{"id":6018,"date":"2015-07-05T07:00:49","date_gmt":"2015-07-05T05:00:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=6018"},"modified":"2015-07-05T12:31:06","modified_gmt":"2015-07-05T10:31:06","slug":"schluss-mit-der-diskreten-buchhaltung-der-landwirte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/07\/schluss-mit-der-diskreten-buchhaltung-der-landwirte\/","title":{"rendered":"Schluss mit der diskreten Buchhaltung der Landwirte"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_6020\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6020 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/07\/Landwirte.jpg\" alt=\"Landwirte\" width=\"582\" height=\"299\" \/> Was ihnen der Bund daf\u00fcr zahlt, ist noch ein Geheimnis: Chabis-Ernte im Guerbental. (Foto: RDB\/Hiltpold)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll.<\/em><em>\u00a0<\/em><strong>Die \u00d6ffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie viel Agrarsubventionen jeder Bauer erh\u00e4lt. Direktzahlungen und \u00d6kobeitr\u00e4ge k\u00f6nnten ohne Gesetzesanpassungen offen gelegt werden, sagt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte.<\/strong><\/p>\n<p>Bauernverbandspr\u00e4sident Markus Ritter ging k\u00fcrzlich mit guten Beispiel voran. 85 018 Franken und f\u00fcnf Rappen habe der Bund letztes Jahr f\u00fcr seinen Landwirtschafts-Betrieb bezahlt, verriet er dem Sonntagsblick. Dass sich Bauern in die B\u00fccher schauen lassen, ist eine Ausnahme. Wie die j\u00e4hrlich 2.8 Milliarden Franken Agrarsubventionen verteilt werden, ist nach wie vor ein gut geh\u00fctetes Staatsgeheimnis. Mit\u00a0der Heimlichtuerei k\u00f6nnte in absehbarer Zeit Schluss sein.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Beim Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) habe ich Zugang zum agrarpolitische Informationssystem AGIS verlangt. In der Datenbank sind Daten zu fast 50 000 landwirtschaftlichen Betrieben samt Angaben zu den geleisteten Direktzahlungen und \u00d6kobeitr\u00e4gen erfasst.<\/p>\n<p>Die Einsicht in die Datenbank \u2013 das eigentliche Herz des Direktzahlungssystems \u2013 lehnte das BLW kategorisch ab. Es f\u00fchle sich verpflichtet, die die Privatsph\u00e4re der Geldempf\u00e4nger zu sch\u00fctzen. Auch in einer Schlichtungsverhandlung konnten sich das BLW und ich diesen M\u00e4rz nicht einigen.<\/p>\n<p>Jetzt hat der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes, Hanspeter Th\u00fcr, im heiklen Dossier <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/07\/Empfehlung_ED\u00d6B_Direktzahlungen.pdf\" target=\"_blank\">eine wichtige Empfehlung<\/a> abgeben. Er kommt darin zum Schluss, dass grunds\u00e4tzlich ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an der Bekanntgabe von Direktzahlungsbetr\u00e4gen besteht. Der Landwirten verg\u00fctete Gesamtbetrag k\u00f6nne bekannt gegeben werden, ohne dass die Betroffenen einzeln angeh\u00f6rt werden m\u00fcssen. \u00abEs liegt im \u00f6ffentlichen Interesse zu wissen, wie diese Steuergelder eingesetzt werden\u00bb, schreibt Th\u00fcr. Die verlangte Transparenz zu Agrarzahlungen, durchschnittlich erh\u00e4lt ein Bauer 60 000 Franken pro Jahr, st\u00e4rke zudem die Kontrolle \u00fcber die ausgerichteten Gelder.