{"id":5950,"date":"2015-06-29T18:07:57","date_gmt":"2015-06-29T16:07:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5950"},"modified":"2015-06-29T23:42:31","modified_gmt":"2015-06-29T21:42:31","slug":"gesuchsrekord-und-absetzbewegungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/06\/gesuchsrekord-und-absetzbewegungen\/","title":{"rendered":"Gesuchsrekord und Absetzbewegungen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5967\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5967 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/06\/Th\u00fcr.jpg\" alt=\"Bildlegende (Foto: Keystone)\" width=\"582\" height=\"291\" \/> Hofft, dass das \u00d6ffentlichkeitsgesetz noch besser genutzt wird und sich die Verwaltung zur Transparenz bekennt: Der im Herbst abtretende \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr. (Foto: Keystone)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Martin Stoll. <\/em><strong>Noch nie verlangten Medienschaffende und B\u00fcrger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. Auf das anhaltende Interesse an ihren Akten regiert die Verwaltung teils \u00e4ngstlich und mutlos.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die vom Eidgen\u00f6ssischen Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten (ED\u00d6B) publizierte Statistik zu den Zugangsgesuchen zeigt f\u00fcr 2014 einen Rekordwert: 582 Zugangsgesuche reichten Medienschaffende und B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger im vergangenen Jahr bei der Bundesverwaltung ein. Das sind \u00fcber 100 Gesuche mehr als im Vorjahr, eine satte Zunahme um 20 Prozent.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Seit der Einf\u00fchrung des Gesetzes hat sich die Zahl der Aktenzugangs-Gesuche mehr als verdoppelt (siehe Grafik). Das \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6) habe sich als n\u00fctzliches und griffiges Instrument der Informationsbeschaffung etabliert, schreibt Th\u00fcr in seinem <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/06\/Taetigkeitsbericht_Edoeb_14.pdf\" target=\"_blank\">T\u00e4tigkeitsbericht<\/a>. Es bleibe zu hoffen \u00abdass der Bekanntheitsgrad und die Nutzung weiter zunehmen\u00bb.<\/p>\n<div id=\"attachment_6001\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 240px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-6001\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/06\/Jahresvergleich-png.png\" alt=\"Jahresvergleich-png\" width=\"230\" height=\"308\" \/> Bis 2014 stiegen die Einsichtsgesuche um mehr als das Doppelte.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Doch die Jahresstatistik spiegelt auch eine in der Transparenzfrage uneinige Verwaltung. Die Zahlen zeigen, dass l\u00e4ngst nicht alle Verwaltungsstellen Transparenz herstellen wollen. Vorbildlich ist das Aussendepartement: Von 101 Gesuchen beantwortete dieses 73 Prozent positiv. Am anderen Ende der Skala steht das Verteidigungsdepartement. Es gew\u00e4hrte nur in 29 Prozent der F\u00e4lle Einsicht. Zu den \u00c4mtern mit den tiefsten Zugangsquoten geh\u00f6ren der Nachrichtendienst des Bundes, das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft und die Nuklearaufsicht Ensi.\u00a0Der Wille, das BG\u00d6 umzusetzen, h\u00e4nge stark von Einzelpersonen ab, schreibt der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte. \u00dcberall in der Bundesverwaltung gebe es Generalsekretariate, Bundes\u00e4mter, aber auch einzelne Abteilungsleiter oder Sektionschefs, welche die vom Gesetz verlangte Umsetzung des \u00d6ffentlichkeitsprinzips \u00abzumindest nicht direkt anstreben\u00bb.