{"id":554,"date":"2011-06-12T16:27:08","date_gmt":"2011-06-12T14:27:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=554"},"modified":"2012-11-26T21:26:15","modified_gmt":"2012-11-26T20:26:15","slug":"die-finanzkontrolle-hat-viel-zu-viel-verlangt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/06\/die-finanzkontrolle-hat-viel-zu-viel-verlangt\/","title":{"rendered":"10 000 Franken f\u00fcr ein bisschen Pr\u00fcfbericht"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Martin Stoll.<\/em> <strong>Die Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) verlangt f\u00fcr die Herausgabe eines 28-seitigen Berichts 8000 bis 10 000 Franken. Immer wieder versuchen Bundesstellen mit \u00fcberrissenen und ungerechtfertigten Geb\u00fchrenforderungen Transparenz zu verhindern.<\/strong><\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfbericht zu einem Beschaffungsprojekt der Armee ist zwar \u00abvertraulich\u00bb klassifiziert. Das heisst aber nicht, dass er unter Verschluss bleiben muss. Laut geltendem Recht muss in so einem Fall die zust\u00e4ndige Stelle pr\u00fcfen, ob ein Dokument deklassifiziert oder zumindest teilweise zug\u00e4nglich gemacht werden kann.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Im konkreten Fall h\u00e4tte diese \u00dcberpr\u00fcfung vom Verteidigungsdepartement vorgenommen werden m\u00fcssen. Dieses ist ganz offensichtlich zur Herausgabe nicht bereit \u2013 und macht einen grossen Pr\u00fcfaufwand geltend, welcher dem Antragsteller weiterverrechnet werden kann. \u00abF\u00fcr diese Arbeit m\u00fcssen drei Personen den Bericht durchschauen\u00bb, schreibt die Juristin der Finanzkontrolle. Konkret sei mit 80 bis 100 Stunden Aufwand \u00e0 100 Franken zu rechnen. Jede einzelne Berichtseite soll also 2,8 bis 3,5 Stunden lang begutachtet werden. Dass die Finanzpr\u00fcfer des Bundes mit dem absurden Geb\u00fchrenbescheid Transparenz verhindern wollen, liegt auf der Hand.<\/p>\n<p>Der Fall liegt gegenw\u00e4rtig zur Beurteilung beim \u00d6ffentlichkeitsbeauftragten.<\/p>\n<p><strong>Auf Geb\u00fchren k\u00f6nnte verzichtet werden<\/strong><\/p>\n<p>Auch das Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV) versucht, Transparenz mit \u00fcberzogenen Geb\u00fchrenforderungen zu bodigen. F\u00fcr den Blick in eine Datenbank, in der Zwischenf\u00e4lle von konzessionierten Transportunternehmern registriert werden, verlangt es 3000 Franken. Der Aufwand im Zusammenhang mit dem Einsichtsgesuch sei \u00abnicht unerheblich\u00bb, heisst es. Es sei eine Anh\u00f6rung der Transportunternehmen n\u00f6tig. Schweiz weit m\u00fcssten 65 Verkehrsbetriebe kontaktiert werden: \u00abKorrespondenz in drei Sprachen.\u00bb<\/p>\n<p>Das widerspricht klar dem Grundgedanken des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes: \u00abEine prohibitive Geb\u00fchrenregelung\u00bb, warnt der Kommentar zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz, \u00abk\u00f6nnen in der Verwaltungspraxis die Rechte zur\u00fccknehmen, die vorher im Grundsatz einger\u00e4umt wurden\u00bb.<\/p>\n<p>Dabei k\u00f6nnten die \u00c4mter, wenn sie die Transparenz wollten, bei Medienschaffenden von einer Geb\u00fchrenerhebung absehen. Gem\u00e4ss \u00abAllgemeine Geb\u00fchrenverordnung\u00bb kann eine Beh\u00f6rde aufs Geld verzichten, wenn ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse\u00bb an einer Dienstleistung besteht. Einige Bundes\u00e4mter, wie die Bundeskanzlei, verzichten bei Medienschaffenden heute ganz auf die Erhebung einer Geb\u00fchr. F\u00fcr andere wiederum sind Geb\u00fchren ein Mittel, mit dem man sich neugierige Medienleute fern halten kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Martin Stoll. Die Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) verlangt f\u00fcr die Herausgabe eines 28-seitigen Berichts 8000 bis 10 000 Franken. Immer wieder versuchen Bundesstellen mit \u00fcberrissenen und ungerechtfertigten Geb\u00fchrenforderungen Transparenz zu verhindern. Der Pr\u00fcfbericht zu einem Beschaffungsprojekt der Armee ist zwar \u00abvertraulich\u00bb klassifiziert. Das heisst aber nicht, dass er unter Verschluss bleiben muss. 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