{"id":6091,"date":"2015-08-28T07:57:54","date_gmt":"2015-08-28T05:57:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6091"},"modified":"2015-08-28T14:22:51","modified_gmt":"2015-08-28T12:22:51","slug":"in-direktdemokratischem-system-zwar-wunschenswert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/08\/in-direktdemokratischem-system-zwar-wunschenswert\/","title":{"rendered":"\u00abIn direktdemokratischem System zwar w\u00fcnschenswert\u00bb"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6095\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6095 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/08\/Regierung-TG1.jpg\" alt=\"Regierung TG\" width=\"582\" height=\"315\" \/> Realit\u00e4tsfremde Szenarien: Die Thurgauer Regierung mit ihrem Pr\u00e4sidenten Jakob Stark (in der Mitte).<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll. <strong>Die Regierung des Kantons Thurgau sperrt sich mit aller Macht gegen die Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips \u2013 und bedient sich zweifelhafter Argumente.<\/strong> <\/em><\/p>\n<p>In einer Motion forderte der gr\u00fcnliberale Thurgauer Kantonsrat Ueli Fisch im September 2014 seinen Regierungsrat auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/08\/Motion_Fisch_Antwort.pdf\" target=\"_blank\">Jetzt retourniert die Kantonsspitze eine Antwort:<\/a> f\u00fcr ein solches Gesetz gebe es kein \u00abhinreichendes Bed\u00fcrfnis\u00bb.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips sei \u00abin einem direktdemokratischen System zwar vielleicht w\u00fcnschenswert\u00bb, schreibt die Regierung. Im Kanton Thurgau, in dem noch immer das Prinzip der Geheimhaltung gilt, orten die Magistraten in Sachen Verwaltungs-Transparenz aber keinen Handlungsbedarf. Man sei bestens bedient mit einer Bestimmung in der Kantonsverfassung, in der die Informationspflicht der Beh\u00f6rden umschrieben ist. In Artikel 11, Absatz 2 heisst es drin kurz und knapp: \u00abDie Beh\u00f6rden informieren \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit\u00bb.<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrger werden \u00abin angemessenem Umfang\u00bb ins Bild gesetzt<\/strong><\/p>\n<p>Thurgauer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger soll kein Gesetz in die H\u00e4nde gegeben werden, mit dem sie ihr in der Bundesverfassung verankertes Grundrecht auf Zugang zu Informationen im Kanton auch durchzusetzen k\u00f6nnen. Der Transparenz ist laut der Thurgauer Regierung Gen\u00fcge getan, wenn von ihr ausgew\u00e4hlte und aufbereitete Informationen \u00f6ffentlich gemacht werden. Man pflege eine \u00absituative, pragmatische und liberale\u00bb Informationspraxis und unterrichte die Bev\u00f6lkerung aktiv, kontinuierlich und \u00abin angemessenem Umfang\u00bb \u00fcber die Verwaltungst\u00e4tigkeiten, heisst es in der Motionsantwort. Das Ziel, die Transparenz der Beh\u00f6rdent\u00e4tigkeit zu gew\u00e4hrleisten, sei bereits mit den heutigen Regelungen \u00abweitgehend erreicht worden.\u00bb<\/p>\n<p>Mit dieser Argumentation legt die Thurgauer Staatsspitze, ein autorit\u00e4res, im Grunde antidemokratisches Staatsverst\u00e4ndnis an den Tag.<\/p>\n<p><strong>Andere Kantone entkr\u00e4ften Behauptungen der Thurgauer Regierung<\/strong><\/p>\n<p>Die \u00d6ffentlichkeitsgesetze des Bundes und der meisten Schweizer Kantone erkl\u00e4ren die Thurgauer Magistraten dann auch zur Makulatur: \u00abDas sogenannte \u00d6ffentlichkeitsprinzip t\u00f6nt zwar gut, kann die Transparenz der Beh\u00f6rdent\u00e4tigkeit indessen nicht wirklich verbessern\u00bb. Die in einem \u00d6ffentlichkeitsgesetz zu ber\u00fccksichtigenden Ausnahmen vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip w\u00fcrden so zahlreich sein, dass sie die Regel bilden, warnt die Thurgauer Regierung. Statt Transparenz drohe eine Rechtsunsicherheit.