{"id":5618,"date":"2015-06-02T09:04:00","date_gmt":"2015-06-02T07:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5618"},"modified":"2018-11-15T10:18:27","modified_gmt":"2018-11-15T09:18:27","slug":"komunen-kirchen-amter-akteneinsicht-in-den-kantonen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2015\/06\/komunen-kirchen-amter-akteneinsicht-in-den-kantonen\/","title":{"rendered":"Kommunen, Kirchen, \u00c4mter: Akteneinsicht in den Kantonen"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_5857\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 592px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5857 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/05\/kantonsfahnen.jpg\" alt=\"Das ist eine Bildlegende. \" width=\"582\" height=\"168\" \/> In 18 Kantonen existiert heute ein \u00d6ffentlichkeitsgesetz &#8211; jedes ist etwas anders.<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p><em>Von Marcel H\u00e4nggi<\/em>. <strong>Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wof\u00fcr Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt m\u00fcssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches \u00d6ffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich\u00a0der kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetze.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>18 Kantone sowie der Bund kennen heute das \u00d6ffentlichkeitsprizip; in 12 Kantonen (nicht aber auf Bundesebene) geniesst das Prinzip Verfassungsrang. In Luzern und Graub\u00fcnden l\u00e4uft der Gesetzgebungsprozess; dem Geheimhaltungsprinzip treu bleiben Appenzell Inerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Thurgau. Ein Sonderfall ist Appenzell Ausserrhoden: Der Halbkanton gab sich 1996 als zweiter Kanton \u00fcberhaupt ein Informationsgesetz; dieses macht das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten allerdings vom Nachweis eines Interesses abh\u00e4ngig, w\u00e4hrend ein echtes \u00d6ffentlichkeitsprinzip ein solches Interesse als gegeben voraussetzt. Und in SO und SZ kann die Beh\u00f6rde den Nachweis eines Interesses verlangen, wenn die Bearbeitung des Gesuchs einen \u00abbesonderen\u00bb respektive \u00abausserordentlichen Aufwand\u00bb verursacht. Was das genau bedeutet, pr\u00e4zisiert nur Schwyz: \u00abAusserordentlich\u00bb ist bereits ein Aufwand von mehr als vier Stunden. \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch hat die kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetze analysiert und in einer Datensammlung aufbereitet.\u00a0<a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/die-kantone\/\">Die Zusammenfassung<\/a> macht klar: Nicht alle Kantone sind der \u00d6ffentlichkeit gegen\u00fcber gleich offen.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Kantonale Transparenz heisst auch kommunale Transparenz \u2013 aber nicht in Uri: Als einziges kantonales \u00d6ffentlichkeitsgesetz gilt das urnerische nicht f\u00fcr die Gemeinden. \u00c4hnliches sieht der Gesetzesentwurf f\u00fcr Luzern vor: Hier sollen die Gemeinden lediglich die M\u00f6glichkeit erhalten, sich freiwillig dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip zu unterwerfen.<\/p>\n<div id=\"attachment_5878\" class=\"wp-caption alignright\" style=\"width: 339px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5878 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/05\/209048909.jpg\" alt=\"Foto: RDB\/Ex-Press\/Daniel Ammann)\" width=\"329\" height=\"300\" \/> Wo man sich gut kennt, ist der Widerstand gegen die Akteneinsicht gross: Alpsegen im Kanton Appenzell Innerrhoden. (Foto: RDB\/Ex-Press\/Daniel Ammann)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>\u00dcberhaupt scheinen die Vorbehalte gegen die Transparenz dort besonders gross zu sein, wo man sich gut kennt: in den kleinen Kantonen und in den Gemeinden. In St. Gallen wehrten sich die Gemeinden gegen ein Transparenzgesetz, als das \u00d6ffentlichkeitsprinzip l\u00e4ngst in der Kantonsverfassung verankert war; im laufenden Gesetzgebungsprozess in Graub\u00fcnden hat sich ein Verband der Kleingemeinden vehement <a href=\"http:\/\/www.suedostschweiz.ch\/node\/3223156&amp;redirect=0\">gegen das Gesetz ausgesprochen<\/a>. Aber vielleicht ist man in kleinen Gemeinwesen einfach auch vertrauensseliger: So sind Diskussionen um ein kantonales Transparenzgesetz in Obwalden offenbar sang- und klanglos versandet.