{"id":6294,"date":"2015-10-27T18:18:20","date_gmt":"2015-10-27T16:18:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6294"},"modified":"2015-10-27T18:22:18","modified_gmt":"2015-10-27T16:22:18","slug":"der-lohn-von-stadtraten-ist-im-kanton-st-gallen-ein-tabu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/10\/der-lohn-von-stadtraten-ist-im-kanton-st-gallen-ein-tabu\/","title":{"rendered":"Der Lohn von Stadtr\u00e4ten ist im Kanton St. Gallen ein tabu"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6297\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 594px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6297 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/10\/\u00d6ffentlichkeitsgesetz.jpg\" alt=\"\u00d6ffentlichkeitsgesetz\" width=\"584\" height=\"207\" \/> (Illustration: Marian Kamensky)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Conradin Knabenhans.<\/em>\u00a0<strong>Die Gemeindepr\u00e4sidenten im St. Galler Linthgebiet wollen nicht offenlegen, wie viel sie verdienen \u2013 trotz \u00d6ffentlichkeitsgesetz. Nun muss das St. Galler Innendepartement \u00fcber das Gesuch um Akteneinsicht entscheiden.<\/strong><\/p>\n<p>Den Schleier der Lohntransparenz l\u00fcftete Rapperswil-Jona nur zaghaft: Als im vergangenen Jahr die Pensen der nebenamtlichen Stadtr\u00e4te angehoben wurden, gab der Stadtrat einzelne Zahlen bekannt. F\u00fcr ihr 40-Prozent-Amt erhalten diese Stadtr\u00e4te 60 000 Franken. Bereits ein Jahr zuvor wurde das Pensum des Bauchefs von 80 auf 100 Prozent erh\u00f6ht. Diese zus\u00e4tzlichen 20 Prozent kosten laut damaligen Angaben rund 40 000 Franken. Was die vollamtlichen Stadtr\u00e4te und Stadtpr\u00e4sident Erich Zoller verdient, blieb geheim. Nur so viel: Alle Stadtr\u00e4te zusammen verdienen aktuell nach Auskunft der Stadt 950 000 Franken. Daraus lassen sich zwar einige Tendenzen ableiten, mit einem Gesuch um Akteneinsicht wollte die \u00abZ\u00fcrichsee-Zeitung\u00bb den Lohnschleier in alle zehn Gemeinden des Linthgebiets ganz l\u00fcften. Doch mit dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz tun sich die Gemeinden schwer.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Die Gemeinden antworten wortw\u00f6rtlich gleich<\/strong><\/p>\n<p>Keine der angefragten Gemeinden will detaillierte Ausk\u00fcnfte \u00fcber L\u00f6hne und Pensen von Gemeindepr\u00e4sidenten machen. Wortw\u00f6rtlich schreiben Anfang Jahr acht von zehn Beh\u00f6rden dieselbe Antwort: \u00abWir k\u00f6nnen Ihnen aus Gr\u00fcnden des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes weder den Lohn des Gemeindepr\u00e4sidenten noch die addierten Entsch\u00e4digungszahlen des Gemeinderates bekannt geben, denn das Datenschutzgesetz geht im Bereich L\u00f6hne dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz vor.\u00bb Man sei jedoch gerne bereit, aus der Konstituierung diejenigen Zahlen zusammenzusuchen, \u00abdie als Entsch\u00e4digung im weiteren Sinne von den Gemeinder\u00e4ten beansprucht werden kann\u00bb. Diese Auskunft w\u00fcrde Kosten von 250 bis 500 Franken verursachen.<\/p>\n<div id=\"attachment_6301\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 343px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6301 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/10\/Gemeindepr\u00e4sidenten.jpg\" alt=\"Gemeindepr\u00e4sidenten\" width=\"333\" height=\"247\" \/> Keine Auskunft \u00fcber L\u00f6hne und Entsch\u00e4digungen: F\u00fcr St. Galler Gemeindepr\u00e4sidenten ist Geld Privatsache. (Foto: Reto Schneider)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Bei den L\u00f6hnen und Pensen von Gemeinder\u00e4ten ist einzig die Gemeinde Eschenbach etwas transparenter. Sie legt das Anforderungsprofil an Exekutivmitglieder offen. W\u00e4hrend der Gemeindepr\u00e4sident und der Schulpr\u00e4sident bei der Gemeinde angestellt sind (und deren L\u00f6hne geheim bleiben), haben Gemeinder\u00e4te kein Pensum. Von ihnen wird erwartet, dass sie pro Jahr rund 400 bis 600 Stunden im Einsatz stehen. Mit der \u00abbescheidenen Grundpauschale\u00bb, Spesen und Sitzungsgelder kommt ein Gemeinderat auf rund 20 000 bis 25 000 Franken.