<\/p>\n<p>Die Anpassung der Transparenz-Gesetzgebung an die \u00fcbrigen Kantone w\u00fcrde \u00abmit Sicherheit zu einem Mehraufwand f\u00fcr die kantonale Verwaltung und die Gemeinden\u00bb f\u00fchren, behauptet der Thurgauer Regierungsrat weiter. Dies entspricht allerdings nicht den Erfahrungen vieler anderer Kantone. Im Kanton Zug beispielsweise, in dem vor einem Jahr das \u00d6ffentlichkeitsprinzip eingef\u00fchrt wurde, konnten die eingegangenen 35 Zugangsgesuche laut <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/08\/Interpellation_Gysel_ZG.pdf\" target=\"_blank\">einem k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Bericht<\/a> der Regierung mit den vorhandenen Personalressourcen behandelt werden. <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/08\/Interpellation_Gysel_ZG_Beilage1.pdf\" target=\"_blank\">Eine Liste der Gesuche<\/a> dokumentiert, dass in Zug viele oft simple B\u00fcrgeranfragen bei der Verwaltung eingingen, die in kurzer Zeit auch behandelt werden konnten.<\/p>\n<p>Mit realit\u00e4tsfremden Szenarien macht die Thurgauer Regierung zudem Stimmung gegen die Einf\u00fchrung eines Transparenzgesetzes. So m\u00fcssten vor der Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips \u00abs\u00e4mtliche bestehenden Dossiers und Unterlagen gepr\u00fcft und hinsichtlich ihres eventuell sch\u00fctzenswerten Inhalts klassifiziert werden\u00bb, behauptet sie. Thurgau w\u00e4re wohl die einzige Verwaltung weltweit, die ihre Dossiers pr\u00e4ventiv und bevor ein Zugangsgesuch gestellt wurde, einer solchen Vorpr\u00fcfung unterzieht.<\/p>\n<p><strong>Die Gemeinden loben ihre eigene \u00abumfassende\u00bb Informationspolitik<\/strong><\/p>\n<p>H\u00f6chst merkw\u00fcrdig ist in diesem Zusammenhang auch <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/08\/Umfrage-Gemeinden-TG.pdf\" target=\"_blank\">eine Umfrage des Verbands Thurgauer Gemeinden<\/a>, der ebenfalls vehementen gegen eine Transparenzvorlage ist. In einer Umfrage beurteilten die Gemeinden ihre eigene Informationspolitik. Kein Wunder gaben 100 Prozent der befragten Gemeindevertreter an, mit sich selber und ihrer Informationsleistung zufrieden zu sein: \u00abAlle 32 Gemeinden sind der Auffassung eine umfassende und breit abgest\u00fctzte Informationspolitik zu betreiben.\u00bb Folglich sei ein neues Transparenzgesetz \u00fcberfl\u00fcssig, ja sogar sch\u00e4dlich: Bei einer Ausweitung der Informationspflicht bef\u00fcrchten die Gemeinden \u00abeine gewisse Verunsicherung der Bev\u00f6lkerung durch eine \u00dcber-Information\u00bb.<\/p>\n<p>Der Kanton Thurgau ist der gr\u00f6sste Schweizer Kanton, in dem ein noch kein \u00d6ffentlichkeitsgesetz besteht oder in Vorbereitung ist. Nur die Zwergkantone Glarus, Nidwalden, Obwalden und Appenzell Innerrhoden kennen heute noch das Geheimhaltungsprinzip.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Die Medienmitteilung von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch zum Entscheid der Thurgauer Regierung kann <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/08\/Medienmitteilung-\u00d6ffentlichkeitsgesetz-Thurgau.pdf\">hier <\/a>abgerufen werden.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Die Regierung des Kantons Thurgau sperrt sich mit aller Macht gegen die Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips \u2013 und bedient sich zweifelhafter Argumente. In einer Motion forderte der gr\u00fcnliberale Thurgauer Kantonsrat Ueli Fisch im September 2014 seinen Regierungsrat auf, dem Kantonsparlament eine Vorlage zur Einf\u00fchrung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips zu unterbreiten. 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