:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6441"},"modified":"2016-01-05T12:56:18","modified_gmt":"2016-01-05T10:56:18","slug":"wer-sich-fur-transparenz-wehrt-bekommt-oft-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/12\/wer-sich-fur-transparenz-wehrt-bekommt-oft-recht\/","title":{"rendered":"Wer sich f\u00fcr Transparenz wehrt, bekommt oft Recht"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Martin Stoll<\/em><em>.\u00a0<\/em><strong>In Streitf\u00e4llen korrigierte der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zur\u00fcckhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der F\u00e4lle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller <\/strong><strong>ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschl\u00e4gigen Verwaltungsentscheid wehrten. <\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_6442\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6442 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/12\/Wolf_Bundeshaus_\u00d6ffentlichkeitsgesetz.jpg\" alt=\" (Foto: RDB\/Daniel Ammann)\" width=\"263\" height=\"340\" \/> Nur wer bellt, kommt zu seinem Recht: Die Verwaltung entscheidet oft gegen Transparenz und wendet das \u00d6ffentlichkeitsprinzip fahrig an. (Foto: RDB\/Daniel Ammann)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Eine Auswertung aller vom \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsf\u00e4lle zeigt ein deutliches Bild. Von 55 abgegebenen Empfehlungen gab der ED\u00d6B 41 Medienschaffenden, Privatpersonen oder Interessenvertretern ganz oder teilweise Recht. Dabei behandelte die Transparenz-Schlichtungsstelle des Bundes im letzten Jahr so viele F\u00e4lle wie noch nie.<\/p>\n<p>Dauerkunden bei der Schlichtungsstelle waren 2015 das Staatsekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco), das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) und das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM). Die drei \u00c4mter machten fast einen Drittel der behandelten Dossiers aus.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mehrmals sollte das Seco Zugang zu Dokumenten geben, die Einblick in Massnahmen zur Verhinderung von Umgehungsgesch\u00e4ften im Ukrainekonflikt geben. Mal wollte ein Medienschaffender Informationen zu Bewilligungen, ein anderes Mal ging es um meldepflichtige G\u00fcter der \u00d6lindustrie. Stets argumentierte das Seco, die freie Meinungsbildung des Bundesrats oder aussenpolitische Interessen seien tangiert. In beiden F\u00e4llen empfahl der ED\u00d6B aber gegen den Willen der Verwaltung den Zugang zu den Dokumenten.<\/p>\n<p><strong>Oft ist die Verwaltung auch im Clinch<\/strong><\/p>\n<p>In den 2015 abgeschlossenen Schlichtungen wurde deutlich, dass die Verwaltung immer wieder auch bereit ist, Transparenz gegen den Willen von Dritten durchzusetzen.\u00a0<a href=\"http:\/\/medienwoche.ch\/2015\/12\/02\/noch-straeuben-sich-verlage-gegen-transparenz\/\" target=\"_blank\">So str\u00e4ubten sich einige (nicht alle) Verlage dagegen, ihre Postsubventionen bekannt zu geben.<\/a>\u00a0Sie sahen Gesch\u00e4ftsgeheimnisse verletzt. Das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (Bakom) und der \u00d6ffentlickeitsbeauftragte hatten sich f\u00fcr eine Offenlegung der Pressef\u00f6rderungs-Daten stark gemacht.<\/p>\n<p>In einem Bericht zu einer Administrativuntersuchung im Bundesamt f\u00fcr Statistik wollte das Generalsekretariat von Bundesrat Alain Berset die Namen von Verwaltungsangestellten nennen. Die Betroffenen wehrten sich gegen eine Publikation, bekamen vom ED\u00d6B aber nicht Recht: H\u00f6here Verwaltungsangestellte k\u00f6nnten keinen umfassenden Pers\u00f6nlichkeitsschutz geltend machen, argumentierte er.<\/p>\n<p>Wie im Vorjahr musste sich der ED\u00d6B in mehreren F\u00e4llen mit der Nuklearaufsicht des Bundes (Ensi) besch\u00e4ftigen. Nicht immer waren die Nuklearinspektoren gegen einen Zugang. Im Fall der Abluftdaten des AKW Leibstadt (KKL) machte das Ensi eine Kehrtwende und wollte die Daten als Reaktion eines Zugangsgesuchs von Greenpeace offenlegen. Dagegen wehrte sich das KKL. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/11\/endlich-darf-man-wissen-was-aus-dem-akw-kamin-kommt\/\" target=\"_blank\">Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht.<\/a><\/p>\n<p><strong>Auf den Spuren der \u00f6ffentlichen Gelder<\/strong><\/p>\n<p>Eine wichtige Empfehlung gab der ED\u00d6B Mitte Juni ab: Er kam zum Schluss, dass landwirtschaftliche Direktzahlungen und \u00d6kobeitr\u00e4ge ohne Gesetzesanpassungen offen gelegt werden k\u00f6nnen. Betr\u00e4ge, die Landwirten verg\u00fctet werden, k\u00f6nnten bekannt gegeben werden, ohne dass die Betroffenen einzeln angeh\u00f6rt werden m\u00fcssen. \u00abEs liegt im \u00f6ffentlichen Interesse zu wissen, wie diese Steuergelder eingesetzt werden\u00bb, schriebt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr.<\/p>\n<p>Verwaltungsakten, in denen die Verwendung \u00f6ffentlicher Gelder dokumentiert ist, verlangten Antragssteller auch vom Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM). Gefragt waren etwa Vertr\u00e4ge mit Asylbetreungs-Firmen oder einer Firma, die im Auftrag der Eidgenossenschaft Ausschaffungsfl\u00fcge abwickelt. Die betroffenen Firmen hatten sich beim ED\u00d6B gegen die Akteneinsicht gewehrt, das SEM selber hatte in den meisten F\u00e4llen Aktenfreigabe beschlossen, und der ED\u00d6B st\u00fctze diese gegen den Willen der Privatfirmen.