{"id":5921,"date":"2015-06-22T08:24:10","date_gmt":"2015-06-22T06:24:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5921"},"modified":"2015-06-22T18:16:30","modified_gmt":"2015-06-22T16:16:30","slug":"nuklearaufsicht-transparenz-mit-schutzhulle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/06\/nuklearaufsicht-transparenz-mit-schutzhulle\/","title":{"rendered":"Nuklearaufsicht: Transparenz mit Schutzh\u00fclle"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5927\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5927 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/06\/M\u00fchleberg.jpg\" alt=\"(Foto: RDB\/Ex-Press\/Nadja Frey)\" width=\"582\" height=\"307\" \/> Jahrzentelang war Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreibern. Inzwischen hat sich Rechtslage ge\u00e4ndert: Atomkraftwerk in M\u00fchleberg BE. (Foto: RDB\/Ex-Press\/Nadja Frey)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Florian Kasser.<\/em> <strong>Mit 10 000 Franken hat das Bundesverwaltungsgericht den Strahlenschutzexperten Marco B\u00e4hler f\u00fcr seine Hartn\u00e4ckigkeit belohnt. Er hatte bei der Atomaufsichtsbeh\u00f6rde Ensi Einsicht in Strahlendaten des AKW\u00a0M\u00fchleberg verlangt, nachdem er selber hohe Werte in der Umgebung der Anlage gemessen hatte. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde sperrte sich jahrelang und mit wechselnden Ausreden dagegen.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich mussten sich die Richter nicht materiell\u00a0mit dem BG\u00d6-Gesuch auseinandersetzen. Die Beschwerde von B\u00e4hler beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) reichte, dass das Ensi kalte F\u00fcsse bekam und die Radioaktivit\u00e4tsdaten \u2013 entgegen seiner anders lautenden Verf\u00fcgung \u2013 rausr\u00fcckte. Mit der Zustellung wendete die Beh\u00f6rde eine Kl\u00e4rung der Rechtsprechung ab. Sie w\u00e4re wohl\u00a0ung\u00fcnstig f\u00fcr sie ausgefallen, wie das BVGer durchblicken l\u00e4sst: Das Ensi sei \u00aboffensichtlich aus besserer eigener Erkenntnis\u00bb von seiner eigenen Verf\u00fcgung abgewichen, heisst es im Abschreibungsentscheid. Deshalb muss es B\u00e4hler 10 000 Franken Parteientsch\u00e4digung zahlen. Das BVGer hat den Entscheid entgegen den eigenen Usanzen publiziert: Die \u00d6ffentlichkeit solle erfahren, dass das Ensi das Zugangsgesuch letztlich de facto gutgeheissen habe.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der Fall ist symptomatisch f\u00fcr das schwierige Verh\u00e4ltnis zwischen dem Ensi und der Transparenz. Ein Grundsatz sitzt tief in der Kultur der Brugger Beh\u00f6rde: Nukleare Sicherheit ist eine Sache zwischen Aufsicht und AKW-Betreiber, die \u00d6ffentlichkeit soll sich nicht einmischen. Diese Haltung konnte in der Schweiz jahrzehntelang pr\u00e4chtig gedeihen, weil Beschwerdem\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung aussichtslos waren. Gingen das Ensi und seine Vorg\u00e4ngerin HSK ein wenig frei mit den Regeln um, war das kein Problem, weil die Begriffe Transparenz und Rechtsweg im Beh\u00f6rdenglossar nicht existierten. Man regelte die Probleme \u00abunter sich\u00bb, mit den Atomturbos im Bundesrat als R\u00fcckendeckung.<\/p>\n<p>Nur hat sich in den letzten 10 Jahren die Gesetzgebung sowohl im Kernenergie- wie im \u00d6ffentlichkeitsbereich markant weiterentwickelt. Sie erm\u00f6glicht unterdessen B\u00fcrgern, die Aufsichtsbeh\u00f6rde und ihre Entscheide zu hinterfragen \u2013 auch gerichtlich. Hat das Ensi das gemerkt? In den letzten Monaten waren durchaus Ver\u00e4nderungen sp\u00fcrbar. Offensichtlich wachsen die Kr\u00e4fte in Brugg, die einer Informationspolitik mit Schutzh\u00fclle kritisch gegen\u00fcberstehen und verstanden haben, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht \u00fcber dem Gesetz steht. Man sp\u00fcrt Bem\u00fchungen, BG\u00d6-Gesuche grunds\u00e4tzlich offener zu behandeln. Richtlinien werden zur Anh\u00f6rung vorgelegt. Radioaktive Abgaben werden neu monatlich ver\u00f6ffentlicht \u2013 dank dem Verfahren von Marco B\u00e4hler.<\/p>\n<p>Am Ziel ist das Ensi aber bei weitem noch nicht: Die Atomkontrolleure betreiben eine h\u00f6chst selektive Transparenz. Wie keine andere Bundesbeh\u00f6rde produziert sie zwar reihenweise News, Stories und Hintergrundbeitr\u00e4ge, um sich positiv zu pr\u00e4sentieren. Passen Informationen aber nicht zu ihrer Hochglanzkommunikation, werden sie zur\u00fcckgehalten oder verschwiegen.<\/p>\n<p>Das muss sich \u00e4ndern. Das Ensi hinkt den Aufsichtsbeh\u00f6rden in L\u00e4ndern wie Frankreich oder den USA hinterher, was Transparenz anbelangt. Die bisher ziemlich unbemerkten Aarhus- und Espoo-Konventionen garantieren zudem \u00f6ffentliche Beteiligung und Transparenz, besonders was die Umwelteinwirkungen einer Atomanlage betrifft. Die Schweiz hat sie ratifiziert. Diese neuen Massst\u00e4be m\u00fcssen bei Ensi und AKW-Betreibern zu einem raschen Umdenken f\u00fchren.<\/p>\n<hr \/>\n<p><em>Florian Kasser ist\u00a0Nuclear Campaigner bei Greenpeace Schweiz.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/downloads\/dokumente\/2015\/2015_05_29_BVGer_A-2474_2014_Ensi.pdf\" target=\"_blank\">hier<\/a>\u00a0abrufbar.\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Florian Kasser. 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