<\/p>\n<p><strong>Datenschutz-Probleme nur bei detailliertem Datenbankauszug <\/strong><\/p>\n<p>In seiner Empfehlung w\u00e4gt Th\u00fcr das Interesse der \u00d6ffentlichkeit an der Verwendung von Steuergeldern gegen die Geheimhaltungs-Interessen der Bauern ab. Die \u00d6ffentlichkeitsverordnung h\u00e4lt dazu fest, dass Personen, denen Dank einer Beziehung zur Verwaltung \u00abbedeutende Vorteile erwachsen\u00bb auf ein gewisses Mass an Privatsph\u00e4re verzichten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Um die Privatsph\u00e4re der Landwirte nicht unn\u00f6tig zu strapazieren, habe ich auf die Herausgabe von Telefonnummern, E-Mailadressen oder Angaben \u00fcber das Direktmarketing der Landwirte verzichtet. Ich verlangte aber Zugang zu den Parametern, welche f\u00fcr die Bemessung von Staatsbeitr\u00e4gen relevant sind, beispielsweise die in der BLW-Datenbank verzeichneten Angaben zu Fl\u00e4chen, zu Tierhaltungsbeitr\u00e4gen oder Angaben zu Entsch\u00e4digungen f\u00fcr die Heckenpflege.<\/p>\n<p>Der Zusammenzug dieser Einzeldaten \u2013 so der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte \u2013 ergebe zumindest das Teilbild des Betriebs. Die gezielte Auswertung dieser Daten k\u00f6nne ein wirtschaftlicher Wert darstellen, und bei der Publikation der Beitragsh\u00f6he je Parameter k\u00f6nne das Risiko einer relevanten Pers\u00f6nlichkeitsverletzung nicht ausgeschlossen werden. Einen Zugang zu den detaillierten Direktzahlungsdaten empfiehlt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte deshalb nicht. Der Aufwand f\u00fcr die in diesem Fall notwendige Anh\u00f6rung der Betroffenen w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Allerdings fordert Th\u00fcr das BLW jetzt auf, die Bekanntgabe des Gesamtbetrags der Direktzahlungen und der \u00d6kobeitr\u00e4ge zu pr\u00fcfen: \u00abDie aktive Bekanntgabe der Daten ist konkret ohne Anh\u00f6rung der betroffenen Personen m\u00f6glich\u00bb, schreibt er. \u00a0Das BLW hat angek\u00fcndigt, diese Pr\u00fcfung im Sp\u00e4tsommer an die Hand zu nehmen. Einen Entscheid in \u00e4hnlicher Sache hat das Amt unter F\u00fchrung des ehemaligen ETH-Professors Bernard Lehmann allerdings auf die lange Bank geschoben: Bis am 3. November letzten Jahres h\u00e4tte das BLW einen <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/09\/blw-pruft-einrichtung-eines-online-portals-fur-journalisten-2\/\" target=\"_blank\">Grundsatzentscheid \u00fcber ein Informationsportal<\/a> f\u00e4llen m\u00fcssen, das Medienschaffenden Online-Zugang zu anonymisierten Agrarzahlungen erm\u00f6glicht h\u00e4tte. Bis heute ist ein Entscheid dazu nicht gefallen.<\/p>\n<p><strong>In der EU werden die Daten zu Agrarzahlungen publiziert<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner Empfehlung lehnt sich Th\u00fcr an die geltende Regelung in der EU an. Hier werden Agrarzahlungen ab 1250 Euro (Portugal: 500 Euro) mit Name und Wohnort des Landwirts nach einer gesetzlichen Neuregelung seit Juni (wieder) \u00f6ffentlich gemacht. Aus\u00a0<a href=\"http:\/\/www.agrar-fischerei-zahlungen.de\/Suche\">der deutschen Datenbank<\/a>\u00a0ist beispielsweise ersichtlich, wie hoch Direktzahlungen, Beitr\u00e4ge f\u00fcr Umweltmassnahmen oder \u00abAusgleichszulage f\u00fcr benachteiligte Gebiete\u00bb sind. Diese Transparenz schreibt Th\u00fcr, w\u00fcrde in der EU als \u00abChance zu einem neuen Verst\u00e4ndnis der Agrarpolitik\u00bb gesehen. Damit k\u00f6nnten Steuerzahler auch die wichtige Arbeit der Bauern und B\u00e4uerinnen sch\u00e4tzen und verstehen lernen.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Martin Stoll ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch und Journalist bei der SonntagsZeitung.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll.\u00a0Die \u00d6ffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, wie viel Agrarsubventionen jeder Bauer erh\u00e4lt. 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