{"id":5234,"date":"2014-12-23T15:30:36","date_gmt":"2014-12-23T14:30:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/?p=5234"},"modified":"2019-06-21T10:16:59","modified_gmt":"2019-06-21T09:16:59","slug":"schlichtungsstelle-wer-bellt-kommt-zu-seinem-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/2014\/12\/schlichtungsstelle-wer-bellt-kommt-zu-seinem-recht\/","title":{"rendered":"Schlichtungsstelle: Wer bellt, kommt zu seinem Recht"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Von Martin Stoll. <\/em><strong>2014 empfahl der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen F\u00e4lle &#8211; gegen den\u00a0Willen der Verwaltung &#8211; eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Einsicht in amtliche D<\/strong><strong>okumente. Dies ergibt eine Auswertung von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em>.<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_5238\" class=\"wp-caption alignleft\" style=\"width: 373px\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-5238 \" src=\"https:\/\/www.oeffentlichkeitsgesetz.ch\/deutsch\/files\/2014\/12\/Bundeshaus_2.jpg\" alt=\"\" width=\"363\" height=\"435\" \/> Korrigierend eingreiffen: Akteneinsichtsgesuche sind oft Politgesch\u00e4fte, \u00c4mter entscheiden willk\u00fcrlich. (Foto: RDB\/Daniel Ammann)<p class=\"wp-caption-text\"><\/p><\/div>\n<p>44 Empfehlungen sprach der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (ED\u00d6B) dieses Jahr in Streitf\u00e4llen aus \u2013 so viele wie noch nie. Ein Stammkunde bei der Transparenz-Schlichtungsstelle war das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi. F\u00fcnf Mal hatte sich der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Th\u00fcr mit Klagen \u00fcber die Beh\u00f6rde besch\u00e4ftigen m\u00fcssen. F\u00fcnf Mal wies er die in Brugg stationierte Nuklearaufsicht zu einer transparenteren Haltung an und ermahnte sie zur Einhaltung des \u00d6ffentlichkeitsgesetzes.<\/p>\n<p>Mal waren es zu hohe Geb\u00fchren, welche die Nuklearinspektoren einem Medienschaffenden in Rechnung stellen wollten, mal hat es sich die Beh\u00f6rde bei der Ablehnung der Dokumenteneinsicht zu einfach gemacht und ohne eine G\u00fcterabw\u00e4gung vorzunehmen, pauschal geurteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>So entsteht der Eindruck einer empfehlungsresistenten Beh\u00f6rde. Jedenfalls verweigerte sie einer Privatperson die Einsicht in Messdaten aus den Abluftmessungen des AKW M\u00fchleberg obwohl der ED\u00d6B bereits in einem fr\u00fcheren Fall empfohlen hatte, die Daten publik zu machen und dazu auch eine unmissverst\u00e4ndliche rechtlich Argumentation vorgelegt hatte.<\/p>\n<p>\u00abWir haben kein schwieriges Verh\u00e4ltnis zum \u00d6ffentlichkeitsgesetz und zur Transparenz\u00bb, wehrt sich Ensi-Kommunikator Sebastian Hueber, \u00ababer wir haben die Verantwortung f\u00fcr eine Materie, bei der man nicht leichtfertig Dokumente herausgeben kann.\u00bb<\/p>\n<p>In schlechter Gesellschaft ist das Ensi laut der Analyse von <em>\u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch<\/em> mit anderen transparenzskeptischen Beh\u00f6rden des Bundes: dem Nachrichtendienst (3 mal Schiffbruch beim ED\u00d6B), der ETH und dem ETH-Rat (ebenfalls 3 Mal), dem Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft, dem Bundesamt f\u00fcr Migration und der Kommission f\u00fcr Technologie und Innovation (alle fielen beim ED\u00d6B 2 Mal durch).