{"id":541,"date":"2011-06-15T16:17:25","date_gmt":"2011-06-15T14:17:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=541"},"modified":"2011-06-18T22:34:51","modified_gmt":"2011-06-18T20:34:51","slug":"warum-strafverfahren-endlos-dauern-konnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2011\/06\/warum-strafverfahren-endlos-dauern-konnen\/","title":{"rendered":"Warum Strafverfahren endlos dauern k\u00f6nnen"},"content":{"rendered":"<p><em>Von Brigitte Jeckelmann.<\/em> <strong>13 Jahre dauerte die Strafuntersuchung gegen einen in Biel bekannten Gesch\u00e4ftsmann. Als das \u00abBieler Tagblatt\u00bb wissen wollte, warum der Fall ergebnislos eingestellt wurde, verweigerte die Staatsanwaltschaft die Auskunft. Der Gang vor den Richter hat sich gelohnt: Der Staatsanwalt musste den Aufhebungsbeschluss herausr\u00fccken.<\/strong><\/p>\n<p>Theo Griner, ein prominenter Bieler Gesch\u00e4ftsmann und Exponent der Altstadt wurde des Betrugs und des betr\u00fcgerischen Konkurses verd\u00e4chtigt. Bereits 1995 er\u00f6ffnete das Untersuchungsrichteramt deswegen eine Strafuntersuchung, die vier Jahre sp\u00e4ter um die Tatbest\u00e4nde Veruntreuung und Urkundenf\u00e4lschung ausgeweitet wurde.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der angeschuldigte Bieler Prominente hatte Liegenschaften der Stadt verwaltet. Die Stadt bemerkte in den Abrechnungen Unstimmigkeiten, das \ufeff\u00abBieler Tagblatt\u00bb wurde darauf aufmerksam und berichtete mehrmals dar\u00fcber. Nachdem sich die Stadt und der Gesch\u00e4ftsmann dann aussergerichtlich geeinigt hatten, er\u00f6ffnete der damalige Untersuchungsrichter und heutige gesch\u00e4ftsleitende Staatsanwalt, Peter Thoma, 1999 eine Strafuntersuchung. Weshalb er aber im Fr\u00fchling 2010 diese Untersuchung ohne Ergebnis abgeschlossen hatte, wollte Thoma nicht sagen. Er befand, es bestehe kein \u00f6ffentliches Interesse mehr am Fall.<\/p>\n<p>Dies, obwohl Gesch\u00e4ftsmann Griner als damaliger Pr\u00e4sident des Altstadtleists und heutiger Pr\u00e4sident der Altstadtchilbi in Biel eine bekannte Pers\u00f6nlichkeit war und noch immer ist. In den Medien ist er h\u00e4ufig pr\u00e4sent und gibt sich gerne als jener, der genau weiss, was f\u00fcr die Bieler Altstadt gut ist und was nicht. Die Leiste, und besonders der Altstadtleist, sind in Biel von grosser gesellschaftspolitischer Bedeutung. Also war das BT der Ansicht, h\u00e4tten die Bieler auch ein Recht darauf, zu erfahren, weshalb die Justiz die happigen Vorw\u00fcrfe gegen Griner sang- und klanglos hat fallen lassen.<\/p>\n<p><strong>Der Fall h\u00e4tte eigentlich ans Gericht \u00fcberwiesen werden k\u00f6nnen<\/strong><\/p>\n<p>Ich stellte also Anfang Oktober letzen Jahres ein erstes Gesuch um Herausgabe des Einstellungsbeschlusses an den zust\u00e4ndigen Staatsanwalt. Dies unter Verweis auf die neue Bundesgerichtspraxis und mit der Bitte, den Entschluss in einer beschwerdef\u00e4higen Verf\u00fcgung mitzuteilen. Nachdem ich damit hingehalten wurde, es m\u00fcssten zuerst Stellungnahmen von Griner und dessen Anwalt eingeholt werden, h\u00f6rte ich lange nichts mehr. Gegen Mitte November kam dann der abschl\u00e4gige Bescheid des Staatsanwalts. Also reichte ich Beschwerde beim Obergericht ein. Mitte M\u00e4rz hiess das Obergericht den <a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/06\/211-02-21_obergericht_be_griner_vs_bieler_tagblatt.pdf\">Rekurs<\/a> gut und der Staatsanwalt wurde angewiesen, den Einstellungsbeschluss herauszugeben, was er Ende April dann auch tat.<\/p>\n<p>Aus dem Einstellungsbeschluss ging hervor, dass die Vorw\u00fcrfe gegen Griner gut dokumentiert waren, der Fall eigentlich nur noch an ein Gericht h\u00e4tte \u00fcberwiesen werden m\u00fcssen. Doch Staatsanwalt Peter Thoma hatte seit der Er\u00f6ffnung des Strafverfahrens 1999, das er damals den Medien sogar noch per Communiqu\u00e9 mitteilte, keinerlei Untersuchungshandlungen mehr vorgenommen. Die Verj\u00e4hrung der vorgeworfenen Straftaten h\u00e4tte mit nur einer einzigen polizeilichen Handlung, die er h\u00e4tte anordnen m\u00fcssen, unterbrochen werden k\u00f6nnen. Im Aufhebungsbeschluss sprach Thoma von der Komplexit\u00e4t des Falls, der Tatsache, dass es in der Natur der Sache liege, dass F\u00e4lle nicht t\u00e4glich bearbeitet w\u00fcrden und den beschr\u00e4nkten Ressourcen der Staatsanwaltschaft. Er hat also zu erkl\u00e4ren versucht, weshalb der Fall Griner einfach liegen geblieben ist, bis die Straftaten verj\u00e4hrt waren.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2011\/06\/07-05-2011-Bieler-Tagblatt-Fall-Griner.pdf\">Der Fall Griner: Berichte aus dem \u00abBieler Tagblatt\u00bb<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Brigitte Jeckelmann. 13 Jahre dauerte die Strafuntersuchung gegen einen in Biel bekannten Gesch\u00e4ftsmann. Als das \u00abBieler Tagblatt\u00bb wissen wollte, warum der Fall ergebnislos eingestellt wurde, verweigerte die Staatsanwaltschaft die Auskunft. Der Gang vor den Richter hat sich gelohnt: Der Staatsanwalt musste den Aufhebungsbeschluss herausr\u00fccken. 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