<\/p>\n<p><strong>Urteil gibt klare Antworten<\/strong><\/p>\n<p>Geh\u00f6rt der Lohn eines vom Stimmvolk gew\u00e4hlten und durch Steuergelder bezahlten Beh\u00f6rdenmitglieds wirklich zur Privatsph\u00e4re? In einem im M\u00e4rz 2015 publizierten Urteil zwingt das Gericht den Schulpr\u00e4sidenten von St. Margrethen zur Transparenz. Er hatte sich vor einer Abstimmung \u00fcber eine Pensumerh\u00f6hung geweigert, seinen Lohn offenzulegen.<\/p>\n<p>In der Urteilsbegr\u00fcndung heisst es unter anderem: \u00abDer Schulratspr\u00e4sident ist in einem \u00f6ffentlichen Amt in einer F\u00fchrungsfunktion t\u00e4tig. Sein \u2013 aus Steuergeldern bezahltes \u2013 Gehalt wird vertraglich individuell festgelegt und ist aus keiner Lohn\u00adtabelle ersichtlich.\u00bb Es gehe nicht nur darum, wie viel die Beh\u00f6rde insgesamt koste: \u00abVielmehr sollen sich Stimmb\u00fcrger \u2013 auf entsprechendes Gesuch hin \u2013 auch ein Bild \u00fcber das Gehalt des Schulratspr\u00e4sidenten machen und gegebenenfalls entsprechende Vergleiche anstellen k\u00f6nnen.\u00bb Gerade im Vorfeld einer Abstimmung komme der \u00abOffenlegung der einschl\u00e4gigen Sachverhalte\u00bb grosse Bedeutung zu, weil es auch um \u00abdie Bewahrung des Vertrauens des B\u00fcrgers in den Staat geht\u00bb. Weiter kommt das Gericht zum Schluss, dass es sich zwar beim Lohn um Personendaten handle, aber nicht um besonders sch\u00fctzenswerte Daten. Deren Bekanntgabe sei zul\u00e4ssig, wenn ein wesentliches \u00f6ffentliches Interesse besteht. Zwar bezieht sich das Urteil auf eine konkrete Abstimmung \u00fcber den Lohn \u2013 das \u00d6ffentlichkeitsgesetz galt damals aber noch gar nicht. Es ist im Kanton St. Gallen erst seit dem November 2014 in Kraft.<\/p>\n<p><strong>195 000 Franken in Gommiswald<\/strong><\/p>\n<p>Im Mai kommt im Linthgebiet \u2013 zumindest vor\u00fcbergehend \u2013 Bewegung in die Sache. In der Erfolgsrechnung 2014 der Gemeinde Gommiswald sind die Kosten f\u00fcr Gemeinderat, Schulrat und Kommissionen ausgewiesen. Die Exekutive kostete im vergangenen Jahr insgesamt rund 500 000 Franken. \u00abDie Gemeinde Gommiswald ist mit der Offenlegung der Kosten des strategischen F\u00fchrungsorganes ein transparentes Beispiel\u00bb, sagt Gemeindepr\u00e4sident Peter G\u00f6ldi (CVP) auf Anfrage der \u00abZ\u00fcrichsee-Zeitung\u00bb. Nicht direkt ausgewiesen ist sein pers\u00f6nlicher Lohn, diesen legte er jedoch an einer B\u00fcrgerversammlung \u2013 und nur dort \u2013 ebenfalls offen: \u00abWir wollten den finanziellen Synergiegewinn nach der Gemeindefusion ausweisen. Dazu geh\u00f6rt auch der Aufwand f\u00fcr den Lohn des Gemeindepr\u00e4sidenten von brutto 195 000 Franken.\u00bb Diese Summe bezieht sich auf das 100-Prozent-Pensum, das G\u00f6ldi als Gemeindepr\u00e4sident hat. Die Schulpr\u00e4sdentin hat laut G\u00f6ldi ein 50-Prozent-Pensum; nebenamtliche Gemeinder\u00e4te und Schulr\u00e4te erhalten eine Grundpauschale und Sitzungsgelder nach Aufwand.<\/p>\n<p>Interessant an der Transparenz des Gemeindepr\u00e4sidenten: Das Gesuch der \u00abZ\u00fcrichsee-Zeitung\u00bb um Offenlegung der L\u00f6hne des Gemeindepr\u00e4sidenten und der Gemeinder\u00e4te hatte auch die 5000-Einwohner-Gemeinde Gommiswald abgelehnt. Die Zeitung verlangte Mitte April, also vor der genannten B\u00fcrgerversammlung, eine anfechtbare Verf\u00fcgung. Ende April entschied der Gemeinderat nochmals, die gew\u00fcnschten Daten nicht offenzulegen. Unter anderem st\u00fctzt sich die Gemeinde bei ihrem Entscheid darauf, dass bei der Anfrage der keine Begleitumst\u00e4nde wie die Jahresrechnung oder das Budget zum Thema gemacht wird, welche das \u00f6ffentliche Interesse rechtfertigen w\u00fcrden. Gegen diese Verf\u00fcgung hat die \u00abZ\u00fcrichsee-Zeitung\u00bb Rekurs eingelegt.<\/p>\n<p>Der Fall liegt nun beim Departement des Innern zur Beurteilung.<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Conradin Knabenhans ist Redaktionsleiter der Z\u00fcrichsee-Zeitung Ausgabe Obersee.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Conradin Knabenhans.\u00a0Die Gemeindepr\u00e4sidenten im St. Galler Linthgebiet wollen nicht offenlegen, wie viel sie verdienen \u2013 trotz \u00d6ffentlichkeitsgesetz. 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