{"id":6271,"date":"2015-10-21T12:04:13","date_gmt":"2015-10-21T10:04:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6271"},"modified":"2016-01-15T23:39:11","modified_gmt":"2016-01-15T21:39:11","slug":"geloscht-aber-nicht-aus-der-welt-geschafft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/10\/geloscht-aber-nicht-aus-der-welt-geschafft\/","title":{"rendered":"Gel\u00f6scht, aber nicht aus der Welt geschafft"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6270\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6270 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/10\/AKW_Leibstadt.jpg\" alt=\"AKW_Leibstadt\" width=\"582\" height=\"312\" \/> Unstatthafte L\u00f6schungspraxis: Bei der Nuklearaufsicht automatisch liquidierte Abluftdaten des AKW Leibstadt m\u00fcssen wieder beschafft werden. (Foto: RDB\/Christian Lanz)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll. <\/em><strong>Die Verwaltung kann nicht einfach Daten und Dokumente l\u00f6schen und sich so aus der Transparenzpflicht stehlen. Das h\u00e4lt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in einem Fall von gel\u00f6schten Abluftdaten des AKW Leibstadt fest. <\/strong><\/p>\n<p>Die Umweltorganisation Greenpeace wollte von der Nuklearaufsicht Ensi ganz genau wissen, was aus dem Kamin des AKW Leibstadt zwischen Januar 2013 und November 2014 entwichen ist. Sie verlangte Angaben zu Abluftvolumen und den gemessenen Stoffen in einem Messinterval von zehn Minuten. Auf das Zugangsgesuch zu amtlichen Daten antwortete das Ensi kurz und b\u00fcndig: Es habe die Daten, welche vom AKW kontinuierlich angeliefert werden, bereits gel\u00f6scht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Greenpeace beantragte die Daten im November 2014, weil es in der Vergangenheit ums Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) zu einem kurzzeitigen, nicht erkl\u00e4rbaren Radioaktivit\u00e4tsanstieg gekommen war. Nachdem festgestellt wurde, dass die Daten im Ensi nach einem halben Jahr automatisch eliminiert werden, teilte die Aufsichtsbeh\u00f6rde der Umweltorganisation immerhin mit, dass sie \u00abim Sinne eines Entgegenkommens\u00bb das KKL darum ersuchen werde, die gew\u00fcnschten Daten erneut zu liefern. Daran hatten das Werk allerdings kein Interesse. Es werde dem Anliegen \u00abmangels beh\u00f6rdlicher oder gesetzlicher Grundlage\u00bb nicht entsprechen, teilte es seiner Aufsichtsbeh\u00f6rde mit.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Nuklearaufsicht war der Fall damit erledigt: Weil keine Daten vorhanden sind, gibt&#8217;s auch nichts einzusehen. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2015\/2015_10_05_Empfehlung_Ensi.pdf\" target=\"_blank\">Doch jetzt verbrummt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (ED\u00d6B) die Beh\u00f6rde dazu, beim Atomkraftwerk noch einmal vorstellig zu werden.<\/a> Es m\u00fcsse verlangen, dass die gel\u00f6schten Messdaten vom KKL nochmals geliefert w\u00fcrden. Zwar regelt das \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) eine Wiederbeschaffungspflicht von Beh\u00f6rden nicht explizit, allerdings h\u00e4tten sie gem\u00e4ss <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/05\/botschaft_bundesrat_oeffentlichkeitsgesetz.pdf\">Botschaft zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz <\/a>alle Massnahmen zu ergreifen, welche zur Beschaffung des Dokuments erforderlich seien. Das KKL m\u00fcsse die betreffenden Daten \u00abaufgrund des Aufsichtsverh\u00e4ltnisses auf Anfrage des Ensi ein weiteres Mal liefern\u00bb, h\u00e4lt der ED\u00d6B fest.\u00a0<\/p>\n<p>Es gehe nicht an, schreibt der Beauftragte in klaren Worten, dass eine dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz unterstellten Beh\u00f6rde fortlaufend Informationen aus der Hand gibt und vernichtet \u00abund diese damit dem Anspruch auf Zugang entzieht.\u00bb Diese L\u00f6schungspraxis widerspreche nicht nur dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz, sondern auch der Archivierungsgesetzgebung.<\/p>\n<p>Mit der Empfehlung weist der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte nicht nur das Ensi in die Schranken. Immer wieder behaupten auch andere Beh\u00f6rden, nicht im Besitze eines Dokuments oder von Daten zu sein oder diese gel\u00f6scht zu haben. Das Verteidigungsdepartement gab in einem Schlichtungsverfahren beispielsweise an, nicht in der Lage zu sein, E-Mails einer ehemaligen Mitarbeiterin, dessen Mailkonto gel\u00f6scht worden war, wieder zu beschaffen.\u00a0<\/p>\n<p>Im konkreten Fallwill der \u00d6ffenlichkeitseauftragte nicht nur, dass gel\u00f6schte Daten wieder beschafft werden. Er geht noch weiter und empfiehlt dem Ensi, die von der \u00d6ffentlichkeit regelm\u00e4ssig nachgefragten AKW-Emissionsdaten aktiv auf der Website zu publizieren, so wie es die \u00d6ffentlichkeitsverordnung f\u00fcr \u00abwichtige amtliche Dokumente\u00bb vorsieht. Ob dies passieren wird, wollte Ensi-Sprecher Sebastian Hueber auf Anfrage von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> nicht sagen. F\u00fcr Greenpeace-Kampagnenleiter Florian Kasser ist der Fall indessen klar: \u00abDie Bev\u00f6lkerung hat das Recht zu wissen, was und wann von den AKWs ausgestossen wird.\u00bb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. 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