{"id":6049,"date":"2015-07-08T15:07:30","date_gmt":"2015-07-08T13:07:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6049"},"modified":"2015-07-10T09:52:23","modified_gmt":"2015-07-10T07:52:23","slug":"graubunden-und-luzern-offentlichkeitsprinzip-nur-halbherzig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/07\/graubunden-und-luzern-offentlichkeitsprinzip-nur-halbherzig\/","title":{"rendered":"\u00d6ffentlichkeitsprinzip nur halbherzig"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6052\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6052 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/07\/Lohn_2012a.jpeg\" alt=\"Lohn_GR\" width=\"582\" height=\"291\" \/> In kleinen Gemeinden \u2013 im Bild Lohn GR, 40 Einwohner \u2013 l\u00e4sst man sich nicht gern auf die Finger schauen. (Foto: Adrian Michael, Wikimedia)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi.<\/em>\u00a0<strong>Luzern und Graub\u00fcnden machen vorw\u00e4rts: In beiden Kantonen haben\u00a0Vernehmlassungen die Regierungen darin bekr\u00e4ftigt, das\u00a0\u00d6ffentlichkeitsprinzip einf\u00fchren zu wollen. Allerdings nur ein bisschen.<\/strong><\/p>\n<p>Das Gute vorweg: Die Zahl der Kantone, die kein \u00d6ffentlichkeitsprinzip kennen, schrumpft weiter. Mit Luzern und Graub\u00fcnden wollen jetzt die letzten gr\u00f6sseren Kantone, die\u00a0noch nach\u00a0dem Geheimhaltungsprinzip verwaltet werden, zur Transparenz wechseln. Doch in die gute Nachricht mischt sich ein Wermutstropfen: Falls die Parlamente nicht noch in zentralen Punkten nachbessern, werden das B\u00fcndner und das Luzerner \u00d6ffentlichkeitsprinzip zu den schw\u00e4chsten der Schweiz geh\u00f6ren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kantonale \u00d6ffentlichkeitsgesetze schreiben vor, dass sowohl die kantonalen wie die kommunalen\u00a0amtlichen Dokumente grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich sind. So muss\u00a0das auch sein: Es ist nicht einsichtig, weshalb ein Prinzip, das f\u00fcr die kantonale Ebene als richtig erachtet wird, auf kommunaler Ebene falsch sein soll. Einzig im Kanton Uri unterstehen\u00a0die Gemeinden dem\u00a0\u00d6ffentlichkeitsgesetz\u00a0nicht.<\/p>\n<p><strong>Luzern: nach Vernehmlassung nachgebessert<\/strong><\/p>\n<p>Die Luzerner Regierung hat im Oktober 2014 einen Gesetzesentwurf <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/10\/luzern-auf-dem-weg-zum-offentlichkeitsprinzip\/\">in die Vernehmlassung gegeben<\/a>; \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat sich daran <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2014\/2014_09_24_Stellungn_Vernehml_LU.pdf\">beteiligt<\/a>.\u00a0Es war ein schwacher Entwurf: So sollten verwaltungsexterne Personen und Organisationen, die \u00f6ffentliche Aufgaben wahrnehmen, dem Gesetz nicht unterstellt werden, und Gemeinden sollte es freigestellt werden, ob sie weiterhin nach dem Geheimhaltungs- oder neu nach dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip funktionieren wollen.\u00a0<\/p>\n<p>Nun liegt die <a href=\"http:\/\/www.lu.ch\/downloads\/lu\/kr\/botschaften\/2015-2019\/b_001.pdf\">Botschaft der Regierung<\/a>\u00a0an das Parlament (hier die dazugeh\u00f6rige\u00a0<a href=\"https:\/\/newsletter.lu.ch\/inxmail\/html_mail.jsp?id=0&amp;email=newsletter.lu.ch&amp;mailref=0000z6y0000ti000000000c7hcbllomo\">Medienmitteilung<\/a>) vor, und der \u00fcberarbeitete Entwurf kommt besser daher: Verwaltungsexterne, die \u00f6ffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen dies genauso transparent tun m\u00fcssen, wie Beh\u00f6rden. Die Gemeinden indes sollen\u00a0auch gem\u00e4ss dem aktuellen Entwurf weiterhin geheimniskr\u00e4mern d\u00fcrfen. Einzig die FDP hatte \u00abim Sinne einer Vereinheitlichung\u00bb Mindestnormen f\u00fcr die kommunalen Verwaltungen verlangt. Die Vorlage gelangt voraussichtlich im November in den Kantonsrat.