{"id":6386,"date":"2015-12-02T21:21:16","date_gmt":"2015-12-02T19:21:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6386"},"modified":"2015-12-04T14:54:02","modified_gmt":"2015-12-04T12:54:02","slug":"lausanne-schafft-transparenz-bei-lieferanten-des-bundes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/12\/lausanne-schafft-transparenz-bei-lieferanten-des-bundes\/","title":{"rendered":"Lausanne schafft Transparenz bei Lieferanten des Bundes"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6392\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6392 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/12\/\u00d6ffentlichkeitsgesetz_BBL.jpg\" alt=\"\u00d6ffentlichkeitsgesetz_BBL\" width=\"582\" height=\"362\" \/> Mit Vehemenz gegen Einsicht in Beschaffungsdaten des Bundes: BBL-Chef Gustave E. Marchand (links) bei der Einweihung des umgebauten Bundeshauses. (Foto: RDB\/SI\/Reichenbach)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Mit viel Aufwand hat sich das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) dagegen gewehrt, dass die Namen der Hauptlieferanten des Bundes bekannt werden. Jetzt hat das Bundesgericht mit klaren Worten f\u00fcr Transparenz im Beschaffungswesen gesorgt.<\/strong><\/p>\n<p>Die Anweisung zum Schw\u00e4rzen kam von ganz oben: Am 1. Mai 2013 hatte der Bundesrat die Verwaltung angewiesen, dass die Namen von Unternehmen, die den Bund beliefern, nicht \u00f6ffentlich gemacht werden d\u00fcrfen. Grund daf\u00fcr war ein Zugangsgesuch der \u00abSonntagsZeitung\u00bb und von \u00abLe Matin Dimanche\u00bb um Einsicht in die Statistik aller Beschaffungen. Diese wird f\u00fcr die ganze Verwaltung beim BBL erstellt und wurde der \u00d6ffentlichkeit bis jetzt nur anonymisiert zug\u00e4nglich gemacht. Nach dem Urteil des Bundesgerichts wird die Verwaltung ihre zur\u00fcckhaltende Einsichtspraxis \u00e4ndern m\u00fcssen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im November 2012 hatte die SonntagsZeitung, gest\u00fctzt auf das \u00d6ffentlichkeitsgesetz, Zugang zur Beschaffungsstatistik verlangt. Darin sind die Unternehmen mit Namen und Liefer-Gesamtbetr\u00e4gen verzeichnet.<\/p>\n<p>Doch die Bundesverwaltung hielt ihre Zulieferer geheim und stellte nur einen anonymisierten Auszug aus der Statistik zur Verf\u00fcgung. Mit viel Aufwand und ebenso vielen fadenscheinigen Argumenten k\u00e4mpfte das BBL und das Finanzdepartement gegen Transparenz. Aus der Statistik k\u00f6nne beispielsweise abgelesen werden, wenn ein Projekt gescheitert sei. \u00abFehlschl\u00e4ge eines Projekts gelten als Gesch\u00e4ftsgeheimnis\u00bb, argumentierte die Beschaffungsbeh\u00f6rde. Und weiter: Die Konkurrenz k\u00f6nne sich mit Dumping-Angeboten an die Macht dr\u00e4ngen und die Gefahr von Preisabsprachen n\u00e4hmen bei einer Publikation zu.\u00a0<\/p>\n<p>Das erste angerufene Gerichtsinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, hatte der Verwaltung und der Regierung teilweise noch recht gegeben. Es urteilte, der Zugang zu einer Liste mit den 40 umsatzst\u00e4rksten Lieferfirmen d\u00fcrfe nur anonymisiert herausgegeben werden.<\/p>\n<p>Diesen Entscheid hat das Bundesgericht in seiner \u00f6ffentlichen Verhandlung am 2. Dezember 2015 umgestossen: die Richter entschieden, dass die Liste mitsamt den Klarnamen der Firmen herauszugeben sei. Dabei m\u00fcssten die einzelnen Firmen nicht\u00a0einmal angeh\u00f6rt werden.