<\/p>\n<p>Am schlanksten regelt Schaffhausen sein \u00d6ffentlichkeitsprinzip: in lediglich drei Artikeln (8 bis 8b) des Organisationsgesetzes. Demgegen\u00fcber umfasst das Genfer Gesetz \u00fcber die Transparenz und den Datenschutz 69 Artikel und die dazu geh\u00f6rige Verordnung 27 Artikel.<\/p>\n<p>Pionierkanton Bern f\u00fchrte das \u00d6ffentlichkeitsprinzip 1995 ein; es folgten 1996 Appenzell Ausserrhoden mit seinem Informationsgesetz (das dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip nicht ganz entspricht, s. oben) und in den Jahren 2002 und 2003 Genf, Solothurn, Jura, Neuenburg und die Waadt. Der Bund setzte sein Gesetz 2006 in Kraft; Nachz\u00fcgler sind Basel-Stadt (2012), Jura, Neuenburg, Basel-Land und Tessin (2013) sowie Zug und St. Gallen (beide 2014, wobei das \u00d6ffentlichkeitsprinzip in St.Gallen bereits seit 2003 in der Verfassung verankert ist). Fast alle \u00d6ffentlichkeitsgesetze gelten r\u00fcckwirkend. Ausnahmen sind diesbez\u00fcglich Zug und Freiburg sowie der Bund: Hier gilt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip lediglich f\u00fcr Dokumente, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgestellt oder empfangen wurden. Die gleiche Regelung plant laut dem ersten Entwurf auch Graub\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong>Wer in Genf vom Staat finanziert wird, ist der \u00d6ffentlichkeit Rechenschaft pflichtig<\/strong><\/p>\n<p>Die kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetze gelten f\u00fcr die kantonalen und (mit Ausnahme von Uri) kommunalen Verwaltungen. Anders als auf Bundesebene unterstehen ferner Parlamente und Regierungen dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip, allerdings sind die Sitzungen der Parlamentskommissionen sowie die Regierungsratsitzungen bis auf (d\u00fcrre) Beschlussprotokolle in aller Regel vertraulich. Zug\u00e4nglich sind die Sitzungsprotokolle des Regierungsrats in Zug sowie in Solothurn, wo die Regierung \u00f6ffentlich tagt. Die Justizbeh\u00f6rden unterstehen den \u00d6ffentlichkeitsgesetzen meist nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erf\u00fcllen; die (in der Bundesverfassung garantierte) \u00d6ffentlichkeit der Rechtsprechung regeln jeweils eigene Gesetze.<\/p>\n<div id=\"attachment_5876\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 338px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5876 size-full\" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2015\/05\/Kirche_Foto_RDB_SI_Felix_Aeberli.jpg\" alt=\"Bildlegende\" width=\"328\" height=\"274\" \/> In den meisten Kantonen m\u00fcssen die Akten der Landeskirchen zug\u00e4nglich gemacht werden: Fonleichnams-Prozession in Disentis. (Foto: RDB\/SI Felix Aeberli)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>Ebenfalls dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip unterstehen als \u00f6ffentlich-rechtliche Anstalten die Landeskirchen \u2013 Ausnahmen sind hier die Waadt und Appenzell-Inerrhoden; in Freiburg gilt das Gesetz f\u00fcr die Kirchen nur teilweise \u2013 sowie verwaltungsexterne K\u00f6rperschaften, die Verwaltungsaufgaben erf\u00fcllen. In letztem Punkt bilden die beiden Basel eine Ausnahme: Hier besteht kein Anspruch auf Zugang zu Dokumenten Privater, die Verwaltungsaufgaben erf\u00fcllen; solche Dokumente k\u00f6nnen aber meist \u00fcber die Beh\u00f6rde eingefordert werden, die dem Privaten den Auftrag erteilt haben. Auch Luzern plant gem\u00e4ss dem ersten Gesetzesentwurf, verwaltungsexterne Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Aufgaben dem Gesetz nicht zu unterstellen. Besonders umfassend gilt das \u00d6ffentlichkeitsprinzip dagegen in Genf, n\u00e4mlich auch f\u00fcr privatrechtliche Organisationen, die zu mindestens 50 Prozent von der \u00f6ffentlichen Hand finanziert werden, die zu mindestens 50 Prozent der \u00f6ffentlichen Hand geh\u00f6ren oder auf deren Entscheidungen Vertreter der \u00f6ffentlichen Hand einen \u00abentscheidenden Einfluss nehmen\u00bb. Eine \u00e4hnliche Bestimmung kennt das Wallis.