<\/p>\n<p><strong>Graub\u00fcnden: nach Vernehmlassung zur\u00fcckgekrebst<\/strong><\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber wollte der <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/03\/kontroverse-um-transparenz-im-kanton-graubunden\/\">erste Entwurf f\u00fcr ein B\u00fcndner \u00d6ffentlichkeitsgesetz<\/a> die Gemeinden mit in die Transparenzpflicht nehmen. Das hat diesen aber gar nicht gefallen, und nun <a href=\"http:\/\/www.gr.ch\/DE\/Medien\/Mitteilungen\/MMStaka\/2015\/Seiten\/2015070801.aspx\">krebst die Regierung zur\u00fcck<\/a>: Die Gemeinden sollen dem Gesetz nicht unterstellt\u00a0werden, und Gemeindeversammlungen sollen weiterhin unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit tagen d\u00fcrfen. Der Regierungsrat schreibt, von insgesamt 82 Stellungnahmen (auch \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/03\/\u00d6ffentlichkeitsgesetz-Graub\u00fcnden-Vernehmnlassung.compressed.pdf\">Stellung genommen<\/a>) h\u00e4tten sich\u00a056 gegen eine \u00abbreite\u00bb Anwendung ausgesprochen, also rund zwei Drittel, so dass die Geltung des Gesetzes auf kommunaler Ebene \u00abpolitisch nicht konsensf\u00e4hig\u00bb sei. Das ist eine etwas merkw\u00fcrdig arithmetische Argumentation,\u00a0befinden sich unter den 56 Transparenzgegnern doch allein 47 Gemeinden und ein Gemeindeverband, die sich nicht vorschreiben lassen wollen, wie sie zu arbeiten haben. \u00dcbrigens: Auch im Kanton St. Gallen hatten sich die Gemeindeverwaltungen gewehrt \u2013 trotzdem mussten sie sich dem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/09\/transparenz-jetzt-auch-in-st-gallen-per-gesetz\/\">im September 2014 verabschiedeten Gesetz<\/a> unterstellen.\u00a0<\/p>\n<p>Die Gemeinden f\u00fchren als Argument vor allem die\u00a0Mehrbelastung an. H\u00e4tten sie sich in anderen Kantonen umgeh\u00f6rt, w\u00fcssten sie, dass ihre\u00a0Furcht unbegr\u00fcndet ist: Nirgends ist es zu einer Schwemme von Gesuchen an Gemeinden gekommen, und die meisten Gesuche lassen sich ohnehin mit geringem Aufwand erledigen. F\u00fcr alle \u00abaufwendigen\u00bb Gesuche sollen die Beh\u00f6rden, anders als im urspr\u00fcnglichen Entwurf vorgesehen, zudem Geb\u00fchren verlangen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Wovor f\u00fcrchten sich die Gemeinden?<\/strong><\/p>\n<p>Vielleicht aber wissen das die Gemeinden ja\u00a0\u2013 und sie f\u00fcrchten sich gar nicht so sehr vor Mehrarbeit, sondern vor etwas anderem. \u00abBeh\u00f6rden und Verwaltungen\u00bb, schreibt etwa die Gemeinde Ilanz\/Glion in ihrer Stellungnahme, \u00abk\u00f6nnen so blossgestellt oder\u00a0voraussichtlich einer breiten Kritik ausgesetzt\u00bb werden, und die IG Kleingemeinden bef\u00fcrchtet: \u00abBeh\u00f6rden und Verwaltung sind nun die \u00dcBELT\u00c4TER \u00a0und landen auf der Anklagebank\u00bb. Bisher sei es m\u00f6glich gewesen, Gesuche um Einsicht \u00abohne grossen Aufwand zu verwehren\u00bb. Dass\u00a0einem k\u00fcnftig ein Gesetz vorschreibt, wann einem die eigenen B\u00fcrger in die Karten schauen d\u00fcrfen \u2013 das ist unbequem.<\/p>\n<p>Die B\u00fcndner Vorlage soll voraussichtlich im Dezember, die Luzerner im November im Kantonsrat verhandelt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi.\u00a0Luzern und Graub\u00fcnden machen vorw\u00e4rts: In beiden Kantonen haben\u00a0Vernehmlassungen die Regierungen darin bekr\u00e4ftigt, das\u00a0\u00d6ffentlichkeitsprinzip einf\u00fchren zu wollen. Allerdings nur ein bisschen. Das Gute vorweg: Die Zahl der Kantone, die kein \u00d6ffentlichkeitsprinzip kennen, schrumpft weiter. Mit Luzern und Graub\u00fcnden wollen jetzt die letzten gr\u00f6sseren Kantone, die\u00a0noch nach\u00a0dem Geheimhaltungsprinzip verwaltet werden, zur Transparenz wechseln. 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