<\/p>\n<p><strong>Teure Anw\u00e4lte, billige Argumente<\/strong><\/p>\n<p>Mit zahlreichen Vorw\u00e4nden, mit denen die Verwaltung drei Jahre lang Transparenz verhindern wollte, r\u00e4umte das h\u00f6chste Schweizer Gericht jetzt auf. Es sei nicht einsichtig, wie eine Publikation der Liste beispielsweise den Aktienkurs einer Firma beeinflussen sollte, oder wie aus den Angaben R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Kundenstruktur einer Unternehmung gezogen werden k\u00f6nnten, hiess es an der m\u00fcndlichen Urteilsberatung.<\/p>\n<p>Das BBL hatte f\u00fcr die Rechtssache ein ausw\u00e4rtiges Anwaltsb\u00fcro beauftragt. Dieses versuchte mit umfangreichen Eingaben den Zugang zu verhindern. Einzelne Rechtsschriften umfassten 200 Punkte.<\/p>\n<p>Doch der juristische Kraftakt f\u00fchrte nicht zum Ziel: Rasch waren sich die Bundesrichter einig, dass Geheimhaltungsbestimmungen im Statistikgesetz nicht herangezogen werden k\u00f6nnen, um den Zugang zu verwehren. Diese Ansicht hatte das Bundesverwaltungsgericht ins Verfahren eingebracht.<\/p>\n<p>Umstrittener war die Frage, ob die vierzig vom Zugangsgesuch betroffenen Unternehmen angeh\u00f6rt werden m\u00fcssen. Es k\u00f6nne nicht sein, dass man ein im \u00d6ffentlichkeitsgesetz vorgesehenes Anh\u00f6rungsrecht einfach so \u00fcber Bord werfe, argumentierte eine Minderheit. Das Anh\u00f6rungsrecht k\u00f6nne nicht absolut gelten und d\u00fcrfe den Transparenzgedanken nicht torpedieren, sagten drei von f\u00fcnf Richtern. Sie sahen ein, dass eine aufw\u00e4ndige Anh\u00f6rung die Einsicht in der Praxis verunm\u00f6glicht h\u00e4tte: Der Rechtsstreit h\u00e4tte sich \u00fcber weitere Jahre hingezogen und die Prozessrisiken w\u00e4ren f\u00fcr das Medienunternehmen nicht mehr tragbar gewesen.<\/p>\n<p>Nicht gefolgt ist das Bundesgericht dem Antrag der Zeitungen, \u00a0Zugang zur gesamten Beschaffungsstatistik zu erhalten. Summarisch und wenig nachvollziehbar argumentierte das Gericht, der Aufwand daf\u00fcr sei zu gross.<\/p>\n<p><strong>Ein Anspruch auf die\u00a0 Informationen <\/strong><\/p>\n<p>Schon im Schlichtungsverfahren hatte der Eidgen\u00f6ssische \u00d6ffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte (ED\u00d6B) f\u00fcr den Zugang zur Beschaffungsstatistik pl\u00e4diert: Eine Anonymisierung sei mit dem geltenden Beschaffungsrecht nicht zu vereinbaren,schrieb er in seiner Empfehlung.<\/p>\n<p>Nachdem der \u00abTages-Anzeiger\u00bb einen Skandal um mutmassliche Korruption bei IT-Auftr\u00e4gen im Wirtschaftsdepartement von Johann Schneider-Ammann aufgedeckt hatte, kritisierte der Ende November abgetretene \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr den Bundesrat \u00f6ffentlich f\u00fcr die Intransparenz bei den\u00a0Beschaffungen. \u00abWenn staatliche Gelder fliessen, hat die \u00d6ffentlichkeit Anspruch darauf, zu wissen, wer diese bekommt\u00bb, sagte Th\u00fcr. Dieser Argumentation folgte das Bundesgericht jetzt weitgehend.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Martin Stoll ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch und Journalist bei der \u00abSonntagsZeitung\u00bb. Er hat zusammen mit Titus Plattner (\u00abSonntagsZeitung\u00bb\/\u00abLe Matin Dimanche\u00bb) den Fall vor Bundegericht gebracht.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Mit viel Aufwand hat sich das Bundesamt f\u00fcr Bauten und Logistik (BBL) dagegen gewehrt, dass die Namen der Hauptlieferanten des Bundes bekannt werden. Jetzt hat das Bundesgericht mit klaren Worten f\u00fcr Transparenz im Beschaffungswesen gesorgt. Die Anweisung zum Schw\u00e4rzen kam von ganz oben: Am 1. 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