<\/p>\n<div id=\"attachment_6462\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 273px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6462\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/12\/Grafik-neu-Empfehlungen-15.png\" alt=\"\" width=\"263\" height=\"295\" \/> Medienschaffende (blau) bekamen 2015 in Schlichtungsverfahren oft Transparenz zugesprochen. (Auswertung: \u00f6ffentlichkeitsgesetz.ch)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Nicht nur der ED\u00d6B, auch das Bundesgericht entschied im vergangenen Jahr, dass die \u00d6ffentlichkeit wissen darf, was mit \u00f6ffentlichen Geldern geschieht. Es stellte fest, dass die Verwaltung gegen den Willen des Bunderates Zugang zur so genannten Beschaffungsstatistik des Bundes gew\u00e4hren muss, <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/12\/lausanne-schafft-transparenz-bei-lieferanten-des-bundes\/\" target=\"_blank\">ohne betroffene Firmen vorher anzuh\u00f6ren.<\/a>\u00a0<\/p>\n<p>Ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse sah der ED\u00d6B auch an der Offenlegung der Vertr\u00e4ge, welche Wissenschaftsverlage mit den Beh\u00f6rden des ETH-Bereichs abgeschlossen hatte. Mit seiner Empfehlung sandte er wichtige Signale an Kantone, <a href=\"http:\/\/wisspub.net\/2014\/10\/13\/intransparenz-bei-den-bibliotheksausgaben-von-schweizer-hochschulen\/\" target=\"_blank\">in denen \u00e4hnliche Zugangsgesuche noch h\u00e4ngig sind.<\/a>\u00a0<\/p>\n<p><strong>In der Umsetzung ist die Verwaltung noch immer ungenau<\/strong><\/p>\n<p>Die Durchsicht der vom ED\u00d6B erlassenen Empfehlungen macht klar, dass einige Verwaltungsstellen auch fast zehn Jahre nach Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips noch immer M\u00fche mit einer guten Umsetzung des Gesetzes haben. Oft vers\u00e4umen sie es, ihre Weigerung um Zugang zu einem amtlichen Dokument klar zu begr\u00fcnden und die n\u00f6tige Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen.<\/p>\n<p>Mitte Jahr kritisierte der ED\u00d6B das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV), das ein Dokument \u00abeingeweisst\u00bb und ganze Abs\u00e4tze und Grafiken aus dem Dokument entfernt hatte, ohne dass der Antragsteller dies auf den ersten Blick erkennen konnte.<\/p>\n<p>Ende Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgehalten, dass Schw\u00e4rzungen eines Dokuments einzeln begr\u00fcndet werden m\u00fcssen. In Zukunft wird es nicht mehr m\u00f6glich sein, Antragsteller mit pauschalen Verweisen auf Ausnahmebestimmungen abzuspeisen.<\/p>\n<p>Im konkreten Fall hatte Armasuisse, die R\u00fcstungsbeschaffungsstelle des Bundes, den Zugang zum Outlook-Kalender des Ex-R\u00fcstungschefs Ulrich Appenzeller verweigert \u2013 obwohl bundesinterne Richtlinien dies klar vorgaben. Erst durch einen Gang vor Bundesverwaltungsgericht, welchen <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> finanziell unterst\u00fctzte, konnte Rechtssicherheit geschaffen werden.<\/p>\n<p>Eine Schwierigkeit sind, gerade f\u00fcr Medienschaffende, die nach wie vor langen Bearbeitungszeiten der Schlichtungsantr\u00e4ge. Sie betrugen im vergangenen Jahr zwischen 80 und 1085 Tagen.<\/p>\n<p>Im latenten Konflikt zwischen \u00d6ffentlichkeit und Verwaltung nimmt der ED\u00d6B mit seinen juristisch abgest\u00fctzten Empfehlungen eine wichtige Rolle ein. In der Vergangenheit wies er immer wieder auf willk\u00fcrliche Entscheide der Verwaltung hin und wurde mit seinen Argumenten auch von den Gerichten mehrheitlich best\u00e4tigt. Der im November abgetretene \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr hatte sich in Transparenzfragen wiederholt mit der Verwaltung angelegt. Irritiert zeigten sich Politiker und die \u00d6ffentlichkeit, als der Bundesrat auf Vorschlag der Verwaltung Ende Jahr den langj\u00e4hrigen Verwaltungs-Juristen Adrian Lobsiger als neuen ED\u00d6B vorschlug.<\/p>\n<p>Vom neuen \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten \u2013 er muss von der Bundesversammlung noch gew\u00e4hlt werden \u2013 h\u00e4ngt ab, wie sich Fronten zwischen \u00d6ffentlichkeit und Verwaltung in Zukunft entwickeln. Verh\u00e4rten sie sich, werden Auseinandersetzungen vermehrt vor Gericht statt im Schlichtungsverfahren ausgetragen, und die Verwaltung riskiert, Goodwil und Vertrauen der Bev\u00f6lkerung zu verlieren. \u00a0<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll.\u00a0In Streitf\u00e4llen korrigierte der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes im letzten Jahr sehr oft die zur\u00fcckhaltende Zugangspraxis der Verwaltung: In drei Vierteln der F\u00e4lle bekamen Medienschaffende und andere Gesuchsteller ganz oder teilweise Recht, wenn sie sich gegen einen abschl\u00e4gigen Verwaltungsentscheid wehrten. Eine Auswertung aller vom \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) 2015 abgeschlossenen Schlichtungsf\u00e4lle zeigt ein deutliches Bild. 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