<\/p>\n<p><strong>Das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt will sich dispensieren lassen<\/strong><\/p>\n<p>Zu diesen Transparenz-Renitenten geh\u00f6rt das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (BAZL). Von \u00a014 Gesuchen gew\u00e4hrte es gerade in zwei F\u00e4llen Akteneinsicht. Nachdem sich der Nachrichtendienst mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip verabschiedet, will jetzt auch das BAZL den Hinterausgang nehmen: Im Entwurf zum revidierten Luftfahrtgesetz wird vorgeschlagen, dass deren Aufsichtst\u00e4tigkeit vom \u00d6ffentlichkeitsgesetz ausgenommen ist. \u00abDas ist eine gef\u00e4hrliche Entwicklung weil gerade Aufsichtsorgane transparent machen m\u00fcssen, ob und wie sie ihre T\u00e4tigkeit wahrnehmen\u00bb, sagte Th\u00fcr vor Journalisten.<\/p>\n<p>Es sei nicht haltbar, so Th\u00fcr, \u00abdass Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr ihre Arbeit einen Geheimbereich beanspruchen, obwohl sie im \u00f6ffentlichen Interesse andere private und \u00f6ffentliche Stellen beaufsichtigen.\u00bb<\/p>\n<p>Falls die Inspektionsberichte nicht geheim bleiben k\u00f6nnen, kontern die Luftfahrt-Inspektoren, m\u00fcsste in den Audits auf pr\u00e4zise und aussagekr\u00e4ftige Formulierungen verzichtet werden &#8211; auf Kosten der Flugsicherheit. Dem widerspricht Th\u00fcr und verweist auf die ebenfalls sensiblen Kontrollbereiche der <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/06\/die-finanzkontrolle-bekennt-sich-zur-transparenz\/\" target=\"_blank\">Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK)<\/a>. Nach sieben Jahren Erfahrung mit dem BG\u00d6 sei die EFK zum Schluss gekommen, \u00abdass die Qualit\u00e4t ihrer Arbeit durch dieses Gesetz nicht beeintr\u00e4chtigt wird.\u00bb<\/p>\n<p><strong>Chefbeamte halten hartn\u00e4ckig an Geb\u00fchren fest<\/strong><\/p>\n<p>Verwaltungsstellen k\u00f6nnen f\u00fcr den Aufwand, der ihnen bei Zugangsgesuchen entsteht, von den Antragsstellern Geld verlangen. Auch letztes Jahr verursachte die Geb\u00fchrenfrage viele Diskussionen um wenig Geld:\u00a0Gerade mal bei drei Prozent der Gesuche verlangten Verwaltungsstellen Geb\u00fchren, heisst es in Th\u00fcrs T\u00e4tigkeitsbericht.Der \u00a0Bund nahm damit l\u00e4cherliche 2600 Franken ein.<\/p>\n<p>Trotz eines deutlichen Bundesgerichtsentscheid zur Geb\u00fchrenfrage gab die Generalsekret\u00e4renkonferenz im vergangenen Jahr den Weg f\u00fcr eine kostenlose Verwaltungs-Transparenz nicht frei. Zwar wird Medienschaffenden ein Watch-Dog-Rabatt von 50 Prozent auf Zugangsgeb\u00fchren gew\u00e4hrt. Die M\u00f6glichkeit, Geb\u00fchren zu verordnen, wollen die Chefbeamten aber nicht aus der Hand geben.<\/p>\n<p>\u00abAngesichts dieser Zahlen ist es f\u00fcr den Beauftragten unverst\u00e4ndlich, dass die Verwaltung an den geltenden Bestimmungen und Weisungen der Generalsekret\u00e4renkonferenz festhalten will, obwohl in 97 Prozent aller Gesuche keine Geb\u00fchren erhoben werden\u00bb, schreibt Th\u00fcr. Eine Revision der Geb\u00fchrenregelung, welche sich an der Verwaltungsrealit\u00e4r orientiert, sei sinnvoll und notwendig.\u00a0<\/p>\n<p>Entweder man verzichte ganz auf Geb\u00fchren \u2013 so Th\u00fcr \u2013 oder man setze den Geb\u00fchrenfreibetrag von heute 100 Franken deutlich herauf, zum Beispiel auf 750 Franken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Noch nie verlangten Medienschaffende und B\u00fcrger so oft Zugang zu amtlichen Dokumenten wie letztes Jahr. 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