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>In den meisten Kantonen k\u00f6nnen sich Abgewimmelte bei Schlichtungsstellen wehren\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>In den meisten Kantonen kann eine Beh\u00f6rde f\u00fcr die Bearbeitung eines Zugangsgesuchs Geb\u00fchren verrechnen, wenn das Gesuch einen \u00abbesonderen\u00bb respektive \u00aberheblichen\u00bb Aufwand verursacht. Was das genau bedeutet, lassen viele Gesetze und Verordnungen offen. Wo sich das Gesetz oder die Verordnung dazu \u00e4ussert, gilt aber bereits ein Aufwand von \u00fcber einer Stunde oder sogar \u00fcber einer halben Stunde als \u00abbesonders\u00bb. Gratis ist der Zugang in Freiburg, Genf (ausser wenn die verlangten Dokumente kommerziell genutzt werden) und Uri (wo man die Akten aber vor Ort einsehen muss); f\u00fcr Medienschaffende ausserdem in der Waadt.<\/p>\n<p>F\u00fcr strittige F\u00e4lle sehen die meisten Kantone sowie der Bund Schlichtungsverfahren vor, die in der Regel der jeweilige \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte (Tessin: eine Kommission) durchf\u00fchrt, der (ausser in Uri) auch Empfehlungen erlassen kann. Basel-Land, Basel-Stadt, Zug und Z\u00fcrich kennen kein Schlichtungsverfahren, aber eine bei der Staatskanzlei (Zug, Z\u00fcrich) oder beim Datenschutzbeauftragten (Basel-Land, Basel-Stadt) angesiedelte beratende Fachstelle, die in den beiden Basel informell auch zwischen Beh\u00f6rde und Gesuchsteller vermitteln kann. Weder Schlichtung noch Fachstelle kennen Appenzell Ausserrhoden, Bern, St. Gallen und Schaffhausen sowie die Gesetzesentw\u00fcrfe in Luzern und Graub\u00fcnden.<\/p>\n<p>Ein paar Besonderheiten: Jura und Neuenburg haben ein gemeinsames Gesetz \u2013 pr\u00e4ziser: eine interkantonale Konvention \u2013 und teilen sich auch den \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten. In Uri m\u00fcssen die Akten in der Regel vor Ort eingesehen werden und Gesuchsteller m\u00fcssen vollj\u00e4hrig sein. Und Basel-Stadt ist der einzige Kanton, der eine konkrete Ausnahme vom \u00d6ffentlichkeitsprinzip bereits im Verfassungsartikel ausdr\u00fccklich nennt: Das Steuergeheimnis bleibt vorbehalten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Marcel H\u00e4nggi. Schaffhausen regelt mit drei Artikeln, wof\u00fcr Genf 69 Artikel braucht. In der Waadt m\u00fcssen die Kirchen, in Uri die Gemeinden Akten nicht offen legen. Ausserrhoden ist Pionierkanton in Sachen Transparenz und hat doch kein wirkliches \u00d6ffentlichkeitsprinzip: Erkenntnisse aus einem Vergleich\u00a0der kantonalen \u00d6ffentlichkeitsgesetze. &nbsp; 18 Kantone sowie der Bund kennen heute das \u00d6ffentlichkeitsprizip; [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":91,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[25],"tags":[178,166,173,150,99,117,116,168,128,118,153,119,169,170,106,172,164,152,174,171,175,121,107,144],"class_list":["post-5618","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-aus-den-kantonen","tag-kanton-aargau","tag-kanton-appenzell-innerrhoden","tag-kanton-basel-land","tag-kanton-basel-stadt","tag-kanton-bern","tag-kanton-freiburg","tag-kanton-genf","tag-kanton-glarus","tag-kanton-graubunden","tag-kanton-jura","tag-kanton-luzern","tag-kanton-neuenburg","tag-kanton-nidwalden","tag-kanton-obwalden","tag-kanton-schaffhausen","tag-kanton-schwyz","tag-kanton-solothurn","tag-kanton-st-gallen","tag-kanton-tessin","tag-kanton-thurgau","tag-kanton-uri","tag-kanton-waadt","tag-kanton-zug","tag-kanton-zurich"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5618","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/91"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5618"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5618\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10009,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5618\/revisions\/10009"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5618"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5618"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5618"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}