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Medienschaffende wehren sich h\u00e4ufig und bekommen meistens Recht <\/strong><\/p>\n<p>In 63 Prozent der F\u00e4lle empfahl der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes 2014 entgegen dem Beh\u00f6rdenentscheid, Medienschaffenden, Privaten oder Interessensvertreter volle Einsicht in die Dokumente zu gew\u00e4hren, in 16 Prozent der F\u00e4lle verlangte er mindestens eine Teileinsicht. Die Auswertung der Schlichtungsbegehren macht klar, dass sich vor allem Schweizer Medienschaffende f\u00fcr mehr Transparenz in der Verwaltung einsetzen. Sie bringen deutlich mehr F\u00e4lle vor die Schlichtungsstelle als Private oder Interessensvertreter \u00ad\u2013 und sie kriegen auch \u00fcberdurchschnittlich h\u00e4ufig Recht: In 93 Prozent der F\u00e4lle korrigierte der ED\u00d6B dieses Jahr einen an Journalisten gerichteten abschl\u00e4gigen Einsichtsbescheid ganz oder teilweise.<\/p>\n<p>Mit einer Serie von queren Argumenten hatte sich beispielsweise Armasuisse dagegen gewehrt, dass die Outlook-Agenda des ehemaligen R\u00fcstungschef Ulrich Appenzeller \u00f6ffentlich gemacht wird. Die R\u00fcstungsbeschaffer argumentierten, eine Outlook-Agenda sei ein Datentr\u00e4ger und kein amtliches Dokument. Der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte machte der Beh\u00f6rde allerdings nochmals klar, was bereits das Bundesamt f\u00fcr Justiz in seinen Richtlinien zur Umsetzung des BG\u00d6 festhielt: dass der Ex-Kaderangestellte seinen Terminkalender offen legen muss und nur rein private Eintr\u00e4ge einschw\u00e4rzen darf.<\/p>\n<p>Dass f\u00fcr Bundesangestellte erh\u00f6hte Transparenzpflichten gelten, wird aus einem anderen Fall klar, bei dem ein Medienschaffender vom Personalamt erfolglos die Liste der Nebenbesch\u00e4ftigung von Bundesangestellten verlangte. Selbst im Lichte des Datenschutzgesetzes sei eine Verheimlichung der Liste nicht zu rechtfertigen, das Interesse der \u00d6ffentlichkeit an einer Kontrolle sei gross.<\/p>\n<p><strong>Durchschnittlich warteten Antragsteller 15 Monate auf eine Empfehlung<\/strong><\/p>\n<p>Immer wieder wies der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte im letzten Jahr Verwaltungsstellen des Bundes darauf hin, dass sie ein Einsichtsbegehren nicht mit pauschalen Begr\u00fcndungen ablehnen d\u00fcrfen. Geht ein Amt korrekt vor, w\u00e4gt es zwischen den Transparenz-Interessen der \u00d6ffentlichkeit und m\u00f6glichen Ausnahmeregelungen sorgf\u00e4ltig ab. Dass dies oft nicht gemacht wird und sich ein Amtschef pauschal und willk\u00fcrlich gegen eine Einsicht wehrt, ist ein Indiz daf\u00fcr, dass Einsichtsgesuche bei einigen Verwaltungsstellen als brisantes Polit-Gesch\u00e4ft gelten und nicht wertfrei gem\u00e4ss der geltenden Rechtspraxis behandelt werden.<\/p>\n<p>Bei der F\u00f6rderung des Paradigmenwechsels vom Geheimhaltungs- zum \u00d6ffentlichkeitsprinzip kommt dem ED\u00d6B deshalb eine wichtige Rolle zu: Er stutzt die Willk\u00fcr mancher Amtsstuben-Chefs auf die rechtlichen Realit\u00e4ten zur\u00fcck. Eine Schwierigkeit ist gerade f\u00fcr Medienschaffende die nach wie vor langen Bearbeitungszeiten der Schlichtungsantr\u00e4ge. Statt wie gesetzlich vorgesehen nach einem Monat kriegten Medienschaffende und B\u00fcrger laut der Auswertung erst nach durchschnittlich 15 Monaten einen Schlichtungsentscheid. Am l\u00e4ngsten wartete Marcel H\u00e4nggi, Journalist bei der Wochenzeitung: Er hatte sich im M\u00e4rz 2012 um einen Vertrag der ETH Lausanne mit Nestl\u00e9 bem\u00fcht. Erst nach zwei Jahren, bekam er Antwort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Von Martin Stoll. 2014 empfahl der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes in 80 Prozent der strittigen F\u00e4lle &#8211; gegen den\u00a0Willen der Verwaltung &#8211; eine vollst\u00e4ndige oder teilweise Einsicht in amtliche Dokumente. Dies ergibt eine Auswertung von \u00d6ffentlichkeitsgesetz.ch. 44 Empfehlungen sprach der \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (ED\u00d6B) dieses Jahr in Streitf\u00e4llen aus \u2013 so viele wie noch nie. 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